Tätigkeitsbezogene Unterweisung
#35217
14.06.2023 12:47
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Dom
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Hallo zusammen,
die Unterweisung nach 1.3 beinhaltet nicht nur allgemeine Themen, sondern auch tätigkeitsbezogene Themen und Sicherheitshinweise. Wir haben im Unternehmen externe Dienstleister die für uns Tätigkeiten mit Gefahrgut ausüben. Die haben auch eigene GGB. Unsere Mitarbeiter bestellen lediglich Gefahrgüter und sind als Repräsentanten für die Dienstleister tätig, also auch Kontrollen der Dienstleister im Umgang mit Gefahrgütern. Jetzt haben die Dienstleister teilweise über 100 versch. Gefahrgüter. Wie kann hier sinnvoll eine tätigkeitsbezogene Unterweisung für unsere Mitarbeiter erfolgen? Ich kann ja jetzt nicht jede ADR Vorgabe für jedes Gefahrgut mitteilen.Wie macht ihr das bei euch?
VG Dom
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: Dom]
#35218
14.06.2023 13:00
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DJSMP
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Vielleicht könntest du die Repäsentatentenfunktion und das Kontrollieren noch etwas genauer erläutern.
Ich habe es jetzt so verstanden, dass euer Unternehmen keinerlei Aufgaben bei der Gefahrgutbeförderung hat, sondern dass das alles der Dienstleister macht. Aber ihr wollt den Dienstleister gern kontrollieren.
Das finde ich schon einmal eine spannende Geschichte und es spiegelt das typische deutsche Unternehmen wieder. Uns ist das mit dem Gefahrgut zu gefährlich, wir wollen keine Verantwortung tragen und lagern deshalb alle Prozesse aus. Aber wir wollen trotzdem noch mitreden und den Dienstleister auditieren.. Sorry für meine flapsige Bemerkung. :-)
Bitte führe nochmal aus, was unsere Mitarbeiter" bestellen" bedeutet. Sind die dann wirklich nicht an der Gefahrgutbeförderung (z.B. Auftraggeber des Absenders) beteiligt?
Vorausgesetzt, eure Mitarbeiter haben wirklich keine Pflichten zu erfüllen, ist dann auch keine 1.3 Schulung vorgeschrieben. Um die Repräsentanten- und Kontrollfunktion zu übernehmen und dem Wunsch, einfach ne Schulung zu machen, Genüge zu tun, müsste man einfach nahe an den Prozessen schulen. Ich würde fast sagen, die Mitarbeiter, die kontrollieren, sollten dann das Gleiche geschult bekommen, wie die Mitarbeiter des Dienstleisters. Kann man das irgendwie zusammen legen?
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: DJSMP]
#35219
14.06.2023 13:07
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Dom
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Ja sorry das war vielleicht etwas schwammig formuliert. Wir sind grundsätzlich Auftraggeber des Absenders und der Dienstleister handelt in unserem Auftrag. Teilweise beschafft er für die Aufträge Gefahrgüter selber, teilweise beschafft unser Unternehmen die Gefahrgüter die der Dienstleister für die Aufträge dann nutzt. Also wir kommen da leider nicht raus, weswegen auch Kontroll- und Unterweisungspflicht wohl durchgeführt werden müssen. Allgemeine Themen und Sicherheitshinweise werden schon unterwiesen, aber bei der tätigkeitsbezogenen Unterweisung sind wir noch nicht sauber denke ich. Also wir bestellen im Prinzip und würden die Dienstleister kontrollieren die halt ne Menge an Gefahrgütern haben. So ich hoffe das war jetzt etwas besser 
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: Dom]
#35220
14.06.2023 13:36
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M.A.T.
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Hallo, Dom, ich versuche, aus der praktischen - nicht juristischen - Sicht zu argumentieren. Da Ihre Firma selbst Rollen wahrnimmt ist erstmal für diese Rollen und die betroffenen Klassen zu unterweisen. Also was an Besonderheiten beim Bestellen (LQ, 1000 Punkte, Sicherung, Fahrweg, SVen) Ihre Funktion betreffen kann und bei der Bestellung berücksichtigt werden soll. Ein vereinfachtes Beispiel: Bestellung zum WE - Anlieferung Freitag nach Dienstschluß - Palette landet auf Rampe und bleibt bis Mo. dort. Falls Terrorgut ist damit aber die Sicherung nicht mehr gewährleistet. Soweit Sie die Rollen des Dienstleisters innerhalb Ihres Unternehmens kontrollieren wollen können Sie entweder das rein Formale abdecken (Checkliste, ob Dienstleister analog Ihren eigenen Aufgaben alles unternimmt) oder aber seine Maßnahmen im Detail checken; dazu müßten Ihre Leute allerdings über die identischen Unterweisungen / Informationen wie der Dienstleister verfügen - und ob das je nach Vertragskonstruktion möglich ist bedürfte der Klärung. Gruß M.A.T.
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: M.A.T.]
#35221
14.06.2023 13:58
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Dom
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Hallo M.A.T.,
und die Besonderheiten würde ja jedes einzelne Gefahrgut betreffen? Das kann man doch unmöglich unterweisen. Würde es denn nicht gehen alle Informationen bereit zu stellen wo die Mitarbeiter bei Bedarf drau zugreifen können? Jede SV zu jeden GG kann man doch nicht unterweisen, das kann sich ja keiner merken und die Mitarbeiter müssen eh wieder nachlesen!?
VG
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: Dom]
#35222
14.06.2023 14:07
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M.A.T.
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Hallo, Dom, nein, natürlich nicht. Sondern zuerst analysieren, welche für die Bestellung relevanten Besonderheiten bei den Produkten auftreten können, wo diese nachzuschlagen sind und wie damit umzugehen ist. Dieses Wissen sollte vermittelt werden, nicht die Wortlaute der nachzulesenden Bestimmungen. Dann weiß der Mitarbeiter, wo er sich schlaumachen kann. Daß die entsprechenden Vorschriftentexte - oder stoffspezifische Handlungsanweisungen - verfügbar sein müssen versteht sich ja von selbst. Also der Umgang mit den Vorschriften ist zu vermitteln, nicht die Vorschriftenwortlaute. "Wo muß ich was nachschauen, und was dann tun?". Ist das so verständlicher? Schöner Gruß M.A.T.
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: M.A.T.]
#35224
14.06.2023 14:14
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Andreas_K
Methusalem
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Vielleicht eine Datenbank anlegen? Ist bei 100 UN-Nummern zwar einmalig Aufwand, aber sicherlich machbar.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: M.A.T.]
#35225
14.06.2023 14:33
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Also einfach die Infos zur verfügung stellen und die Mitarbeiter "unterweisen" wo diese zu finden sind und wie damit umzugehen ist? Damit würde man rechtssicher unterwegs sein? Das würde es ziemlich erleichtern!
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Re: Tätigkeitsbezogene Unterweisung
[Re: Dom]
#35226
14.06.2023 15:36
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Claudi
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Selbst bei einer SV würde ich nicht immer erwarten, dass MA nach einer Schulung diese beherrschen (SV 188 z. B.).
Eine Unterweisung/ Schulung ist ja nur 1 Säule von mehreren zur erfolgreichen Gefahrgutbeförderung. Es muss -eine Organisation geben (beauftragte Personen, die mehr Ahnung und idealerweise Unterstützung haben) -Anweisungen/ Prozesse (Aushang, Checklisten, Fertigungszettel, Handbuch, Programmierung/ Software, ...), -Unterweisung/ Schulung zum Thema Gefahrgut allgemein (warum, wo steht das, was bedeuten die Nummern, Symbole etc.), speziell (wie läuft das hier im Betrieb, wie ist der Ablauf, worauf muss MA achten, wie arbeiten, was sind seine Aufgaben)
Alles dokumentieren/ kontrollieren/ nachweisen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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