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Transport von Gasflaschen 2,5 Kg #3512 14.12.2005 23:23
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hallo,

dürfen einzelne gasflaschen a 2,5kg (jeweils gefüllt mit UN1072 und UN1965) nach 1.1.3.6 ohne kennzeichnung transportiert werden?

mfg tobster

Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg #3513 15.12.2005 02:10
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Markus Ungethüm Offline
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hallo tobster!



ich gehe davon aus, daß mit "kennzeichnung" die kennzeichnung des fahrzeugs mit orangen warntafeln gemeint ist - in diesem fall lautet die antwort natürlich "ja"!



für die berechnung des gesamtwerts für die mengenbegrenzung nach 1.1.3.6.4 - falls mehrere flaschen befördert werden - muß aber berücksichtigt werden, daß bei UN 1965 die nettomasse des gases (also 2,5 kg), bei UN 1072 jedoch der nominale fassungsraum der gasflasche (?) zugrunde zu legen ist.



grüßle,



markus

Zuletzt bearbeitet von Markus Ungethüm; 15.12.2005 02:13.
Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg [Re: Markus Ungethüm] #3514 15.12.2005 16:43
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<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> ja richtig, es geht um die kennzeichnung des fahrzeuges!



hab heute nochmal nachgeschaut, sind gasflaschen zu 1 kg UN1965 und zu 2,5 ltr. UN1072! ist ja dann also ok, hatte ich jetzt so auch im adr2005 verstanden!



wäre noch eine frage offen zum verpacken, bzw. zum transport auf dem lkw??

stichwort Ladungssicherung!?



in diesem dicken wälzer finde ich mich noch nicht so gut zurecht, da kann man sich viel zu oft verlaufen! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



aber mit ein bisschen hilfe von euch komme auch ich damit bestimmt klar!!



danke schonmal



Tobster

Zuletzt bearbeitet von Tobster; 15.12.2005 21:54.
Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg #3515 15.12.2005 22:02
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Markus Ungethüm Offline
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hallo tobster!

klar ist da noch einiges zu beachten, was über die "normale" ladungssicherung hinausgeht, aber da wirst du um ein studium der entsprechenden verpackungs-, handhabungs- und sondervorschriften nicht ganz herumkommen! z.b. wird beim transport von UN1965 in geschlossenen (gedeckten) fahrzeugen eine belüftung verlangt, usw.

klingt aber alles schlimmer, als es ist, alle relevanten vorschriften findest du ja unter dem entsprechenden eintrag der un-nummern in anlage a, teil 3 adr.

grüßle,

markus

Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg [Re: Markus Ungethüm] #3516 15.12.2005 22:15
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hi,
das sagst du so einfach <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> aber dieser wälzer bringt echt immer neue fragen auf!
z.b. also nach 1.1.3.6 (1000 Punkte regelung) darf ich ich die flaschen transportiern, und in 3.4.6 heisst es für die klasse lq0 keine freistellung, wie soll ich das denn verstehen???

tobster

Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg #3517 16.12.2005 08:25
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MFischer Offline
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Hallo,

Die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR und der Versand als Begrenzte Menge nach 3.4 ADR haben nichts miteinander zu tun.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass man die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR nutzen kann, jedoch ein Versand als Begrenzte Menge 3.4 ADR nicht möglich ist.

viele Grüße

Matthias Fischer

Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg #3518 20.12.2005 11:24
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Agnes Offline
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Beiträge: 22
Hallo Tobster,

mit dem dicken Wälzer hast Du Recht. Kaum ist für mich eine Frage beantwortet, habe ich zwei neue gefunden. Zum Glück gibt es dieses Forum, damit man überhaupt zu einer eindeutigen Antowrt kommt.

Gruß
M. Piekulla <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />

Re: Transport von Gasflaschen 2,5 Kg [Re: Agnes] #3519 21.12.2005 23:38
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ja, da kann ich dir nur zustimmen, gut das es dieses forum gibt!!
ich bin allen für ihre antworten dankbar, ihr habt mir echt weitergeholfen!
macht weiterso, ich hab bestimmt noch mehr fragen! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

grüsse tobster


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