Hallo in die Runde,
folgender Sachverhalt
leere ungereinigte Gasflaschen sollen versendet werden
letzter Inhalt
2.3 ( 2.1) und 2.2 (5.1)
Ich bin mir nicht Sicher wie der Eintrag im Beförderungspapier sein muss
Leeres Gefäss, 2.3 (2.1) und Leeres Gefäss 2.2 (5.1), gemäß 5.4.1.1.6.2.1 ?
oder
Leeres Gefäß , 2, gemäß 5.4.1.1.6.2.1 a)
Danke für die Hilfe
Paul