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Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung #35230 16.06.2023 11:52
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Tankwagen-/Tankcontainerbefüllung.
Wir (ein Chemieunternehmen) möchten gerne die Befüllung der Tankfahrzeuge in die Hände der Fahrer legen.
Die beauftragten Speditionen mit den Fahrern sind nicht Teil unseres Unternehmen.

Welche Rolle nehmen wir laut GGVSEB hier ein?
Ich verstehe die Verordnung so, dass wir weiter Befüller bleiben (GGVSEB §2): "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt".
Und demnach auch die Verantwortung weiterhin übernehmen müssen.
Der Stoff den wir transportieren unterliegt der Sicherung.

Über Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph

Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: Christoph09] #35231 16.06.2023 12:27
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M.A.T. Offline
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Hallo,
so wie ich den § 2 interpretiere verbleibt die Verantwortung als Befüll-Firma bei dieser auch nach Einweisung des Fahrers, einschließlich der Pflichten nach § 23, deren Delegation hier womöglich intendiert ist. Soweit ich mich erinnere hat der Gesetzgeber bewußt die Firma und nicht die Person als Verantwortliche bestimmt.
Siehe auch andernorts hier im Forum, z.B. hier.
Gruß
M.A.T.

Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: M.A.T.] #35232 16.06.2023 14:42
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Claudi Offline
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Die kompletten Befüllerpflichten sind praktisch nicht dem Fahrer zu übertragen. Soll der die Eignung des Tanks für das Produkt, Prüfungen, Füllgrade etc. verantworten? Hoffentlich nicht!

Der Fahrer kann Handgriffe ausführen, wird dann aber als Erfüllungsgehilfe des eigentlichen Pflichteninhabers tätig, d.h. Unterweisung/ Anweisung/ Einweisung, ggf. Arbeitsmittel, Kontrolle/ Überwachung, Dokumentation der Tätigkeit durch den Pflichteninhaber.

Und Befüllerpflichten wird im Chemiunternehmen hoffentlich auch nicht der Befüll-MA im Blaumann am Ende des Schlauches haben sondern ein Logistikleiter oder ähnl. Kaliber.

Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: Christoph09] #35234 19.06.2023 08:53
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Christoph09
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Tankwagen-/Tankcontainerbefüllung.
Wir (ein Chemieunternehmen) möchten gerne die Befüllung der Tankfahrzeuge in die Hände der Fahrer legen.
Die beauftragten Speditionen mit den Fahrern sind nicht Teil unseres Unternehmen.

Welche Rolle nehmen wir laut GGVSEB hier ein?
Ich verstehe die Verordnung so, dass wir weiter Befüller bleiben (GGVSEB §2): "Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt".
Und demnach auch die Verantwortung weiterhin übernehmen müssen.
Der Stoff den wir transportieren unterliegt der Sicherung.

Über Meinungen hierzu würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph


Ich bin immer ein Mann der klaren Worte. Das nurmal vorweg. :-)
Euer geplantes Tun ist schändlich und deshalb hat der Gesetzgeber versucht, hier einen klaren Riegel vorzuschieben. Ihr seid (auch) der Befüller. Du hast die richtige Textzeile der GGVSEB zitiert. Wie beim Verlader ist die Befüllung eines Tanks eine Parallelverantwortlichkeit. Sicherlich kann man den Fahrer hier vieles selbst anschließen und Ventile öffnen und schließen lassen. Aber ihr habt zumindest eine Kontrollpflicht und müsst das überwachen. Ich weiß, dass die Praxis teilweise anders aussieht. Aber du hast ja gefragt. :-)

Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: Christoph09] #35236 19.06.2023 13:01
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Gerald Offline
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Hallo Christoph,
bei der in Kassel stattfindender PetroTrans (leider ist sie in den letzten Jahren ausgefallen) hat meisten ein Anwalt zu dem Thema "Überfüllschäden" einen Vortrag mit Beispielen aus der Praxis (mit Bildern) gehalten.

Auf seiner Homepage stehen unter anderem Beiträge zu,

Problem Überfüllschäden bzw.

Pflichten des Tankwagenfahrers.

Wenn Du Dir diese durchliest, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, da Ihr da vollkommen auf dem falschen Weg seid. Genauso wie es Claudi bzw. DJSMP schon in Ihren Beiträgen geschrieben haben.

Kleiner Nachtrag noch. Die nächste PetroTrans wird zwar unter einem neuen Namen FUEL & GAS LOGISTICS vom 22. - 24. Oktober 2024 in LEIPZIG stattfinden. Aber nach derzeitigem Stand findet sie statt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: DJSMP] #35245 20.06.2023 07:05
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Christoph09 Offline OP
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Hallo,
genau wegen der klaren Worte habe ich die Frage gestellt.
Alle Kollegen, die mir hier Antworten gegeben haben bestätigen meine Aussagen den verantwortlichen Personen im Unternehmen gegenüber.

Vielen lieben Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen Christoph

Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: Christoph09] #35255 20.06.2023 12:32
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Gerald Offline
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Hallo Christoph,
Antwort auf
meine Aussagen den verantwortlichen Personen im Unternehmen gegenüber.


Ich habe Dir nicht umsonst den Link zu der Datei "Probleme bei Überfüllschäden" eingestellt. Denn ich weiß aus Erfahrung, dass man mancher verantwortlichen Person nach Gefahrgutrecht (auch andere Rechtsgebiete) nur mit den Festlegungen zu diesem Thema überzeugen kann, wenn man auf Festlegungen in den Gesetzen, Urteilen oder Rechtsprechung des BGH kommen kann.

Ist zwar nicht immer einfach, aber wie sagt man: "steter Tropfen höhlt den Stein"



Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Verantwortlichkeit bei Tankwagenverladung [Re: Gerald] #35393 13.07.2023 13:20
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Christoph09 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für die weitergehenden Informationen.
Das mit der PetroTrans hört sich sehr interessant an, das werde ich mir auf jeden Fall in den Kalender schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph


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