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Re: Pyrofuse [Re: Michael] #34722 22.03.2023 15:22
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Hallo, Michael,
danke für Ihre Erklärung. Vielleicht war es beim Frager selbst nicht klar, wie das geschehen soll. Ich schließe aus Ihrer Antwort, daß der Versand ohne diese Vorrichtung erfolgt und erst im Auto der Zusammenbau erfolgt. Bei der Prinzipschaltung dieses Anbieters ist das gut zu erkennen.
Danke und Gruß
M.A.T.

Re: Pyrofuse [Re: Nitro] #34723 22.03.2023 15:23
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Ja,

wobei die Definition "oder in Einbaufertigen Teilen eingebaut sind" wieder auslegbar ist. Ist damit die Zündkapsel in dem Bauteil gemeint, das Bauteil zusammen mit der Batterie oder ein ganzes Batteriesegment mit Managementmodul....

Auch wenn das ADR dann ausgeschlossen wird, muss in Deutschland das SprengG und die SprengV beachtet werden.

Re: Pyrofuse [Re: Nitro] #34724 22.03.2023 15:24
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Ursprünglich geschrieben von: Nitro

Da waren die entsprechenden Einrichtungen als UN 3268 gekennzeichnet.
Gruss
Nitro

Hallo, Nitro
wenn das pyrotechnisch funktioniert wäre diese UN aber eindeutig falsch; es müßte dann die 0503 sein.
Gruß
M.A.T.

Re: Pyrofuse [Re: M.A.T.] #34725 22.03.2023 15:32
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Michael Offline
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UN 3268 kann auch Sprengstoff enthalten, die Nutzung dieser UN-Nummer geht aus der SV280 vor.

Das ist auch so ein Thema der Automobilindustrie, damit sollten ursprünglich mal Airbags in Ladungsträgern für die Produktion günstig versendet werden, da kein ADR-Fahrzeug mehr benötigt wird. Die Ladungsträger haben dann eine UN-Zulassung als Verpackung und erfüllen diese Vorschriften.

Leider artet sowas dann auch aus, so dass auch schon im After-Market-Bereich sowas in "stabilen Kartons" als Ersatzteil unter dieser UN-Nummer auf die Reise geht.

Re: Pyrofuse [Re: Michael] #34727 22.03.2023 16:17
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Claudi Online
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Das Teil selbst als Bauteil ist nicht per SV289 freigestellt. In dieser SV sind die einbaufertigen Teile definiert: wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze - das sind natürlich nur Beispiele, aber an diesen sieht man: es ist das pyrotechnische Bauteil in einer größeren Bauteileinheit verbaut gemeint.
Das wäre beim dem Pyrofuse vielleicht ein kompletter Kabelbaum mit Anschlüssen, Aufnahmen und diesem Pyrofuse.

Das Bauteil ist analog eines Airbags zu betrachten, deswegen wurde UN3268 und UN0503 von Airbags... zu Sicherheitseinrichtungen umgenannt und damit deren Nutzbarkeit erweitert.
UN3268 geht, wenn SV 280 erfüllt ist, d.h. Bonfire-Test (6c-Außenbrandtest) in verwendeter Versandverpackung.
Alternativen: UN0503 oder auch sehr üblich: UN0432.

Ohne GG-Maßnahmen geht es sicher nicht, da Pyrotechnik. Das sollten Lieferanten von solchen Teilen auch wissen, grad im Automotive-Bereich.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.03.2023 16:19.
Re: Pyrofuse [Re: Claudi] #34730 22.03.2023 19:30
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Gerald Offline
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Hallo,
bei einem meiner letzten Lehrgänge nach §32 erste Sprengverordnung, sind wir durch Zufall auf das Thema gestoßen, da wurde mir von einem Teilnehmer gesagt, das pyrotechnische Gegenstände kommen sollen, welche zwischen der Lithiumbatterie und den elektrischen Abnehmern den Stromfluss nach einem Unfall bzw. Zwischenfall unterbinden. Eigentlich ein Art Absperrhahn so Ähnlich, wie der Benzinhahn beim Auto (meines Wissens ist der Trabant das letzte Auto, was so ein Bauteil noch hat) bzw. den Gashahn bei Fahrzeugen mit Antrieb durch ein Gas, wobei das auch schon wieder überholt ist, denn mit der Änderung ADR 2017 wurde der Unterabschnitt 1.1.3.3 b) gestrichen und gleichzeitig wurde der Unterabschnitt 1.1.3.2 neu gefasst.

Und somit greift bei der Beförderung neben dem Gefahrgutrecht auch das Sprengstoffrecht, kann man aber nur nachverfolgen, wenn man die UN-Nummer für diesen Gegenstand hat. Dann muss man nur noch in die Richtlinie 2014/28/EU Seite 25 bis 30 bzw. in das Sprengstoffgesetz Anlage III Seite 46 ff nachsehen.

Ich hatte ja in meinem Beitrag zu geplanten Änderung im ADR 2025 auf die neuen UN 0514 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN bzw. UN 3559 FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN verwiesen, denn diese Feuerlöschgeneratoren waren UN 0432 und wurden auf Antrag an die BAM auf UN 3268 umklassifiziert. Mit den neuen UN 0514 bzw. UN 3559 hat man jetzt eine Lösung gefunden, welche eigentlich nur noch bestätigt werden muss.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Pyrofuse [Re: Gerald] #34736 23.03.2023 09:29
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Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.

Re: Pyrofuse [Re: StefanMUC1] #34737 23.03.2023 10:40
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Hallo, StefanMUC1,
danke, das ist mal ne sehr interessante Sache.Vor allem die tatsächliche Freistellung.
Danke und frohes Schaffen.
M.A.T.

Nachtrag: die BAM hat zu solcher Freistellung sogar ein Merkblatt herausgegeben.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 23.03.2023 15:19. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Pyrofuse [Re: StefanMUC1] #34738 23.03.2023 15:12
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Claudi Online
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Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.



Coole Sache!

Gibt es darüber dann je Artikel eine Bestätigung der Freistellung, weil das ja nachgewiesen werden muss?

Re: Pyrofuse [Re: Claudi] #34740 23.03.2023 18:34
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Ja, die BAM als zuständige Behörde zur Klassifizierung von Explosivstoffen erstellt solche Bescheinigungen.

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ursprünglich geschrieben von: StefanMUC1

Pyrofuses werden aufgrund der wesentlich höheren Ströme und aktiven Ansteuerung anstelle der alten Schmelzsicherungen verbaut und trennen bei Unfall oder bei elektrischen Gefährdungen.

Die grundsätzliche Einstufung ist UN0503, Klasse 1.4G.

Aufgrund der geringen Nettoexplosivstoffmasse (0,x Gramm) werden diese nach ADR 2.2.1.1.8.2 freigestellt.
(machen nur "plopp" und sind ungefährlich) ;-)

Pyrofuses werden direkt im HV-Speicher, meistens im Batteriemanagement oder an den Stromanschlüssen verbaut.



Coole Sache!

Gibt es darüber dann je Artikel eine Bestätigung der Freistellung, weil das ja nachgewiesen werden muss?

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