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RID: UN2037 bzw. UN1013 #34945 25.04.2023 16:50
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Fridolin Offline OP
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Hallo!

Ich bin seit ein paar Monaten Gefahrgutbeauftragter für ADR. Wir stellen Gaspatronen aus Stahl her mit CO2, N2, N2O gefüllt.

Bei ADR kenne ich mir ganz gut aus, bis auf Detailfragen.

Jetzt würde ich gerne wissen was bei dem Transport per Schiene RID zu beachten ist.
Kann man das vielleicht angelehnt an die ADR kurz und bündig beschreiben?
Vielleicht ist der Unterschied gar nicht so gravierend.

Die Gaspatronen sind unter 50ml Volumen.

Vielen Dank vorab!

Re: RID: UN2037 bzw. UN1013 [Re: Fridolin] #34947 25.04.2023 17:02
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Hallo, allfällige Unterschiede ergäben sich aus evtl. schienenspezifischen SV in Spalte 6. Klassifizierung und Verpackungsanweisung sollte - ohne jetzt ihre UNNR zu kennen - identisch sein. Bezettelung aus Spalte 5 sicherheitshalber prüfen.
Bei Verkehr mit SMGS-Staaten ist die Anlage 2 SMGS einzuhalten.
Ggf. Zusatzbezettelung von Huckpackanhängern, und natürlich keine 1.1.3.6.1 und .2-Möglichkeiten.
In A gibt es außerdem für Schiene die 28-Tage-Frist.
Wenn häufiger Schiene versandt wird wäre ein Gb-Kurs auch für RID sicher sinnvoll.
Gruß
M.A.T.

Re: RID: UN2037 bzw. UN1013 [Re: M.A.T.] #34950 26.04.2023 10:23
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Fridolin Offline OP
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Die UN Nummern waren UN2037, Klassifizierungscode 5A und UN1013
bzw. UN2037, Klassifizierungscode 5O

Alle kleiner 50 ml Volumen.

Mit SV191 fallen diese anscheinend nicht in die ADR und auch nicht in die RID.

Detailfrage:

In Spalte (8) diese Sondervorschriften haben immer gleichwertige Gültigkeit, korrekt?
D.h. Auch wenn SV191 sagt, dass kein ADR oder RID anzuwenden ist, muss ich laut SV344 das Kapitel 6.2.6 einhalten.

LG

Re: RID: UN2037 bzw. UN1013 [Re: Fridolin] #34951 26.04.2023 12:21
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Hallo, wenn Sie eine vollständige bedingte (Fassungsvermögen hier) Freistellung ohne Nennung dabei anzuwendender Vorschriften haben, wie in der SV191, dann können Sie die anderen SV ignorieren, sofern die genannte Bedingung erfüllt ist.
In Ihrem Fall also muß 6.2.6 nicht eingehalten werden.
Ist allerdings eine interessante Frage, ich habe eben auch noch mal nen schlauen Kollegen gefragt, um sicherzugehen.
Gruß
M.A.T.

Re: RID: UN2037 bzw. UN1013 [Re: Fridolin] #34952 26.04.2023 13:33
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Fridolin
Wir stellen Gaspatronen aus Stahl her mit CO2, N2, N2O gefüllt.
Die Gaspatronen sind unter 50ml Volumen.


Moin,
Bei Patronen muss man etwas genauer hinschauen..
Durch wen bzw. wie wurden die Patronen als solche definiert? Eine Patrone umgangssprachlich ist nicht gleich eine Patrone gefahrgutrechtlich.
Wie viel ist denn da genau drin? Wenn UN1013 gelistet ist, könnte es auch eine Kapsel sein? Befreit gem. SV584.
Nach welchen Vorgaben / Normen sind die Patronen hergestellt... Nach 1.8.8? Dann gilt 6.2.6 immer..
Nur mal so was mir dazu auffällt.
gruss..aw

Re: RID: UN2037 bzw. UN1013 [Re: aw_] #34982 08.05.2023 10:53
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Fridolin Offline OP
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Hallo!

Ich hab einen Anhang reingestellt.

Die Gaspatronen sind nach EN16509 und ISO11118 hergestellt.

Hat hier jemand Erfahrung bzgl. der Beförderung von Gefahrgut (UN2037, UN1013, ...) per Bahn nach CHINA?

Laut Cargo Rail Group ist das nicht üblich, sondern geht normalerweise mit dem Schiff.
Falls per Schiff versendet wird ist im IMDG auch der Transport per Bahn zum Schiff und vom Schiff per Bahn zum Anlieferort gedeckt.
Alle Gefahrguttransporte würden per Shanghai Express gehen. Man muss aber Russische und Chinesische Vorschriften beachten. Sind das die Vorschriften der SMGS-Staaten?
Leider gibt es dazu wenig Erfahrung.

LG

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Zuletzt bearbeitet von Fridolin; 09.05.2023 08:04.

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