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Aus Klasse 1.4 mach Klasse 9… #34980 05.05.2023 15:27
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Gerald Offline OP
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Hallo,
es kommt immer wieder mal vor, dass Hersteller z.b. ein Gegenstand, durch Antrag an die BAM, umklassifizieren wollen.

Wie das z.b. bei den Löschgeneratoren von UN 0432 Pyrotechnische Gegenstände, für technische Zwecke, Klasse 1.4S auf UN 3268 Sicherheitseinrichtung, elektrische Auslösung Klasse 9 gemäß Bescheinigung Nr. D/BAM-0504/17 vom 27. März 2017 geschehen ist. Hier gibt es aber Auflagen, gemäß der Bescheinigung, welche zu beachten sind.

Die FIREbok könnte dies in sollchen Fällen erleichtern, wenn auf sie im Antrag Bezug genommen wird.

Was ist nun eine FiREbox, es ist eine Verpackung, die aus Wellpappe hergestellt wird, in der sich ein Metallgitter befindet, welches die Funktion eines Käfigs übernimmt.
Durch die BAM wurde diese Kiste aus Pappe (4G) mit Inneneinrichtung zugelassen, was in dem ZULASSUNGSSCHEIN der BAM nachzulesen ist.

In Ziffer 10.2 des Zulassungsscheines steht, dass die Verpackungen die Prüfungsanforderungen für Verpackungen nach den Bestimmungen des ADR, RID, IMDG-Code und ICAO-TI bzw. IATA-DGR erfüllt.

Im Anhang findet Ihr eine PDF-Datei, welche die FiREbox erläutern und ihre Anwendungsmöglichkeiten aufzeigt.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Beitrag Firebox.pdf (383.09 KB, 99 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Aus Klasse 1.4 mach Klasse 9… [Re: Gerald] #34981 06.05.2023 09:51
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Mal aus der Praxis (DJSMP kann dazu noch mehr sagen, falls da Bedarf besteht): für die Umklassifizierung von 1.4S in 9 (auch sehr üblich bei Airbags/ Gurtstraffern) wird der Artikel in verpackter Form getestet, so wie er später auch befördert werden soll.
Das kann 1 Ersatzteilaibag in 1 Karton sein, es können 80 Gurtstraffer in einer große Stahlkiste für die Produktion/ Anlieferung an der Linie sein.

Wie man nun das Bestehen des Tests (kein Wurfstücke in gewissem Abstand, keine nennenswerten Einschläge auf Nachweisschirmen) erreicht: das sind im Grunde 2 Stellschrauben: Konstruktion des Artikels und/ oder die Verpackung. Wenn ein Airbag schubneutral konstruiert ist, also z. B. Gasauslass nach oben oder in entgegengesetzte Richtungen, kann der Test auch mit einer 4G-Kiste ohne Metallkäfig bestanden werden.
Und selbst gut konstruierte Artikel können beim Test durchfallen, wenn Teile der Verpackung unerwarteterweise wegfliegen (mal erlebt mit Gasdruckfedern am Kistendecke).

Die Klassifizierung solcher Teile in Klasse 9 ist immer gebunden an eine feststehende Paarung aus Inhalt/ Artikel und Verpackung. Ändert man an dieser getesteten Paarung irgendwas, fällt man idR zurück in 1.4S.


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