selbstfahrender Geschäftsführer
#34360
30.01.2023 15:48
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Spedi
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Hallo zusammen,
mir wurde folgende Frage gestellt, auf die ich leider keine Antwort hatte: Wenn der Geschäftsführer das Lieferfahrzeug selbst belädt und selbst fährt, wird er bei einem Ladungssicherungsverstoß doppelt mit Punkten bestraft (tatsächlicher Verlader und Fahrzeugführer)?
Danke!
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Re: selbstfahrender Geschäftsführer
[Re: Spedi]
#34363
30.01.2023 16:46
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Gerald
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Hallo, Wenn der Geschäftsführer das Lieferfahrzeug selbst belädt und selbst fährt, wird er bei einem Ladungssicherungsverstoß doppelt mit Punkten bestraft (tatsächlicher Verlader und Fahrzeugführer)? Ich gehe mal davon aus, dass die Bußgeldstelle das mit Fingerspitzengefühl entscheiden wird, im Allgemeinen wird man für eine Funktion zur Verantwortung gezogen, im Bezug Geldbuße immer die Höhere. In der RSEB in Anlage 7a auf Seite 117 letzen beiden Absätze steht was zu „tatsächlicher Verlader“!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: selbstfahrender Geschäftsführer
[Re: Gerald]
#34366
31.01.2023 09:29
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Wolfgang
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Hallo Spedi,
soweit mir bekannt ist, darf man bei einem Verstoß nur einmal belangt werden. Hier handelt es sich ja um den einen Verstoß und nicht um zwei verschiedene. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine "Verdoppelung" der Punkte nicht rechtmäßig wäre. Im vorliegenden Fall kann wohl für eine Person nur eine der beiden Eigenschaften (entweder Fahrzeugführer oder tatsächlicher Verlader) herangezogen werden. So sehe ich das.
Gruß Wolfgang
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Re: selbstfahrender Geschäftsführer
[Re: Wolfgang]
#34368
31.01.2023 10:22
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Vielen Dank für eure Einschätzung!
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Re: selbstfahrender Geschäftsführer
[Re: Wolfgang]
#34576
22.02.2023 17:19
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DJSMP
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Hallo Spedi,
soweit mir bekannt ist, darf man bei einem Verstoß nur einmal belangt werden. Hier handelt es sich ja um den einen Verstoß und nicht um zwei verschiedene. Deshalb gehe ich davon aus, dass eine "Verdoppelung" der Punkte nicht rechtmäßig wäre. Im vorliegenden Fall kann wohl für eine Person nur eine der beiden Eigenschaften (entweder Fahrzeugführer oder tatsächlicher Verlader) herangezogen werden. So sehe ich das.
Gruß Wolfgang Ich denke, dass es auf den jeweiligen Fall ankommt. Für ein und dasselbe wird man sicherlich nicht doppelt belangt. Ich könnte mir aber bei fehlender Ausstattung des Fahrzeugs zur Ladungssicherung z.B. gut vorstellen, dass die Person einmal als Beförderer für die nicht erfolgte Ausrüstung des Fahrzeugs und außerdem als Verlader oder als Fahrzeugführer für die nicht erfolgte Ladungssicherung belangt werden kann. Die Vorgehensweise würde ich zumindest sehr begrüßen.
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Re: selbstfahrender Geschäftsführer
[Re: DJSMP]
#34592
27.02.2023 07:48
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Udo Freitag
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Moin,
ich muss mal nachhaken. Warum soll der Geschäftsführer (Fahrzeugführer/Beförderer) auch Verlader sein? Auch wenn er selbst beladen haben soll, dann ist er noch lange nicht der Verlader. Oder hat er aus seinem eigenen Lager verladen? Wenn nicht ist er in Personalunion Fahrzeugführer/Beförderer und nicht mehr. Es sei denn, man hat ihm die Verladerpflicht wirksam und nachvollziehbar übertragen. Halte ich für unwahrscheinlich. Also gibt es auch nur einen Punkt für den Fahrzeugführer.
Gruß Udo
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