Re: Probefahrt mit Tankwagen
[Re: M.A.T.]
#35322
02.07.2023 13:40
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080 |
Hallo M.A.T., ich denke, Sie verwechseln Erlaß der Vorschrift (Bund) mit deren Vollzug (Länder). Nee, das ist mir schon alles klar. Nur bin ich der Meinung, wenn die Vorschrift o.ä. vom Bund erlassen wird, dann ist sie für alle so gültig, wie sie erlassen wurde, ohne dass die einzelnen Bundesländer, dann noch Veränderungen, egal in welcher Form, vornehmen. Denn, wie will man, dann eine Beförderung vornehmen, wenn man noch prüfen muss, dass zum Beispiel die Ausnahme 31 der GGAV in einem anderen Bundesland nicht so genutzt werden kann, wie es im Text steht! Mir war das im Bezug einer anderen Verordnung bzw. Gesetzes schon klar, dass dies so manches Bundesland etwas anders sieht, aber ich möchte, aus einem bestimmten Grund, auf dieses Beispiel nicht näher eingehen! Im Gefahrgutbereich war mir, dass bis jetzt nicht so klar. Nun gut, die RSEB ist auch so ein Problem. Aber ich denke mal, dass wir hier im Forum dieses Problem schlecht lösen können.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Probefahrt mit Tankwagen
[Re: Gerald]
#35323
02.07.2023 14:20
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,851 |
Hallo, Gerald, weiß gar nicht, ob da überhaupt was gelöst werden muß. Wir haben nun mal unterschiedliche Zuständigkeiten (Föderalismus), und selbst Bundesgerichte (BGH vs. BVerfG) legen denselben Paragraphen mal so und mal anders aus - schönes Beispiel sind auch die Finanzgerichte und Verwaltungsgerichte. Wenn ich mir so anschaue, was die letzten 2 Jahrzehnte an Bundesrecht so verabschiedet wurde, dann denke ich hat das eine oder andere Bundesland mit eigener Auslegung schon so seine Vor- oder Nachteile, oder nicht? Beispiel Fahrwegbestimmung - im einen Bundesland muß man zur Kreisbehörde, im anderen ist es landesweit durch eine Allgemeinverfügung gelöst. Die vorbildliche Arbeit der Wasserschutz in HH, was Gefahrgut angeht, ist auch so ein Punkt. Mir fällt dann noch das damalige Urteil des Bayerischen "Obersten" ein, mit nicht vorgeschriebenen und darum verbotenen Warntafeln! Schönen Sonntag noch, endlich mal mit Regen für den Boden. Beste Güße M.A.T.
|
|
Re: Probefahrt mit Tankwagen
[Re: DJSMP]
#35374
10.07.2023 13:36
|
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109
Spedi
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 109 |
Wie M.A.T. schon angemerkt hat: Wir denken, dass es dem Fragesteller nicht um Prüfer für die ADR-Zulassung des Fahrzeugs bzw. für die Tankprüfung ging. Da hätte man ja den Fahrzeugführer am Start.
So wie sich die Frage anhört, geht es um seine Werkstatt auf dem Speditionsgelände.
Aber das sollte er nochmal erklären... Ja genau, es ging mir um das "normale" Werkstattpersonal und nicht die Prüfer von Sachverständigenorganisationen. Da Ausnahme 31 GGAV nicht zutrifft muss wohl ein Schulungsnachweis mit ggf. Aufbau Tank her.... Danke für eure Hilfe!
|
|
Re: Probefahrt mit Tankwagen
[Re: Spedi]
#35375
10.07.2023 15:18
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,080 |
Hallo Spedi, "normale" Werkstattpersonal und nicht die Prüfer von Sachverständigenorganisationen. Das ist ja eine Ansage, mir welcher man was anfangen kann. Und damit fällt Ausnahme 31 GGAV aus! Schulungsnachweis mit ggf. Aufbau Tank her.. Da braucht der Mitarbeiter den Basiskurs und Aufbaukurs Tank und nicht "ggf. Aufbau Tank"!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|