ich hänge hier gerade am Versand von zwei Defibrilatoren (inkl. Akku eingebaut) und einem separaten Akku auf der Straße, innerhalb von Deutschland.
Die enthaltenen Akkus haben folgende Eigenschaften: LiMnO², 18V - 1500mAh, 27Wh, 3,58g Li.
Der Hersteller hat mir das MSDS/UN38.3 zugeschickt, in dem steht...
14. Transport information General considerations Lithium primary cylindrical cells manufactured by VARTA Micro-battery are considered to be “lithium metal cells” and are tested according to 38.3 of the “UN Manual of Tests and Criteria” for compliance with the requirements of special provisions ADR 188, RID 188, IMDG 188, DOT / 49 CFR provision 173.185, and the requirements of IATA DGR packing instruction 968. Positive test results required for non-dangerous goods classification are stated in dedicated “Declarations of Conformity”. • The batteries contain an equivalent amount of not more than 3.58 g of lithium per battery. • The batteries are isolated in the packaging to avoid short circuits. • The packs are marked with a warning notice, that clearly states that the pack contains lithium batteries and must be quarantined, inspected and repacked if damaged. • For air transport, the total mass does not exceed 30kg for cargo aircraft only.
Bei 3,58g Li und 27Wh Nennleistung kann ich das doch nicht nach SV188 verschicken.
Müsste das nicht als "Voll-Gefahrgut" in einen bauartgeprüften Karton, mit Kl.9 Gefahrzettel?
Schonmal danke im Voraus und VG
Zuletzt bearbeitet von alexbla; 03.07.202312:27. Bearbeitungsgrund: MSDS hinzugefügt
Hallo, die LiBa-Experten hier haben dazu sicher noch mehr zu sagen. Mir fällt nur auf, daß die Aussage betr. 38.3 und SV (bewußt?) recht schwammig ist. Gibt es keine Prüfzusammenfassung, und was sagt der Hersteller zu der eindeutigen Nichtanwendbarkeit von SV 188, die Sie ja richtig feststellen? Für mich sieht das ein bißchen so aus, als habe man zusammengeschrieben was man in den Vorschriften gesehen hat aber auf das Klassifizieren verzichtet. Mir sieht das zunächst mal nach UN 3091 aus, und da gibt es ja noch mehr SVs. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
bitte den Begriff Akku mit Vorsicht gebrauchen, das führt zu Missverständnissen. Im GG-Recht kennen wir Zellen und Batterien, jeweils in der Variante nich aufladbar und aufladbar.
Sicherheitsdatenblätter für Lithiumbatterien sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind bzw. den Speicherplatz nicht wert, den sie einnehmen.
Das angehängte "MSDS" ist KEINE UN38.3-Prüfzusammenfassung. Die Angaben in Abschnitt 14 sind... suspekt.
Besorge dir die echte UN 38.3-Prüfzusammenfassung der enthaltenen Batterie. Diese MUSS es geben, sie muss vom Hersteller bzw. Vertreiber zur Verfügung gestellt werden.
Wenn es CR123A sind, sind das nicht wiederaufladbare Li-Metall-Zellen (UN3090 bzw. in/mit Gerät UN3091). Bis hier ist alles ok und das wäre auch noch innerhalb der SV188.
Ich vermute, dass nun mehrere (6 Stück) dieser Zellen zu einer Batterie verbunden wurden. Das nennen die Lieferanten hier dann "H017-013-169-0 18v 6 cell CR123A Powerone battery 3.48g". Für diese Batterie muss es nun auch eine Prüfzusammenfassung geben - wenn der AED-Hersteller diese Batterie selbst zusammengebaut hat, muss er sich um neue UN 38.3-Prüfungen und entsprechende Dokumente für diese neu erschaffene Batterie kümmern.
Wenn es keine Prüfzusammenfassung gibt, darf eigentlich gar nicht befördert werden - außer es wäre eine Kleinserie <100 Stück, aber es gibt vermutlich mehr als 100 AEDs mit diesen Batterien. SV310 greift ansonsten nicht, da es sich nicht im Prototypen zur Zuführung zur Prüfung handelt.
Wenn eine CR123A-Zelle 0,58 g Lithium enthält (laut Angabe Varta), dann hat die Batterie, bestehend aus 6 Zellen 3,48 g Lithium und ist damit außerhalb der SV188 und wäre "vollwertiges" Gefahrgut - wir sind weiterhin in der UN3090 für die Batterie alleine bzw. UN3091 in/mit Gerät.
danke für die Infos und sorry für die Formulierung.
Es sind natürlich nicht wiederaufladbare Batterien.
Ich habe den Hersteller nochmal angeschrieben und bekam nur eine kurze Rückmeldung:
CR 123 A 0.58 g lithium x6 in each battery. Transportations of cells or batteries packed with equipment or contained in equipment have to follow the appropriate regulations for UN3091.
Es sind 6 Zellen zu einer Batterie zusammengefasst.
Ein UN38.3 Dokument bekam ich nicht, trotz direkter Anfrage.
Ich werde mal bei der deutschen Supportstelle nachfragen, die mir ein Kollege gegeben hat.
Hallo, gut, daß Sie dranbleiben. Ohne Prüfzusammenfassung ist der Transport m.E. nicht statthaft. Schon weil mehrere zusammengeschaltete Zellen ein neues BMS benötigen, das dann ungeprüft wäre. Die neue Aussage ist ein Indiz, daß die Schwammigkeit der Nr. 14 im "SDB" beabsichtigt ist und daß eine Prüfung im zusammengesetzten Zustand wohl nicht stattgefunden hat. Sieht nach Regeltransport aus. Viel Erfolg M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 04.07.202312:51. Bearbeitungsgrund: Tippfehler
Die neue Aussage ist ein Indiz, daß die Schwammigkit der Nr. 14 im "SDB" beabsichtigt ist und daß eine Prüfung im zusammengesetzten Zustand wohl nicht stattgefunden hat.
Ich würde vielmehr vermuten, dass die neue Aussage, ebenso wie die suspekten Aussagen im "SDB" von gewisser Ahnungslosigkeit herrühren könnte. Vielleicht weiß man beim Geräte-/ Batteriehersteller noch gar nicht, dass man nicht einfach paar Zellen zusammenklöppeln und auf den Markt bringen kann.
Richtig, im besten Fall Regeltransport wie M.A.T. sagt (wenn Prüfzusammenfassung auftaucht), im theoretisch denkbaren Fall einer Kleinserie* SV310 und deren Folgen, im schlimmsten Fall gar kein Transport (oder als SV 376?) wenn keine Prüfzusammenfassung.
*es sollen schon Hersteller auf die Idee gekommen sein, alle 99 Stück irgendeine Kleinigkeit an ihren Batterien zu verändern, um das als Kleinserien zu deklarieren. Wobei man sich damit das Leben auch nicht einfach macht.
Ich habe mal aus dem UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien (Rev. 7 Amendment 1, das ist die aktuellste Version) angehängt, was in der Prüfzusammenfassung mind. enthalten sein muss.
Ich finde, in der Prüfzusammenfassung von Heartsine fehlen ein paar Sachen (oder ich übersehe sie gerade):
d) eine eindeutige Prüfberichtsidentifikationsnummer (falls hier eine ID der Prüfzusammenfassung gemeint ist, IDs der Prüfberichte sind vorhanden) f) (iii) Lithiumgehalt - die Wh-Angabe macht halt nur bei Li-Ion Sinn, bei Li-Metall braucht man den Li-Gehalt <--- dabei ist das die wichtigste Angabe f) (iv) Physikalische Beschreibung der Zelle/Batterie
i) Verweis auf die verwendete überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien und etwaige Änderungen dazu <-- finde ich etwas allgemein, 3. Ausgabe Amend. 1 oder aktueller, naja kann man wohl so machen
Naja, wenn man sich mit dem wenigen zufrieden geben muss, dann bleibt es dabei: wenn 6 CR123A-Zellen enthalten sind, hat die Batterie 3,48 g Lithium und ist damit raus aus der SV188, d.h. "normaler Gefahrguttransport", Gefahrzettel 9A, UN3091, Verpackungsanweisung, Beförderungspapier etc.
Das hätte man bestimmt cleverer designen können, vielleicht mit 2 x 3 CR123A statt 1 x 6...
Ausnahme: das Trainergerät, das hat (verständlicherweise) einen aufladbaren "Akku", also Li-Ionen-Batterie (<100 Wh).
Ich hoffe, der Versand der Defibrilatoren dient der Entsorgung!
Spaß beiseite. Ich habe gerade Datenlogger für den Luftverkehr aus dem Verkehr gezogen, die zu große Batterien eingebaut hatten. Und die Thematik Defibrilatoren habe ich auch bei verschiedenen Kunden. Man müssten denen alles um die Ohren hauen und auf Schadenersatz wegen Zeitverschwendung klagen.
Darf man fragen, zu welchem Zweck du die Defibrilatoren versenden möchtest? Ich würde mir den Aufwand glaube ich nicht machen...