War jetzt klar, welche der 4 in der Prüfzusammenfassung genannten Batterietypen verbaut ist? Da sind 3 x Metall und 1 x Ionen enthalten. Ich habe vor einiger Zeit auch gelernt, dass der Lithiumgehalt gern zusätzlich in Dokumenten von Lithium-Ionen-Batterien mit angegeben wird, obwohl zur Beurteilung hier die Wh heran gezogen werden. Das ist kein Kriterium. WIr müssen als erstes wissen, ob der verbaute Batterietyp Metall oder Ionen ist.
Laut der Typenbezeichnung aus dem SDB könnte es sich ja um Pos. 1 der PZ handeln. Die Angabe der Leistung in Wh bei Lithium-Metall-Batterien ist nicht erforderlich, meiner Meinung nach aber erstmal nicht falsch.
Im konkreten Fall finde ich auf der Prüfzusammenfassung keine Angaben über den Lithium-Gehalt der vorliegenden Batterien. Somit wäre dieses Dokument, ebenso wie das vorliegende SDB, schlicht unbrauchbar. Oder sollten die in der PZ aufgeführten "105 g" den Lithiumgehalt angeben. Dann sind wir aber auch geringfügig über den erlaubten 2 g.
@Nico
Ursprünglich geschrieben von: Nico
Ich hatte vor 4-5 Jahren einen Hersteller vonn Defibrillatoren in der Batterieunterweisung sitzen der sich alles in ruhe angefhört hat und am Ende meinte, unsere Defis sind also laut ihrere Meinung volles Gefahrgut? und ich habe gesagt nicht laut meiner Meinung, laut gesetzlicher Vorgabe. Er meinte dann nur er habe sich das nun angehört, aber schickt das seit Jahren anders, immer auf der Straße, es ist nie was passiert, also wieso soll er das ändern und ist gegangen. Also kein Unwissen sondern volle Absicht.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Oder falls unglücklicherweise die undeklarierte Sendung durchgeht, oder auch nur ausreichende Anzündenergie freisetzt. Das wird dann teuer für den Absender. M.A.T.
Leider gängige Praxis. Erst wenn das einer richtig hinterfragt wird´s ungemütlich.
Oder falls unglücklicherweise die undeklarierte Sendung durchgeht, oder auch nur ausreichende Anzündenergie freisetzt. Das wird dann teuer für den Absender. M.A.T.
Wenn bei einer Importkontrolle, z. B. am Hafen, mal wieder eine nicht ordnungsgemäß deklarierte Sendung aus dem großen "C" auffällt, wird, da dem Versender erstmal nicht beizukommen ist, für die gesamte Korrektur gerne der "glückliche" Empfänger herangezogen. He was not so happy.
gestern habe ich mal sicherheitshalber einen Defi auseinandergenommen und mir die Batterie angeguckt.
Die zuvor genannte passt garnicht in die Defis rein.
Jedenfalls sind dort vierzellige LiSO² Batterien mit 9,2g Li enthalten. (Powerheart AED G3 - IntelliSense BATTERY)
Auf den Batterien findet sich keine Angabe über die Batterie selbst, außer (LiSO²)
Heute habe ich mir dafür ebenfalls MSDS+UN38.3 angefordert.
Im Prüfdokument steht der Lithiumgehalt diesmal drin und unter 14.1 auch, dass entsprechend dem Lithiumgehalt anders befördert werden muss (auch im MSDS).
Ändert zwar nichts an dem bisher besprochenen, aber dachte das wäre vielleicht noch interessant.
Aber auch das MSDS ist zumindest für den Versand/ Gefahrgutanteil nutzlos - ok für komplett Ahnungslose weiß man, dass Batterien und Gefahrgut ein Thema sind. Aber für das konkrete Handeln darf man sich nie auf das MSDS verlassen, sondern muss die Prüfzusammenfassung haben, UN-Nummer herausfinden (was einfach ist, es gibt ja nur 4), Größe herausfinden ("klein" oder eben nicht mehr klein) und dann in das entsprechende aktuelle Regelwerk schauen.
Ein MSDS/ SDB/ wie auch immer man den Wisch nennt hat bei Lithiumbatterien nur 1 Zweck: Leute v.a. in Asien oder ggf. Nordamerika happy zu machen, weil die irgendwann mal gelernt haben: bei Dangerous Goods brauchen wir immer ein MSDS. Inhalt: egal. Sinnhaftigkeit: egal, Hauptsache es steht MSDS drauf (etwas überspitzt gesagt).
Ein MSDS/ SDB/ wie auch immer man den Wisch nennt hat bei Lithiumbatterien nur 1 Zweck: Leute v.a. in Asien oder ggf. Nordamerika happy zu machen, weil die irgendwann mal gelernt haben: bei Dangerous Goods brauchen wir immer ein MSDS. Inhalt: egal. Sinnhaftigkeit: egal, Hauptsache es steht MSDS drauf (etwas überspitzt gesagt).
Jep. Eine weitere Personengruppe welche gerne auf ein SDB besteht sind die Damen und Herren von der Sendungserfassung der Reedereien. Bis man diese davon überzeugt hat das es, trotz Zuordnung eine UN Nummer, keines oder nur veraltete gibt, kostet Nerven. ;-)
Versuche gerade das Prüfdokument noch anzuhängen, aber ist etwas zu groß
Ich hab kA wie man ein PDF verkleinert
*edit* jetzt hats geklappt
Nicht verzweifeln - aber bei diesem Dokument handelt es immer noch nicht um die Prüfzusammenfassung. Die Fa. Saft stellt die korrekten Dokumente bei direkten Nachfragen aber meist schnell zur Verfügung.
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 06.07.202309:36.
Bei SAFT bin ich jetzt fündig geworden. Da kann man ganz komfortabel die Batterie-Referenznummer eingeben und bekommt direkt das UN38.3-Dokument serviert.