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Temperaturlogger m Lithium/Iron Disulfide battery #35159 08.06.2023 08:49
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DJSMP Offline OP
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Hallo zusammen,

ein Kunde hat Temperaturlogger bekommen, die laut UN Prüfzusammenfassung (siehe angehängte Datei) mit einer "Lithium/Iron Disulfide battery" ausgestattet sind. Der Battery type ist mit "Lithium Metal Battery" angegeben. Allerdings sind sowohl 13,5 Wh als auch 2,7 g Lithium eingetragen.

Dazu meine erste Frage: Ist das eine Hybrid Batterie? Kennt sich da jemand technisch aus?

Nun wirds verrückt: Die Temperaturlogger mit diesen Batterien sollen im Luftverkehr eingesetzt werden und zwar als während der Beförderung aktive Geräte. Die sollen also während der Beförderung aufzeichnen. Hier stellt sich die Frage, ob das überhaupt gestattet ist. Im Straßen- und Seeverkehr gibt es in 5.5.4 keine Einschränkungen bezüglich der verbauten Batterie. Aber im Luftverkehr bin ich der Meinung, dass die einzigen Regelungen für Gerätschaften, die während der Beförderung aktiv sind, in den Verpackungsanweisungen 967 und 970 zu finden sind. Und dort stehen die Vorgaben immer im Teil II der VA. Dementsprechend dürfen die verbauten Zellen/Batterien für mich nur entweder reine Lithium-Ionen-Batterien (VA 967) sein und müssen die Grenzwerte für Teil II einhalten. Oder aber es müssen reine Lithium-Metall-Batterien/Zellen sein (VA 970), die die Grenzwerte für diesen Teil II einhalten. Eine andere Stelle für Gerätschaften, die aktiv sind, finde ich im IATA Buch nicht.

Wenn man diese Temperaturlogger abgepackt als Fracht schicken würde, dann wäre das für mich ein Regelversand Klasse 9 mit Shipper's declaration und man könnte sich an 3.9.2.6.1 f) sowie der SV A213 orientieren. Aber es geht ja hier im aktive aufzeichnende Geräte.

Die A213 sagt bei Teil II auch noch etwas über 10 Wh und 1,5g Lithium. Aber selbst wenn diese Werte eingehalten wären, finde ich in dieser A213 keinen direkten Ansatzpunkt, dass die Geräte dann aktiv sein dürften. Man könnte jetzt argumentieren, dass diese Sondervorschrift nur die Werte für Teil II in den VA 967 und VA 970 ändert und der darunter bedindliche Satz "Geräte, wie..." unverändert gilt. Dann wäre diese Herleitung vielleicht noch zu verstehen aber schon holprig.

Aber in unserem Fall werden ja sowohl die Grenzwerte der Verpackungsanweisungen als auch die Grenzwerte der SV A213 überschritten (13,5 Wh und 2,7 g Lithium statt 10 Wh und 1,5g Lithium).

Vom Hersteller des Temperaturloggers erhält man ein "MSDS" mit dem Eintrag "The goods shall be copmlied with the requirements of Section IA of PI 965, or Section I of packing instruction 969-970 of the IATA-DGR. Per E-Mail bekommt man folgende Aussage: "Der XXX hat eine Lithium Batterie verbaut, die im Lufttransport eine DGD benötigt. Viele unserer Kunden setzten dieses Gerät, unter Einhaltung der Transportvorschrift im MSDS, aber trotzdem dort ein." Für mich klingt das sowie, wir waren zu blöd einen IATA-konformen Datenlogger zu konstruieren aber unsere Kunden nehmen den trotzdem zum Aufzeichnen, weil es keiner merkt!

Jetzt stell ich mir gerade vor, eine Shipper's declaration für einen Datenlogger nach Teil I zu schreiben, der außen an einer Palette dran heftet. Was sollte da, Gesetz dem Fall, das ist überhaupt zulässig, dann in der shippers bei number and type of packgings stehen? unpacked on pallet? Das versteht doch kein Checker!

Nun die Fragen der Fragen:
Ist es im Luftverkehr möglich, Datenlogger während der Beförderung aktiv aufzeichnen zu lassen, die (reine Ionen oder Metall-) Batterien enthalten, die die Grenzwerte nach Teil II der VA 967 und VA 970 überschreiten?
Ist es im Luftverkehr möglich, Datenlogger während der Beförderung aktiv aufzeichnen zu lassen, die Hybrid-Batterien enthalten, die sowohl die Grenzwerte nach Teil II der VA 967 und VA 970 als auch der Sondervorschrift A213 überschreiten?

Vielen Dank für eure Meinungen!

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
L91X3 TEST SUMMARY.pdf (436.98 KB, 143 Downloads)
Re: Temperaturlogger m Lithium/Iron Disulfide battery [Re: DJSMP] #35182 12.06.2023 08:53
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Nico Offline
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Beiträge: 387
Ich stell jetzt mal eine ganz verrückte These auf!
Also es ist mal die PI 970 weil es sind im Gerät verbaute Zellen / Batterien
es ist uN 3091 denn in der Test Summery steht es wären Lithium Metall Batterien

In der PI 970 Teil I finde ich aber keinen Eintrag dass die Batterie nicht aktiv sein darf und dass keine Daten übermittelt werden dürfen
JA in Teil II stehen explizit diese Geräte angeführt, aber nur wenn die Leistungen von Teil II eingehalten werden und dann gilt halt bei den Geräten "welche nicht in der Lage sind eine gefährliche Abgabe von Hitze zu erzeugen, können befördert werden, wenn diese bewusst aktiv sind. Wenn diese Geräte aktiv sind, müssen sie festgelegte Normen für elektromagnetische Strahlung einhalten, um sicherzustellen, dass der Betrieb des Gerätes nicht die Flugzeugsysteme stört. Die Geräte dürfen während der Beförderung nicht in der Lage sein störende Signale abzugeben (wie Brummen/Summen, Alarm, Lichtblitze usw.)."
Ich weiß absolut crazy dass ich jetzt behaupte, im Teil I sind die Dinger nicht verboten und werden nicht noch zusätzlich auf kein Brummen usw eingeschränkt. Aber naja es ist ja Full DG und wir brauchen ne DGD und markierungen und Kennzeichen und bli bla blu
ABER 1. ich hab grad nen verrückten Tag und spinn da nur rum ;D
2. ich hab bei meiner Behörder und bei einem Spezialisten von Denios nachgefragt und geb dir dann Feedback

Tülülü aus AT


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Temperaturlogger m Lithium/Iron Disulfide battery [Re: Nico] #35204 13.06.2023 11:32
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Nico Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Mar 2018
Beiträge: 387
Also von der Behörde habe ich mal foglendes bekommen:
"Laut Ihren Angaben scheint es sich um eine primäre/nicht aufladbare Lithium Eisendisulfid Batterie – also Lithium Metallbatterie – zu handeln. Diese Art zeichnet sich durch ihre Langlebigkeit, Temperaturunempfindlichkeit und hoher Energiedichte aus. Eine Leistungsangabe in Wattstunden ist natürlich bei einer Primärbatterie, als auch bei einer wiederaufladbaren Sekundärbatterie möglich. Limitierend ist bei der Primärbatterie jedoch der Lithiumgehalt in Gramm.
Da der Lithiumgehalt laut beigefügtem Informationsblatt die maximal erlaubte Menge von 2 g überschreitet, darf diese nicht nach PI970 Sec II transportiert werden.

Generell dürfen aber Datenlogger während des Transports aktiv sein, solange sie nicht Instrumente des Luftfahrzeugs beeinflussen.(...)"


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