Hallo,
es kommt immer wieder mal vor, dass Hersteller z.b. ein Gegenstand, durch Antrag an die BAM, umklassifizieren wollen.
Wie das z.b. bei den Löschgeneratoren von UN 0432 Pyrotechnische Gegenstände, für technische Zwecke, Klasse 1.4S
auf UN 3268 Sicherheitseinrichtung, elektrische Auslösung Klasse 9 gemäß Bescheinigung Nr. D/BAM-0504/17 vom 27. März 2017 geschehen ist. Hier gibt es aber Auflagen, gemäß der Bescheinigung, welche zu beachten sind.
Die FIREbok könnte dies in sollchen Fällen erleichtern, wenn auf sie im Antrag Bezug genommen wird.
Was ist nun eine FiREbox, es ist eine Verpackung, die aus Wellpappe hergestellt wird, in der sich ein Metallgitter befindet, welches die Funktion eines Käfigs übernimmt.
Durch die BAM wurde diese Kiste aus Pappe (4G) mit Inneneinrichtung zugelassen, was in dem
ZULASSUNGSSCHEIN der BAM nachzulesen ist.
In Ziffer 10.2 des Zulassungsscheines steht, dass die Verpackungen die Prüfungsanforderungen für Verpackungen nach den Bestimmungen des ADR, RID, IMDG-Code und ICAO-TI bzw. IATA-DGR erfüllt.
Im Anhang findet Ihr eine PDF-Datei, welche die FiREbox erläutern und ihre Anwendungsmöglichkeiten aufzeigt.