Beförderung oder Lagerung
#35415
18.07.2023 07:09
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Uwe73
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Hallo zusammen,
ich bin benötige bitte wieder eure Untetrstützung.
Wir haben einen Kunden der Kondensatoren Klasse 9 verpacken lassen möchte. Folgende Abwicklung ist geplant:
Ware wird angeliefert und entladen. Dann bleibt sie für 2 bis 3 Tage stehen(Aufmaß und Kistenkonstruktion) wird dann verpackt und dann 1 bis 2 Wochen später versendet.
Zum Zeitpunkt der Anlieferung ist der Empfänger und Versandweg ( Seefracht) bereits bekannt. Bin ich hier gemäß §2 GGBefG noch im Bereich der Beförderung oder schon in Teilabschnitten im Lagerungsbereich.
Wenn Lagerung ja, welche Konsequenzen hat das ?
Danke im voraus.
VG Uwe73
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Uwe73]
#35416
18.07.2023 08:48
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M.A.T.
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Hallo, Uwe73 Wer steuert (also fertigt die Dokumente aus) die Logistik? Der Versender bis zu Ihnen und Sie ab Versand der konfektionierten Ware? Falls praktisch zwei Versender bestehen, sehe ich keine durchgängige Beförderung und Zwischenlagerung (Beförderungsdefinition im GGBefG). Andernfalls (also nur ein Versender von Anfang bis Empfänger über See) könnte es ein Beförderungsvorgang sein, aber die max. 2 Wochen scheinen mir etwas lang. Daß die Verpackung für See bei Ihnen läuft spricht m.E. jedoch für zwei separate Beförderungen. Falls Sie über HH versenden: die dortige WSP ist als Ansprechpartner für solche Fragen sehr zu empfehlen. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: M.A.T.]
#35417
18.07.2023 10:27
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Uwe73
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Hallo M.A.T,
Danke für deine Ausführungen. Anlieferung der Ware gem. ADR. Verpackung bei uns für See. Es gibt nur einen Versender und Empfänger. Die Doku für die See wird dann nach erfolgter Verpackung erstellt. Würde man dann sich im Bereich von zwei Beförderungen ( ADR Anlieferung, Verpackung für See, Versand per See) befinden können?
VG Uwe73
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Uwe73]
#35418
18.07.2023 10:44
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M.A.T.
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Hallo, Uwe73 wegen der Neuverpackung für See und des Zeitverzugs sehe ich die Beförderung hier faktisch als unterbrochen, aber formal als Zwischenstop. Wer erstellt und unterschreibt denn die IMO? Wenn das nicht der Originalversender ist sehe ich hier zwei Beförderungen; aus dem was Sie sagen schließe ich, daß Sie das nach der Neuverpackung erst machen. Wichtig auch das Öffnungsverbot für Verpackungen - ein Öffnen beendet die Beförderung juristisch. Ich kann nur empfehlen, hier vorab mit der zust. Landesbehörde ne Klärung zu erreichen. Was die allfällige Lagerung angeht gibt es hier sicher Spezialisten, die was sagen können. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: M.A.T.]
#35420
18.07.2023 10:51
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Uwe73
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Hallo M.A.T.,
die IMO Erklärung erstellen wir nach der Verpackung. Der Kunde bleibt Shipper. Die angelieferte Ware wird so wie sie empfangen wurde in eine Kiste seemäßig verpackt.
VG Uwe73
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Uwe73]
#35422
18.07.2023 11:00
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Michael
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Hallo,
wenn Euch in der Lage seht, eine IMO zu erstellen, dann sollte das mit der Lagerung doch einfach für Euch sein....
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Michael]
#35423
18.07.2023 11:08
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Hallo Michael,
das ist die Frage, ob ich bei der o.a. Situation das Thema Lagerung berühre oder nicht. Wenn ich eine Lagerung habe, welche Konsequenzen erwachsen dadurch ?
VG Uwe73
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Uwe73]
#35424
18.07.2023 11:15
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Michael
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Das ist schwer pauschal zusagen.
Bei Kondensatoren handelt es sich ja um Produkte, daher sind GefStoffV und AwSV wohl schon mal außen vor. Unter welcher UN laufen die denn (UN 3077)?
Wenn das von Eurem Brandschutz und den Versicherungsbedingungen her klappt, sehe ich keine großen Herausforderungen. Vorausgesetzt die Baugenehmigung schließt eine Lagerung von Gefahrstoffen oder gefährlichen Gegenständen nicht aus...
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Michael]
#35426
18.07.2023 11:38
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Uwe73
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Hallo Michael, Hallo M.A.T.
erstmal vielen Dank für eure Ausführungen. Mit den umfangreichen Informationen können wir schonmal in die weitere Klärung einsteigen.
@Hallo Michal, eine UN Nummer der Kondensatoren ist noch angefragt. Hier geht es tatsächlich erstmal um die interne Vorbereitung für die Abwicklung.
VG Uwe73
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Re: Beförderung oder Lagerung
[Re: Uwe73]
#35428
18.07.2023 16:46
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M.A.T.
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Grüß Sie, Uwe73 Noch ein paar Gedanken. Für die Kondensatoren kommen ja nur zwei UNNR infrage. Unter der Kapazitätsgrenze von 0,3 Wh ist es kein ADR-Gut. Wenn die Kondensatoren den beiden SV genügen sehe ich wenig Gefahrpotential bei der Lagerung. Jedoch können Komponenten (Elektrolyt) anderer Klassen im Gerät relevant sein - das wäre zu berücksichtigen. Gutes Gelingen M.A.T.
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