Generalklausel - sicherer Transport
#35154
07.06.2023 15:24
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
StefanMUC1
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96 |
Hallo Forumskollegen!
Ich bin in der IATA-DGR auf der Suche nach einer Art "Generalklausel" wie in §4 RSEB, die ähnliches besagt. "Tue alles damit kein Schadensfall" eintritt. Irgendwie find ich nichts auch in der Allgemeinen Philosophie der IATA nicht.
Habt Ihr einen Tipp für mich wo ich das finden könnte?
vielen Dank im Voraus!
§ 4 GGVSEB Allgemeine Sicherheitspflichten (1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.
Zuletzt bearbeitet von StefanMUC1; 07.06.2023 15:45.
|
|
Re: Generalklausel - sicherer Transport
[Re: StefanMUC1]
#35155
07.06.2023 15:38
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,935
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,935 |
Hallo, StefanMUC1, sind Sie mit der RSEB-Quelle sicher? Ich würde hier eher den § 4 GGVSEB heranziehen. Da es ja immer noch keine Rechtsgrundlage für eines der beiden Luft-Regelwerke gibt wüßte ich im Gefahrgutrecht keine entsprechende Fundstelle. Der § 27 LuftVG gibt das m.E. nicht her. Eventuell könnte über den § 1b(1) und dann ICAO etc. eine Verpflichtung allgemeiner Art konstruiert werden. In der LuftVO sehe ich auch keine entsprechende Grundlagenbestimmung. Evtl. noch 1.2.8.1 IATA-DGR - ist allerdings eine alte Ausgabe. Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein. Schöner Gruß M.A.T.
|
|
Re: Generalklausel - sicherer Transport
[Re: M.A.T.]
#35156
07.06.2023 15:45
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
StefanMUC1
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96 |
Danke, ich hab natürlich die GGVSEB gemeint. Habs schon korrigiert.
|
|
Re: Generalklausel - sicherer Transport
[Re: StefanMUC1]
#35160
08.06.2023 08:58
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,675
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,675 |
Hallo Stefan,
da die IATA-DGR sich eher an amerikanischen Rechtsauffassungen orientiert, steht bei denen eher der Verstoß gegen Rechtsvorschriften in Form von "wenn du gegen irgend einen Satz dieser Vorschrift verstößt kannst du dich strafbar machen" auf der Agenda als das "verhindere einen Schadensfall".
Wenn du also eine "mache einfach alles so wie es im Buch steht"-Strategie aufbauen möchtest, würde ich mich an den Aussagen in 1.3.1 orientieren. Ich glaube, dass dein Wunschsatz leider nicht enthalten ist.
|
|
Re: Generalklausel - sicherer Transport
[Re: DJSMP]
#35167
08.06.2023 18:49
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016 |
Dafür spricht auch die Warnung auf der Shippers Declaration:
Da steht eben nicht: Bitte alles richtig machen, sondern
Failure to comply in all respects with the applicable. Dangerous Goods Regulations may be in breach of the applicable law, subject to legal penalties.
|
|
Re: Generalklausel - sicherer Transport
[Re: Claudi]
#35199
12.06.2023 16:02
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
StefanMUC1
OP
Vollmitglied
|
OP
Vollmitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96 |
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
1.3 Pflichten des Versenders 1.3.1 Einhaltung 1.3.1.1 Ein Versender muss diese Vorschriften vollständig einhalten, wenn er eine Sendung mit gefährlichen Gütern Luftfahrtunternehmen anbietet, die IATA Mitglieder bzw, außerordentliche Mitglieder sind und solchen, die am IATA Fracht-Abkommen der Luftfahrtunternehmen, teilnehmen. Zusätzlich muss der Versender alle Vorschriften des Abgangsstaates, des Transit- und Bestimmungsstaates erfüllen. 1.3.1.2 Diese Vorschriften stimmen völlig mit den ICAO Technischen Anweisungen (ICAO Technical Instructions) überein. Ein Versender, welcher Gegenstände oder Stoffe unter Missachtung dieser Vorschriften zur Beförderung anbietet, kann gegen nationales Recht verstoßen und kann strafrechtlich verfolgt werden. 1.3.1.3 Es ist die Verantwortlichkeit des Versenders sicherzustellen, dass alle für die Beförderung im Luftverkehr anwendbaren Bestimmungen eingehalten werden. Die in 1.3.2 aufgezeigten Punkte sind Beispiele und schließen nicht die vollständige Liste aller für die Beförderung im Luftverkehr anwendbaren Anforderungen ein.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|