IMO-Erklärung
#40569
12.03.2026 07:45
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M_a_r_k
OP
Spezi
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Guten Morgen,
ich habe folgende Frage:
- Unser Haus versendet Gefahrgut im LQ-Bereich (z.B. Batterien/Reiniger) hin und wieder innerhalb Deutschland auf eine Insel.
Die Frage ist, ob die IMO-Erklärung nur eine extra für den Seeverkehr geschulte Person erstellen und unterschreiben kann, oder nach ADR ausreichend ist? - Das Paket wird auf einen LKW verladen, also nicht direkt auf ein Schiff (sollte dies eine Rolle spielen).
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße M_a_r_k
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Re: IMO-Erklärung
[Re: M_a_r_k]
#40570
12.03.2026 08:17
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Jacob Madsen
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Hallo M_a_r_k,
um es einfach auszudrücken, wenn eine IMO-Erklärung erstellt werden muss, dann muss diese entweder durch den Versender, in der Regel der Firmenleiter / sein Vertreter, oder durch einen Beauftragten i.S.d. Ordnungswidrigkeitengesetzes (§ 9) erfolgen. Der Inhalt der IMO mit der Konformitätserklärung hat es in sich, da sollte man sich seiner Verantwortung bewußt sein, und diese tatsächlich auch haben.
Stellen sich aber auch die Fragen: findet Seeverkehr gemäß IMDG-Code statt ? Auf welche Insel und wie geht es dort hin?
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: IMO-Erklärung
[Re: M_a_r_k]
#40571
12.03.2026 08:31
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Michael
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Hallo,
innerhalb Deutschlands sollte nur Helgoland in Bezug auf IMDG interessant sein. Soweit ich mich erinnern kann, waren die Nordseeinseln alle nach ADR-Recht angebunden. Genau sollten Sie das aber bei den eingesetzten Frachtführern erfragen.
Ostseeinseln haben fast alle eine Brücke oder sind -wenn nicht- nach MoU unter ADR-Bedingungen angebunden.
Ob es bei Helgoland nicht auch schon offiziell eine Ausfuhr ist, weiß ich nicht. Ist zollrechtlich auch eine "Sonderlocke".
Michael
P.S. Bedarf es einer IMO-Erklärung, dann hat mein Vorschreiber alles erklärt.
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Re: IMO-Erklärung
[Re: Jacob Madsen]
#40572
12.03.2026 08:45
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M_a_r_k
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Guten Morgen Herr Madsen, danke erstmal für die zeitnahe Antwort  . Das Ordnungswidrigkeitengesetz habe ich nachgelesen und ich hoffe, auch soweit verstanden. - Dennoch muss ich nochmals nachfragen in Bezug der beauftragten Person. - Muss hierfür extra ein MitarbeiterIn geschult werden? Beauftragte Personen nach ADR befinden sich im Haus. Bzgl. "findet Seeverkehr gem. IMDG-Code statt": - So wie ich das sehe, ja. Es geht auf deutsche Inseln...z.B. Sylt, Rügen, Borkum und der Transport erfolgt zuerst via LKW und weiter mittels einer Fähre. Ferner wird eine IMO seitens der Frachtführer gefordert. Viele Grüße M_a_r_k
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Re: IMO-Erklärung
[Re: M_a_r_k]
#40573
12.03.2026 10:04
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M.A.T.
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Hallo, was ist mit GGAV 33(M)? Dann sähe ich keine Forderung nach See-Schulung. Die GGAV 34(M) wohl eher nicht, da keine Offshore-Versorgung. Gruß M.A.T.
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Re: IMO-Erklärung
[Re: M.A.T.]
#40574
12.03.2026 10:35
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Andreas_K
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Hallo, was ist mit GGAV 33(M)? Dann sähe ich keine Forderung nach See-Schulung. Die GGAV 34(M) wohl eher nicht, da keine Offshore-Versorgung. Gruß M.A.T. "Ferner wird eine IMO seitens der Frachtführer gefordert."
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: IMO-Erklärung
[Re: Andreas_K]
#40575
12.03.2026 11:04
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M.A.T.
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Und auf welcher Rechtsgrundlage?
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Re: IMO-Erklärung
[Re: M.A.T.]
#40576
12.03.2026 11:10
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Andreas_K
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Unkenntnis der GGAV 33(M)?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: IMO-Erklärung
[Re: Andreas_K]
#40577
12.03.2026 11:16
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Michael
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Ich denke eine klare und verbindliche Rechtsgrundlage für den Versender lässt sich nicht ausarbeiten.
Cassen Eils schreibt z.B. die IMO für die Fahrt nach Helgoland vor, das ist wohl auch gutes Recht der Reederei.
Für Rügen muss man erst mal ein Schiff suchen, dass dahin fährt, ich gehe mal eher davon aus, dass 100% Gefahrgut über die Brücke laufen.
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Re: IMO-Erklärung
[Re: Michael]
#40578
12.03.2026 11:25
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Claudi
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Wenn der Spediteur sagt bzw. eher der Reeder dem Spediteur sagt, dass eine IMO-Erklärung gebraucht wird, dann braucht man eine. Nutzung des MoU oder einer Ausnahme nach GGAV sind ja nun freiwillig.
Beauftragte Personen nach ADR reichen da natürlich nicht. Die Person, die die verantwortliche Erklärung/ IMO-Erklärung unterschreibt, ist entweder der Chef, der eh für alles verantwortlich ist oder eine von ihm mit dieser Aufgabe und Pflicht betraute Person - die haftet im Zweifel dann und muss nach 1.3 IMDG-Code/ GGVSee §4 (12) geschult/ unterwiesen sein.
Außerdem macht ne ebenso geschulte Vertretung mit Vertretungsregelung Sinn, wenn die eine Person krank/weg/im Urlaub ist.
Es geht doch schon allein darum, dass jemand, der nur das ADR kann, eben die Besonderheiten des IMDG-Codes nicht kennt: Kennzeichnung, Trennung, Ausfüllen der IMO-Erklärung, ggf. Plakatierung Bef.einheit/ Containerpackzertifikat
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 12.03.2026 11:27.
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