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Kanister Vorschriften bei nicht-Gefahgut #34926 24.04.2023 18:28
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ChristianGB26 Offline OP
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Hallo zusammen,

ihr steinigt mich vermutlich für die Frage, aber aufgrund fehlender Erfahrungen, habe ich manchmal noch eine Unsicherheit bei der Beantwortung bestimmter Fragen, die an mich herangetragen werden. Die Unsicherheit in diesem Fall würde ich mir gerne nehmen lassen smile
Wir haben einen Gefahrstoff, der laut Hersteller nicht als Gefahrgut eingestuft ist und somit keine UN.Nr. hat (siehe SDB im Anhang). Am Rande: Ich lasse gerade noch mal vom Hersteller bestätigen, ob es sich wirklich um kein Gefahrgut handelt, da ich etwas skeptisch bin ,wenn ich mir die Inhaltstoffe ansehe.

Wir befördern grundlegend per Straße, See- und Luftfracht.

Nun kam unsere Entwicklung auf mich zu und fragte, welche Anforderungen die Verpackung für den Transport erfüllen muss, da sie gerne eine Recycling-Verpackung (Kanister 20-30l aus PET - Nachhaltigkeitsprojekt) entwickeln würden und ob diese die Verpackungscodierung benötigt. Nun hatte ich im Sicherheitsdatenblatt gesehen (wie oben geschrieben), dass es sich gar nicht um Gefahrgut handelt. Damit ist für mich erstmal klar, dass die Verpackungscodierung nicht benötigt wird (wie auch, wenn ich keine UN.Nr. habe?!). Aber ich bin mir unsicher, ob es allgemeine Anforderungen an den Kunststoff-Kanister gibt, die wir berücksichtigen müssen (gerade wenn ich an See und Luftfracht denke)? Da es nicht als Gefahrgut eingestuft ist, fällt es doch nicht in den Geltungs-/Anwendungsbereich von ADR, IMDG und IATA, oder? Aber wo könnten sonst diese Anforderungen definiert sein. Ich hatte mal im Gefahrstoffrecht (CLP) nachgesehen, aber das ist da ja auch sehr allgemein in den Anforderungen an die Verpackung.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass es hier nicht auch zu berücksichtigende Anforderungen gibt, wie z.B. die "Kunststoffuhr" aus dem ADR 6.1.3.1. Denn auch der Kunststoffbehälter wird doch irgendwann spröde und wäre somit nicht mehr sicher. Und es wird doch mit Sicherheit nicht erwünscht sein, dass das "Zeug" ausläuft bei Transport, auch wenn es kein Gefahrgut ist.

Wäre schön, wenn ihr mir hier ein paar Hinweise geben könntet, wo ich hier fündig werde.

Danke & Gruß
Christian

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ATE-74-RESIN_MSDS_DE.pdf (73.88 KB, 117 Downloads)
Re: Kanister Vorschriften bei nicht-Gefahgut [Re: ChristianGB26] #34949 26.04.2023 11:13
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Wolfgang Offline
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Hallo Christian,

ich würde bei Behörden Nachfragen, welche für Chemikalienrecht zuständig sind. Falls es die noch gibt, in manchen Bundesländern Gewerbeaufsicht und in Hessen Regierungspräsidien mit ihren Unterabteilungen für Chemikalienrecht. Stichwörter für die Rechtsvorschriften wären u. a. : REACH-Verordnung; CLP-Verordnung; Leitfaden Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen.

Gruß Wolfgang

Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 26.04.2023 11:35.
Re: Kanister Vorschriften bei nicht-Gefahgut [Re: Wolfgang] #34956 26.04.2023 17:53
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Claudi Offline
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Hi, in der CLP-Verordnung steht etwas, das läuft aber darauf hinaus, dass die Verpackung dicht und verträglich mit dem Inhalt sein muss. Bzw. siehe hier: https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/CLP/Kennzeichnung-Verpackung/Verpackung/Verpackung.html

Wenn man bauartgeprüfte Verpackungen nutzt, ist man natürlich auf der recht sicheren Seite, muss aber nicht sein.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 26.04.2023 17:54.

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