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IMO-Erklärung #40569 12.03.2026 07:45
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M_a_r_k Offline OP
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Guten Morgen,

ich habe folgende Frage:

- Unser Haus versendet Gefahrgut im LQ-Bereich (z.B. Batterien/Reiniger) hin und wieder innerhalb Deutschland auf eine Insel.

Die Frage ist, ob die IMO-Erklärung nur eine extra für den Seeverkehr geschulte Person erstellen und unterschreiben kann, oder nach ADR ausreichend ist?
- Das Paket wird auf einen LKW verladen, also nicht direkt auf ein Schiff (sollte dies eine Rolle spielen).

Vielen Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
M_a_r_k

Re: IMO-Erklärung [Re: M_a_r_k] #40570 12.03.2026 08:17
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Jacob Madsen Offline
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Hallo M_a_r_k,

um es einfach auszudrücken, wenn eine IMO-Erklärung erstellt werden muss, dann muss diese entweder durch den Versender, in der Regel der Firmenleiter / sein Vertreter, oder durch einen Beauftragten i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes (§ 9) erfolgen.
Der Inhalt der IMO mit der Konformitätserklärung hat es in sich, da sollte man sich seiner Verantwortung bewußt sein, und diese tatsächlich auch haben.

Stellen sich aber auch die Fragen: findet Seeverkehr gemäß IMDG-Code statt ? Auf welche Insel und wie geht es dort hin?


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: IMO-Erklärung [Re: M_a_r_k] #40571 12.03.2026 08:31
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Michael Offline
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Hallo,

innerhalb Deutschlands sollte nur Helgoland in Bezug auf IMDG interessant sein. Soweit ich mich erinnern kann, waren die Nordseeinseln alle nach ADR-Recht angebunden. Genau sollten Sie das aber bei den eingesetzten Frachtführern erfragen.

Ostseeinseln haben fast alle eine Brücke oder sind -wenn nicht- nach MoU unter ADR-Bedingungen angebunden.

Ob es bei Helgoland nicht auch schon offiziell eine Ausfuhr ist, weiß ich nicht. Ist zollrechtlich auch eine "Sonderlocke".

Michael

P.S. Bedarf es einer IMO-Erklärung, dann hat mein Vorschreiber alles erklärt.

Re: IMO-Erklärung [Re: Jacob Madsen] #40572 12.03.2026 08:45
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M_a_r_k Offline OP
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Guten Morgen Herr Madsen,

danke erstmal für die zeitnahe Antwort smile.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz habe ich nachgelesen und ich hoffe, auch soweit verstanden.
- Dennoch muss ich nochmals nachfragen in Bezug der beauftragten Person.
- Muss hierfür extra ein MitarbeiterIn geschult werden? Beauftragte Personen nach ADR befinden sich im Haus.

Bzgl. "findet Seeverkehr gem. IMDG-Code statt":
- So wie ich das sehe, ja. Es geht auf deutsche Inseln...z.B. Sylt, Rügen, Borkum und der Transport erfolgt zuerst via LKW und weiter mittels einer Fähre.

Ferner wird eine IMO seitens der Frachtführer gefordert.

Viele Grüße
M_a_r_k

Re: IMO-Erklärung [Re: M_a_r_k] #40573 12.03.2026 10:04
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Hallo, was ist mit GGAV 33(M)? Dann sähe ich keine Forderung nach See-Schulung. Die GGAV 34(M) wohl eher nicht, da keine Offshore-Versorgung.
Gruß
M.A.T.


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