Hallo zusammen, wie sieht es denn aus, wenn z. Bsp. unser Werksverkehr (LKW) ein Schweißgerät inkl. der Gasflasche (UN1956 300 bar 20,5l )in ein zweites Werk (ca. 100km Entfernung) befördern soll, damit dieses dort für notwendige Reparaturen eingesetzt werden kann.
Unterabschnitt 1.1.3 c) wird hier eher keine Anwendung finden oder.
Danke fürs Feedback.
Gruß Chris
Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 20.04.202308:34. Bearbeitungsgrund: Angaben zum Gas ergänzt.
Re: Gasflasche 20,5l (Schutzgas) mit Schweißgerät
[Re: ck_chris]
#3489720.04.202308:53
Hi, 1.1.3.1 c) geht nur, wenn der Schweißer/ Handwerker sein Schweißgerät selbst zum Verwenden ins andere Werk fährt.
Aber macht doch einfach 1.1.3.6 ADR, 1000-Punkte. 1956 wäre das mit Wasser ausgeliterte Volumen der Flasche x 1. Gibt es noch andere Gase (brennbar?) - da wäre es die Menge nach 1.1.3.6 (unter der Tabelle) x 3.
>1000 Punkte wird das nicht werden.
Die Flaschen müssen eh markiert/ gekennzeichnet, geprüft sein, die sind quasi fertig. Wichtig: nix angeschlossen haben, Ventile zu, Ventilschutz.
2kg-Feuerlöscher, Unterweisung Fahrer um Umfang seiner Tätigkeiten nach 1.3 ADR. Beförderungspapier kann man weglassen nach GGAV Ausnahme 18, wenn in Deutschland. Hinweise der SVen zur Beladung/ Beförderung von Gasflaschen + RSEB dazu beachten wegen Belüftung.
Re: Gasflasche 20,5l (Schutzgas) mit Schweißgerät
[Re: Claudi]
#3489920.04.202308:59
Wie gesagt, es handelt sich um eine Gasflasche, die in einer Vorrichtung am Schweißgerät gesichert ist. Die Falsch ist abgeklemmt, Ventile verschlossen und durch den Bügel geschützt.
Gasflasche (UN1956 300 bar 20,5l ) => 20,5 Punkte. LKW mit belüftetem Koffer, Feuerlösche vorhanden, Fahrer hat eine entsprechende Unterweisung. Ganze Ladung korrekt gesichert. Keine Papiere, das für internen Gebrauch im zweiten Werk.
Die Frage: Benötigt der Fuhrparkleiter auch irgendeine besondere Schulung?
Vielen Dank.
Zuletzt bearbeitet von ck_chris; 24.04.202314:29.
Re: Gasflasche 20,5l (Schutzgas) mit Schweißgerät
[Re: ck_chris]
#3491624.04.202314:49
Benötigt der Fuhrparkleiter auch irgendeine besondere Schulung?
Die Verantwortlichen stehen in der GGVSEB, da wirst Du aber keinen Fuhrparkleiter finden. Solltest Du den Disponenten meinen, der steht auch nicht in der GGVSEB. Dann bleibt nur noch eine Unterweisung nach Abschnitt 8.2.3, wenn überhaupt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Gasflasche 20,5l (Schutzgas) mit Schweißgerät
[Re: Gerald]
#3491724.04.202315:03
Der Fuhrparkleiter wäre hier beim 'Beförderer' angesiedelt - wenn man schon nach der GGVSEB geht, und Teil dieser Aufgabe ist auch die Fahrzeuge entsprechend auszurüsten. Somit sollte dieser Personenkreis die seiner Tätigkeit betreffenden Informationen schon erhalten. Tut ja nicht wirklich weh ;-) gruss..aw
Re: Gasflasche 20,5l (Schutzgas) mit Schweißgerät
[Re: aw_]
#3492024.04.202315:27
Ich habe mal mit einem operativen Leiter gearbeitet, der sich immer gegen solche Unterweisungen "gewehrt" hat, und voll falscher Überzeugungen steckte ("schwere Paletten rutschen nicht auf dem LKW").
Als der dann im Rahmen einer Gefahrgutschulung sah, welchen Neigungswinkeln Seeschiffe ausgesetzt sein können, garniert von einem Video, wie die Wellen über der Schiffsbrücke zusammen schlagen, wurde ihm ganz anders. Plötzlich war Ladungssicherung im Container ganz furchtbar wichtig!
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!