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Magnesium Brikett #34553 20.02.2023 07:50
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Biorta Offline OP
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Guten Morgen zusammen,
ich habe zwei Fragen bezgl. Magnesium Brikett UN-Nr. 1869

Wie ist hier der Transport zu handhaben, wenn dieses Material als Nebenprodukt § 4 KrWG definiert ist?
Ist es ein Gefahrgut Transport oder nicht?
Ich bin mir da unsicher, weil ich zwei Meinungen schon gehört habe. Laut ADR wäre es ein Gefahrgut Transport.
Die andere Meinung ist, wenn es als Nebenprodukt definiert ist, ist es kein Gefahrgut Transport.

Zweite Frage: Dürfen diese Magnesium-Brikett in Big-Bags verpackt sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Re: Magnesium Brikett [Re: Biorta] #34555 20.02.2023 08:19
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M.A.T. Online
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Hallo, Abfalleigenschaft und Gefahrguteinstufung sind nicht miteinander verbunden. Die Gefahrguteinstufung hängt nicht von der Abfalleinstufung ab. Ob Ihre UNNR zutrifft kann ich nicht beurteilen; zu dieser UNNR ist eine konkrete Stoffbeschreibung gegeben, die zumindest für mich "Brikett" ausschließt. Natürlich könnten die Briketts auch so klein sein, daß sie Pellets sind; ggf. Freistellung gemäß SV59 prüfen; zur Erläuterung siehe auch die entsprechende SV 920 im IMDG-Code.
Für die Verpackungen gelten dann, falls ein GG, die Vorgaben der LP02.
Gruß
M.A.T.

Re: Magnesium Brikett [Re: M.A.T.] #34564 21.02.2023 08:57
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Claudi Offline
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Wie MAT schon sagte: Abfall und Gefahrgut sind unabhängig voneinander zu betrachten. Es ist für das GG-Recht auch egal, ob das Nebenprodukte, Rohstoffe oder tatsächlich zu entsorgende Abfälle sind.

Magnesium-Späne, Pellets, Bänder können GG sein, aber:

2.2.41.1.6 ADR

Mit den Prüfverfahren gemäß Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unterab­schnitt 33.2 und den Kriterien der Absätze 2.2.41.1.4 und 2.2.41.1.5 kann auch festgestellt werden, ob ein namentlich genannter Stoff so beschaffen ist, dass er nicht den Vorschriften dieser Klasse unterliegt.


Magnesium-Barren wären danach ziemlich sicher kein Gefahrgut. Wenn nun aber aus Magnesiumpulver/ Spänen Briketts zusammengepresst wären, müsste man sich da das Verhalten bzgl. Klasse 4.1 anschauen und eben klassifizieren (GG ja oder nein).

Wenn es wirklich GG sein sollte, dann gäb es neben der LP02 (Großverpackungen) auch noch weitere Umschließungsmöglichkeiten, P002, IBC08, lose Schüttung.

Re: Magnesium Brikett [Re: Claudi] #34630 07.03.2023 08:36
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Biorta Offline OP
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile hat sich heraus gestellt, das wir dieses Material als Gefahrgut laufen alssen müssen.
Nun meine nächste Frage...
Es handelt sich um die UN1869
Transportiert in Big Bags.
Frage 1: Müssen Ausrichtungsfeile drauf?
Frage 2: Welche Feuerlöscher und wieviel kg? Wir haben hier die Brandklasse D, und benötigen dafür Metallbrand-Pulver Feuerlöscher.

Grüße

Re: Magnesium Brikett [Re: Biorta] #34632 07.03.2023 09:54
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Biorta
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Mittlerweile hat sich heraus gestellt, das wir dieses Material als Gefahrgut laufen alssen müssen.
Nun meine nächste Frage...
Es handelt sich um die UN1869
Transportiert in Big Bags.
Frage 1: Müssen Ausrichtungsfeile drauf?
Frage 2: Welche Feuerlöscher und wieviel kg? Wir haben hier die Brandklasse D, und benötigen dafür Metallbrand-Pulver Feuerlöscher.

Grüße


Hallo,

nein, Ausrichtungspfeile sind nicht nötig. Die sind nur nötig bei (5.2.1.10.1 ADR):
- zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen, die flüssige Stoffe enthalten,
- Einzelverpackungen, die mit Lüftungseinrichtungen ausgerüstet sind, und
- Kryo-Behälter zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase und
- Maschinen oder Geräte, die flüssige gefährliche Güter enthalten, wenn sichergestellt werden muss, dass die flüssigen gefährlichen Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben

Feuerlöscher bei Gefahrgutbeförderung sind niemals zum Löschen von Ladungsbränden vorgesehen, Fahrzeugbesatzung darf Ladungsbrände nicht löschen (zu gefährlich, wird eh nicht gelingen). Die Feuerlöscher dienen dem Löschen von Entstehungsbränden an Motor, Führerhaus, Reifen, wenn gefahrlos möglich.
Daher ABC-Pulverlöscher (8.1.4.1 ADR).
Menge kommt auf Fahrzeuggröße an, in der Regel 12 kg Löschmittel, 1x 6 kg und die restlichen 6 kg entweder noch 1x 6 kg oder z. B. 3 x 2 kg. Üblich sind 2x 6 kg. Steht auch in 8.1.4.1 ADR.

Bis zu max 1000 kg (also quasi 1 Bigbag) und sonst keinem weiteren GG auf dem Fahrzeug kann die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR genutzt werden, das wäre nur 1 x 2 kg Feuerlöscher - wird aber wohl nicht in Frage kommen.

Ihr benötigt sehr wahrscheinlich einen Gefahrgutbeauftragten.
Die Personen, die mit der Beförderung befasst sind, müssen regelmäßig unterwiesen werden (Kap. 1.3 ADR).

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 07.03.2023 09:55.
Re: Magnesium Brikett [Re: Claudi] #34633 07.03.2023 10:04
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Super, vielen Dank


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