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Transport von Gasdruckfedern #35258 20.06.2023 13:05
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Neuling03 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Situation. Wir haben im Unternehmen insgesamt 5 Gasdruckfedern (Fülldruck 150 bar, 10,2 Liter Gasvolumen im unkomprimierten Zustand je Feder) von Fibro. Nun will einer unserer Mitarbeiter damit zum Kunden fahren und dort Versuche an der dortigen Maschine durchführen.
[verbundenes Bild]

Da kam unser Sicherheitsbeauftragter und hinterfragte den Transport der Federn kritisch. Zum einen weil es ein gefüllter Druckkörper ist und Stickstoff enthalten ist, welches entweichen könnte und den Fahrer während der Fahrt im Transporter gefährden könnte (er schläft ein und fährt gegen einen Baum). Als Transportfahrzeug dient ein VW Crafter.

Der Lieferant Fibro liefert die Federn allerdings auch "nur" mit DHL, DPD oder ähnlichen Dienstleistern. Da gibt es keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Das wundert mich. Auf der anderen Seite werden selbst Gasdruckfedern von Bürostühlen mit ganz normalen Dienstleistern wie DHL verschickt. Aber man sollte sich eben nicht drauf verlassen, was andere machen.

Dann habe ich noch einen Hinweis in der DGUV Information 210-001 "Beförderung von Flüssiggas mit Fahrzeugen auf der Straße" bei Punkt 5.2.1 gefunden (Handwerkerregel).
• eigene Beförderungen zu Baustellen zur unmittelbaren Verwendung,
• Beförderungen im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten welche umgehend durchgeführt werden
Dies würde uns von der Pflicht eines Beförderungspapiers nach den Regeln des ADR befreien.

Dennoch sind wir jetzt noch unsicher welche Maßnahmen wir ergreifen müssen, um unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Eine gute Ladungssicherung für den Transport ist selbstverständlich. Jetzt kam noch die Idee, daß der Fahrer die Gasdruckfedern nur mit geöffneten Fenstern oder eingeschalteter Lüftung im Fahrzeug transportieren darf. Aber wir sind uns nicht sicher ob solche Maßnahmen übertrieben wirken oder ob es tatsächlich sinnvoll sind.

Der Sicherheitsbeauftragte verwies auch darauf, daß Druckkörper auf Pritschenwagen zu transportieren sind. Hier hatte ich allerdings wieder den Einwand erhoben, daß kein Flüssiggas vorliegt und von Stickstoff keine hohe Gefährdung ausgeht. 10,2 Liter x 5 = 51 Liter insgesamt. Das Laderaumvolumen im VW Crafter entspricht etwa 10 m³, also etwa 10.000 Liter. Da wird das Volumen aus den Gasdruckfedern verschwindend gering. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit der Leckage aller Gasdruckfedern zum selben Zeitpunkt sehr sehr gering, da sie stets auf ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Dennoch bestehen Unsicherheiten. Eine Kennzeichnung des Transporters mit dem orangen Aufkleber "Gefahrgut UN 3164" halte ich für übertrieben.

Was würdet ihr tun? Welche Maßnahmen würdet ihr ergreifen, sofern notwendig?

Viele Grüße

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35259 20.06.2023 14:23
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Gerald Offline
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Hallo,
was hälst Du von UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.?

Wir hatten hier im Forum schon mal das Thema, aber da gab es noch nicht die UN 3538.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35260 20.06.2023 14:34
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aw_ Offline
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Moin,
Das fällt unter ADR 1.1.3.1 c) Handwerkerregel. Die Bestimmungen für Belüftung etc. aus dem ADR gelten (leider) nicht – aber: die Sicherheitsbedenken sind durchaus reell und von daher greifen die Vorgaben der Arbeitssicherheit gem. Arbeitsschutzgesetz, soll heissen, hier ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig mit Abwägen aller Risiken und entsprechende Info an die MA was wann zu tun ist.
Gruss..aw

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Gerald] #35261 20.06.2023 15:24
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
was hälst Du von UN 3538 GEGENSTÄNDE, DIE NICHT ENTZÜNDBARES, NICHT GIFTIGES GAS ENTHALTEN, N.A.G.?

Wir hatten hier im Forum schon mal das Thema, aber da gab es noch nicht die UN 3538.


Gasdruckfedern sind weiterhin UN3164, da namentlich genannt/ EIntragung genauer als UN3363 oder UN3538.

Für UN3164 gibt es die SV 594 - über diese könnte man auch noch freistellen (oder über die 1.1.3.1 c) Handwerkerfreistellung:

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Das trifft wihl zu, weswegen sowas auch per Paketdienst "einfach so" verschickt wird.

Bleibt also der Arbeitsschutz wie aw_ schreibt, d.h. es muss sowieso eine GBU gemacht werden bzw. die Tätigkeit beurteilt werden und da gehört auch die Beförderung dazu.
Thema Erstickungsgefahr: wenn die Gasdruckfedern alles neu/ unbeschädigt sind, verpackt, gesichert sind - wieso sollte da plötzlich Gas austreten? Eintrittswahrscheinlich sehr sehr gering (oder ist das schon mal passiert?). Jetzt kann man noch gucken, wieviel Stickstoff da drin ist, wieviel das im Verhältnis zum Luftvolumen im Fahrzeug ist und rechnen, bei welcher Menge es für den Fahrer problematisch wird. <-- Teil der GBU

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35262 21.06.2023 08:31
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DJSMP Offline
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Hallo zusammen,

die Gasdruckfedern sehe ich ebenfalls als UN 3164 mit der Möglichkeit der Freistellungen in den SV 283, 371 und 594 (je nach Verwendung).

Sofern der Mitarbeiter mit den Federn zum Kunden fährt und dort Versuche durchführt und die Dinger nach den Versuchen idealerweise auch wieder mitnimmt, sehe ich hier ebenfalls die Anwendung des 1.1.3.1 c). Es müsste aber sicher gestellt sein, dass keine Versorgung (Belieferung) des Kunden erfolgt.

Bezüglich des Sicherheitsbeauftragten: Ich bin ja auch eher von der genauen Seite und fordere lieber die volle Palette. Aber das, was er sagt, ist übertrieben. Zum Einen muss man davon ausgehen, dass dieses Produkt Gasfeder unter normalen Bedingungen das Gas sicher einschließt. Zum Zweiten ist die vorhandene Gasmenge wahrscheinlich marginal, selbst wenn mal so n Teil kaputt gehen sollte.

Die Bedingungen des 1.1.3.6 c) sind ja, dass man dafür sorgen muss, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird. Mit einer guten Ladungssicherung sollte es also keine Probleme geben.

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Claudi] #35294 27.06.2023 15:51
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Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.

Gibt es irgendwo eine Vorlage wie diese GBU aussehen könnte?

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Wo kann ich das nachlesen? Gibt es irgendwo ein Nachschlagwerk?
Für den Fall, daß ich wieder mal nach so etwas recherchieren muß.

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35296 27.06.2023 16:33
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Hallo, Neuling03
Für Gefährdungsbeurteilungen ergibt eine schnelle Suche bei den einschlägigen Stellen - BGen - jede Menge an Material.
Die Vorschriftenwortlaute können Sie in Verlagsprodukten mit Veredelung (hier oder hier) oder roh beim Verkehrsministerium (hier) nachschlagen.
Zur Praxis finden Sie in diesen Foren jede Menge guter Hinweise über die Suche.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35302 27.06.2023 18:09
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Neuling03
Vielen Dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter.

Gibt es irgendwo eine Vorlage wie diese GBU aussehen könnte?

Ursprünglich geschrieben von: Claudi

UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.


Wo kann ich das nachlesen? Gibt es irgendwo ein Nachschlagwerk?
Für den Fall, daß ich wieder mal nach so etwas recherchieren muß.


Für die GBU bitte auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ins Boot holen und den Arbeitgeber/ Führungskraft. Eine GBU ist nicht etwas, was man für eine Gasdruckfeder macht sondern für die gesamte Tätigkeit.

Das Zitat ist der Wortlaut der Sondervorschrift (SV) 594 aus dem ADR, ergibt sich aus Tabelle A (Kapitel 3.2 Gefahrgutliste) Spalte 6 mit Verweis auf Kapitel 3.3 ADR.

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Claudi] #35305 28.06.2023 07:31
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

UN 3164, erlaubt mir den Hinweis bei der Nutzung der SV 283 auf den Abschnitt e), den ich mir immer schriftlich bestätigen lasse. Ohne schriftliche Bestätigung keine Freistellung, auch wenn im SDB so benannt.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter

Re: Transport von Gasdruckfedern [Re: Neuling03] #35307 28.06.2023 13:31
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Methusalem
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Methusalem
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Meinst du wirklich den Sicherheitsbeauftragten und nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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