Klassifizierung Gefahrgut Klasse 7 UND 6.2
#34968
02.05.2023 09:30
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Bergmannsheil
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Mahlzeit,
ich bitte um Rat bei der Frage, wie ein Gefahrgut klassifiziert werden muss/kann, dass die Eigenschaften zweier Klassen besitzt, aber in beiden Klassen freigestellt werden kann. Es handelt sich um Blutproben (sollen als UN3373 befördert werden, daher nach SV 319 --> P 650 freigestellt), die noch Isotope enthalten (führt zu UN2910 --> freigestelltes Versandstück). Aus beiden Klassen resultieren einfache Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, anschließend darf vereinfacht befördert werden. Aber wie ist die Klassifizierung jetzt eigentlich? Nach 2.1.3.5.3 lande ich in Klasse 6.2. Dann würde nur P 650 gelten? In SV 290 der UN2910 finde ich keine zu berücksichtigenden Bedingungen, die hier gelten könnten. SV 290 d) gilt nicht, weil der Stoff in Klasse 6.2 nicht von ALLEN Vorschriften des ADR freigestellt ist.
Muss ich die Verpackung mit UN 3373 und auch nach UN2910 kennzeichnen?
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Klassifizierung Gefahrgut Klasse 7 UND 6.2
[Re: Bergmannsheil]
#34971
02.05.2023 11:28
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M.A.T.
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Hallo, Bergmannsheil soweit ich das nachvollziehen kann müßte nur die 6.2 übrigbleiben. Wie Sie schon erwähnen: nach der 2.1.3.5.3 ist in diesem Fall die 7 nicht vorrangig. Nach Ihren Angaben sehe ich eher nicht die Fälle nach SV 290 erfüllt, jedoch bin ich bei b) nicht sicher. Sind die 3.5.1.2-Mengen denn überschritten? Falls nicht bliebe doch 6.2 plus 2.2.7.2.4.1, oder? Andernfalls der Bef.-Papier-Zusatz nach der SV und auf dem Versandstück "RADIOACTIVE" nach 2.2.7.2.4.1.4 b). Falls mir noch was anderes einfällt melde ich mich. Viel Erfolg und ne handbreit Wasser! M.A.T.
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Re: Klassifizierung Gefahrgut Klasse 7 UND 6.2
[Re: M.A.T.]
#34975
02.05.2023 13:37
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Bergmannsheil
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Hallo,
danke für die erste Antwort. Sowohl UN3373 als auch UN2910 haben bei 3.4 Eintrag 0 als auch in 6.5.1.2 den Eintrag E0. Nach SV 290 b) für UN2910 ist der Grenzwert überschritten. Daher müsste nach der Nebengefahr = Klasse 6.2 klassifiziert werden. Allerdings gibt es bei UN3373 kein Beförderungspapier etc., weil von allen weiteren Auflagen des ADR befreit, wenn nach P650 verpackt.
In der Realität ist die Dreifachverpackung von UN3373 auch so stabil, dass die Anforderungen an eine UN2910-Verpackung erfüllt werden.
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Klassifizierung Gefahrgut Klasse 7 UND 6.2
[Re: Bergmannsheil]
#34976
02.05.2023 13:42
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Grüß Sie nochmal, Bergmannsheil, wenn auch 3.5.1.2 = 0 ist greift b) ja immer; ich hatte nicht selbst nachgeschaut. Papier würde ich darum mitgeben, weil nur so der Eintrag erfüllt werden kann. Scheint mir soweit gut machbar, auch im Hinblick auf Plausibilität bei allfälligen Kontrollen; man könnte natürlich auch noch nen Hinweis auf die angewandten Fundstellen (SV und 2.1.3.5.3) aufnehmen - dann ist der fragende Blick der Kontrolleure schneller beantwortet. Gruß M.A.T.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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