Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile hat sich heraus gestellt, das wir dieses Material als Gefahrgut laufen alssen müssen.
Nun meine nächste Frage...
Es handelt sich um die UN1869
Transportiert in Big Bags.
Frage 1: Müssen Ausrichtungsfeile drauf?
Frage 2: Welche Feuerlöscher und wieviel kg? Wir haben hier die Brandklasse D, und benötigen dafür Metallbrand-Pulver Feuerlöscher.
Grüße
Hallo,
nein, Ausrichtungspfeile sind nicht nötig. Die sind nur nötig bei (5.2.1.10.1 ADR):
- zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten,
- Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, und
- Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und
- Maschinen oder Geräte, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass die flüssigen gefährlichen Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben
Feuerlöscher bei Gefahrgutbeförderung sind niemals zum Löschen von Ladungsbränden vorgesehen, Fahrzeugbesatzung darf Ladungsbrände nicht löschen (zu gefährlich, wird eh nicht gelingen). Die Feuerlöscher dienen dem Löschen von Entstehungsbränden an Motor, Führerhaus, Reifen, wenn gefahrlos möglich.
Daher ABC-Pulverlöscher (8.1.4.1 ADR).
Menge kommt auf Fahrzeuggröße an, in der Regel 12 kg Löschmittel, 1x 6 kg und die restlichen 6 kg entweder noch 1x 6 kg oder z. B. 3 x 2 kg. Üblich sind 2x 6 kg. Steht auch in 8.1.4.1 ADR.
Bis zu max 1000 kg (also quasi 1 Bigbag) und sonst keinem weiteren GG auf dem Fahrzeug kann die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR genutzt werden, das wäre nur 1 x 2 kg Feuerlöscher - wird aber wohl nicht in Frage kommen.
Ihr benötigt sehr wahrscheinlich einen Gefahrgutbeauftragten.
Die Personen, die mit der Beförderung befasst sind, müssen regelmäßig unterwiesen werden (Kap. 1.3 ADR).