hat wer Zugriff auf die aktuelle Kontrollliste, welche durch die Behörden im Bereich Straße eingesetzt wird (Anlage zur Ordnungswidrigkeitenanzeige)? Ich habe das Buch "Bußgeldkatalog Gefahrgut für die Praxis" und da ist eine ganz hinten abgedruckt. Das Buch ist aber von 2021. Mir geht es konkret um die Änderung 2023, wo u.a. die 19 mm rausfielen (7.1.4 ADR a.F.: Beulen, Ausbuchtungen > 19 mm; in der neuen Fassung 2023 in 7.5.1.2 ADR n.F. aufgegangen, die 19 mm sind nicht mehr genannt). Ich würde gerne wissen, ob diese Kontrollliste ebenfalls bereits aktualisiert wurde oder ob die Behörden hier immer noch die 19 mm stehen haben.
Wenn niemand Zugriff drauf hat und auch keinen Kontakt zu irgendwen könnte man ggf. einen IFG-Antrag stellen.
Hallo, die aktuelle Rohfassung der GGKontrollV ist vom 2.3.2023, Sie finden sie wie immer hier.Welche Fassung bei allfälligen Kontrollen von den Organen verwendet wird wäre im Einzelfall festzustellen. Soweit ich sehe ist allerdings in der diesjährigen Fassung Ihr Punkt nicht betroffen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob Sie hier die richtige Vorschrift im Kopf haben - die Auslegung mit 19 mm ergibt sich aus einem älteren OLG-Urteil und ist in der RSEB aufgeführt. Vielleicht meinen Sie die anstehende RSEB-Anpassung? Die kommt wohl in diesem Monat, habe ich gehört. Gruß M.A.T.
Danke für die Antwort! Das OLG-Urteil schaue ich mir an.
Im Anhang habe ich das Bild angehangen. Diese Kontrollliste meine ich; das scheint das Dokument zu sein, welches bei behördlichen Kontrollen Anwendung findet und nicht in der GGKontrollV abgedruckt ist.
Hallo, das sieht nicht wie eine amtliche Veröffentlichung sondern wie eine redaktionelle Zusammenfassung verschiedener Vorschriften aus. Insofern ist es eine marktwirtschaftliche Frage, ob, wann und wie der Inhalt angepaßt wird. Der veröffentlichende Verlag wird Ihnen da am ehesten Auskunft geben können. Für die rechtskonforme Kontrolle ist m.E. ausschließlich die GGKontrollV maßgebend; was Kontrollorgane an privaten Veröffentlichungen heranziehen muß sich an den amtlichen Vorgaben messen lassen. Solche Checklisten haben, meiner Erfahrung nach, unter anderem die unschöne Eigenschaft, zu sturem Abhaken zu verleiten und den Blick für Grauzonen - die es im Recht naturgemäß gibt - zu verstellen. Falls natürlich dieser Anhang dem Wortlaut einer allfälligen Landesvorschrift entspricht ist er ebenfalls verbindlich. Das Aktenzeichen des Urteils ist in 7-2 RSEB angegeben. Die entsprechende Beschädigungszusammenstellung des LBA kennen Sie? Gruß M.A.T.
Welche Fassung bei allfälligen Kontrollen von den Organen verwendet wird wäre im Einzelfall festzustellen. Soweit ich sehe ist allerdings in der diesjährigen Fassung Ihr Punkt nicht betroffen.
Eine Änderung der GGKontrollV im Bezug Anlage 1 würde in der Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen, welche der Bundesrat in seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen hat, stehen. Aber dazu steht in dieser 14. Verordnung im Bezug der GGKontrollV nichts.
Hallo, Gerald, ja, sehe ich genauso. Bis '21 war hier der Kollege Damm ja auch tätig, und der hat diesen Leitfaden mit herausgegeben. Der wird wissen was er macht. Gruß M.A.T.