Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Generalklausel - sicherer Transport #35154 07.06.2023 15:24
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
S
StefanMUC1 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
Hallo Forumskollegen!

Ich bin in der IATA-DGR auf der Suche nach einer Art "Generalklausel" wie in §4 RSEB, die ähnliches besagt. "Tue alles damit kein Schadensfall" eintritt. Irgendwie find ich nichts auch in der Allgemeinen Philosophie der IATA nicht.

Habt Ihr einen Tipp für mich wo ich das finden könnte?

vielen Dank im Voraus!


§ 4 GGVSEB Allgemeine Sicherheitspflichten
(1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten.

Zuletzt bearbeitet von StefanMUC1; 07.06.2023 15:45.
Re: Generalklausel - sicherer Transport [Re: StefanMUC1] #35155 07.06.2023 15:38
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,935
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,935
Hallo, StefanMUC1,
sind Sie mit der RSEB-Quelle sicher? Ich würde hier eher den § 4 GGVSEB heranziehen.
Da es ja immer noch keine Rechtsgrundlage für eines der beiden Luft-Regelwerke gibt wüßte ich im Gefahrgutrecht keine entsprechende Fundstelle. Der § 27 LuftVG gibt das m.E. nicht her. Eventuell könnte über den § 1b(1) und dann ICAO etc. eine Verpflichtung allgemeiner Art konstruiert werden. In der LuftVO sehe ich auch keine entsprechende Grundlagenbestimmung.
Evtl. noch 1.2.8.1 IATA-DGR - ist allerdings eine alte Ausgabe.
Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.
Schöner Gruß
M.A.T.

Re: Generalklausel - sicherer Transport [Re: M.A.T.] #35156 07.06.2023 15:45
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
S
StefanMUC1 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
Danke, ich hab natürlich die GGVSEB gemeint. Habs schon korrigiert.

Re: Generalklausel - sicherer Transport [Re: StefanMUC1] #35160 08.06.2023 08:58
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,675
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,675
Hallo Stefan,

da die IATA-DGR sich eher an amerikanischen Rechtsauffassungen orientiert, steht bei denen eher der Verstoß gegen Rechtsvorschriften in Form von "wenn du gegen irgend einen Satz dieser Vorschrift verstößt kannst du dich strafbar machen" auf der Agenda als das "verhindere einen Schadensfall".

Wenn du also eine "mache einfach alles so wie es im Buch steht"-Strategie aufbauen möchtest, würde ich mich an den Aussagen in 1.3.1 orientieren. Ich glaube, dass dein Wunschsatz leider nicht enthalten ist.

Re: Generalklausel - sicherer Transport [Re: DJSMP] #35167 08.06.2023 18:49
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,016
Dafür spricht auch die Warnung auf der Shippers Declaration:

Da steht eben nicht: Bitte alles richtig machen, sondern

Failure to comply in all respects with the applicable. Dangerous Goods Regulations may be in breach of the applicable law, subject to legal penalties.

Re: Generalklausel - sicherer Transport [Re: Claudi] #35199 12.06.2023 16:02
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96
S
StefanMUC1 Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
S
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 96

Vielen Dank für Eure Einschätzung!

1.3 Pflichten des Versenders
1.3.1 Einhaltung
1.3.1.1 Ein Versender muss diese Vorschriften vollständig einhalten, wenn er eine Sendung mit gefährlichen Gütern Luftfahrtunternehmen anbietet, die IATA Mitglieder bzw, außerordentliche Mitglieder sind und solchen, die am IATA Fracht-Abkommen der Luftfahrtunternehmen, teilnehmen. Zusätzlich muss der Versender alle Vorschriften des Abgangsstaates, des Transit- und Bestimmungsstaates erfüllen.
1.3.1.2 Diese Vorschriften stimmen völlig mit den ICAO Technischen Anweisungen (ICAO Technical Instructions) überein. Ein Versender, welcher Gegenstände oder Stoffe unter Missachtung dieser Vorschriften zur Beförderung anbietet, kann gegen nationales Recht verstoßen und kann strafrechtlich verfolgt werden.
1.3.1.3 Es ist die Verantwortlichkeit des Versenders sicherzustellen, dass alle für die Beförderung im Luftverkehr anwendbaren Bestimmungen eingehalten werden. Die in 1.3.2 aufgezeigten Punkte sind Beispiele und schließen nicht die vollständige Liste aller für die Beförderung im Luftverkehr anwendbaren Anforderungen ein.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Certification For Transport Of Goods
von Gefahrgut007 - 12.06.2025 08:50
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 10.06.2025 21:34
Fachgespräch IHK
von ralf1608 - 10.06.2025 19:49
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3