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GMMO/GVO nach IATA #34794 31.03.2023 07:28
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tree787 Offline OP
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Hallo,

beim Vergleich der Klassifizierungskriterien nach ADR und IATA fällt auf, dass im IATA unter 3.9.2.5 der zweite Teil des folgenden Passus' aus dem ADR nicht enthalten ist (2.2.9.1.11 ADR)
Antwort auf
Sie sind der Klasse 9 (UN-Nummer 3245) zuzuordnen, wenn sie nicht der Begriffsbestimmung für giftige Stoffe oder ansteckungsgefährliche Stoffe entsprechen, sie jedoch in der Lage sind, Tiere, Pflanzen oder mikrobiologische Stoffe in einer Weise zu verändern, die normalerweise nicht aus natürlicher Reproduktion resultiert.


Wären damit alle GVO automatisch UN3245? Das würde aus meiner Sicht keinen Sinn ergeben. Wir möchten GVO versenden, welche eben nicht in der Lage sind, Tiere, Pflanzen oder mikrobiologische Stoffe in der o.g. Weise zu verändern. Daher würde ich gern die Regelung des ADR anwenden, wenn denn das IATA dies auch mit abdecken würde.

Besten Dank für eure Kommentare.

Gruß
Matthias

Re: GMMO/GVO nach IATA [Re: tree787] #34795 31.03.2023 11:04
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M.A.T. Offline
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Hallo,
eine aktuelle DGR habe ich nicht zur Hand, aber kann sagen, daß im Zweifelsfall nur die englische Ausgabe gilt - da die Übersetzung immer schon nicht frei von Eigenheiten war kann es sein, daß die EN und die DE-Fassung hier differieren. Der entsprechende Passus kann auch an anderer Stelle stehen, obgleich das weniger wahrscheinlich ist. Eventuell wäre eine amtliche Bescheinigung der Nichteigenschaft hilfreich, nach Klärung mit Operator.
Die Luftexperten hier wissen das bestimmt.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: GMMO/GVO nach IATA [Re: tree787] #34797 31.03.2023 14:29
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Bergmannsheil Offline
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Mahlzeit,

nicht alle GVOs sind automatisch UN 3245 wenn sie dies nur sind, wenn "sie jedoch in der Lage sind, Tiere, Pflanzen oder mikrobiologische Stoffe in einer Weise zu verändern, die normalerweise nicht aus natürlicher Reproduktion resultiert." Im Umkehrschluss fallen sie nicht unter die Bestimmungen des ADR und IATA, wenn sie eben NICHT andere Organismen verändern.
Eine z.B. Tryptophan-Mangelmutante eines Bakteriums kann ein GVO sein, aber außerhalb einer tryptophansupplementierten Umgebung auch keine anderen Organismen verändern (ganz grob gesprochen).
Außerdem gibt es zur Freisetzung bestimmte GVOs, deren Freisetzung genehmigt ist. Dann gilt im ADR SV 637. Im IATA weiß ich es nicht.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: GMMO/GVO nach IATA [Re: Bergmannsheil] #34798 31.03.2023 18:35
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Nico Offline
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HI
wenn etwas im ADR steht, in der IATA aber nicht, kann ich es nicht übernehmen.
Die IATA definiert GMO unter 3.9.2.5.1
"Genetisch veränderte Mikroorganismen (GMMOs) und genetisch veränderte Organismen (GMOs) sind Mikroorganismen und Organismen, in welchen Genmaterial bewusst durch Gentechnik in einer Form geändert wurde, die naturgemäß nicht vorkommt."

Unter 3.9.2.5.2 haben wir denn
"Genetisch veränderte Mikroorganismen (GMMO) und genetisch veränderte Organismen (GMO), wenn sie nicht der Definition für giftige oder ansteckungsgefährliche Stoffe entsprechen, müssen UN 3245 zugeordnet werden."

Also wenns giftig oder ansteckungsgefährlich ist, dann muss es anders Klassifiziert werden.

Und dann hat man noch unter 3.9.2.5.3 -5 andere Möglichkeiten (also der Covid Impfstoff ist ausgenommen, von Behörden genehmigte GMO sind ausgenommen und dann haben wir noch ne eigene Regelung für lebende Tier) und das ist es. Da der Satz aus dem ADR fehlt, ist er im Luftverkehr nicht anwendbar.

IATA ist nun mal in vielen Fällen strenger als das ADR .


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: GMMO/GVO nach IATA [Re: Nico] #34799 03.04.2023 09:18
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tree787 Offline OP
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Hallo,

danke für die Zusammenfassung. Mehr konnte ich in den IATA-DGR bis jetzt auch nicht finden. Über die Sinnhaftigkeit der Regelung (bzw. des Weglassens des Halbsatzes aus dem ADR) kann man zwar streiten, aber ich kann es auf jeden Fall ohne Wertung so weitergeben.

Grüße

Re: GMMO/GVO nach IATA [Re: tree787] #34927 24.04.2023 18:33
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: tree787
Hallo,

danke für die Zusammenfassung. Mehr konnte ich in den IATA-DGR bis jetzt auch nicht finden. Über die Sinnhaftigkeit der Regelung (bzw. des Weglassens des Halbsatzes aus dem ADR) kann man zwar streiten, aber ich kann es auf jeden Fall ohne Wertung so weitergeben.

Grüße


Ohne jetzt in die Modellvorschriften geschaut zu haben: Die Sinnhaftigkeit könnte darin bestehen, dass da im ADR für den Landverkehr eine reine ADR-Lobbyregel für die Medizinbranche geschaffen wurde, die sich so in den anderen Verkehrsträgern logischerweise nicht wiederfindet. Im ADR findet man ja Einiges (z.B. umfangreiche Viskose-Freistellungen für Klasse 3), bei denen man sich fragt, wer da wen bestochen hat ... äh verzeihung... wer da bei wem Lobbyarbeit betrieben hat. wink


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