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UN2644 / Einstufung+IMO #35453 21.07.2023 14:14
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MarcelHH Offline OP
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Hallo an die Gefahrgut-Profis,

meine Fragestellung geht primär zur Erstellung der IMO-Erklärung, muss zwangsläufig aber einmal informationstechnisch ausholen...

Methyl Iodid / CAS 74-88-4, es gibt eine harmonisierte CLP-Einstufung OHNE GHS02 / H226 (Flamme). Das REACH-Registrierungsdossier bestätigt zusätzlich zur harmonisierten CLP Einstufung 32,1°C Flammpunkt, was GHS02 / H226 (Flamme) auslösen würde (also im SDB in Abschnitt 2 zu ergänzen). Für Methyl Iodid ist eine namentlich genannte UN-Nummer vorgeschrieben (UN2644, 6.1) -> entsprechend KEINE Klasse 3 für entzündliche Flüssigkeiten.

Zunächst im SDB, wenn man die Daten so übernimmt, nicht stimmig - aber zumindest plausibel bei einer SDB-Kontrolle den SDB-Profis zu erläutern.

Nun aber zu den Gefahrgut-Punkten :-)
Das Produkt soll per See verladen werden, sprich eine IMO-Erklärung wird notwendig.
1) Das Fass selbst wird mit GHS-Etikett inkl. GHS02/H226 (Flamme) gekennzeichnet, jedoch nur mit UN2644 / Klasse 6.1. (OVERPACK nur UN2644, Kl. 6.1 und KEINE Flamme).
= bei Kontrolle die erste Diskrepanz die der Kontrolleur vor Ort wahrscheinlich nicht nachvollziehen kann? (Fragestellung)
2) die IMO-Erklärung muss den Flammpunkt enthalten - auch hier eine Diskrepanz wenn sich jemand 6.1 und Flammpunkt 32,1°C ohne Nebengefahr 3 anguckt.

Gibt es hierzu Ratschläge?
Ich ahne böses wenn das Produkt auf's Schiff soll.


Beste Grüße,
Marcel
Re: UN2644 / Einstufung+IMO [Re: MarcelHH] #35454 21.07.2023 14:48
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M.A.T. Offline
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Hallo,
zunächst ist die IMDG-Einstufung verbindlich. Die CLP-Angaben sind nicht ausschlaggebend für die Klassifizierung. Falls Sie - wenn ich die Frage richtig verstehe - Diskussionen verhindern wollen, indem sie Nebengefahr 3 anbringen und deklarieren, dann ist m.E. der Weg über 2.0.0.2, 2. Spiegelstrich IMDG zu gehen. Die Prüfdaten aus dem CLP-Regime können dafür natürlich verwendet werden. Wir hatten hier eine ähnliche Diskussion gerade erst zum ADR.
Für den Seetransport über HH ist die Abklärung mit der dortigen WSP sehr zu empfehlen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: UN2644 / Einstufung+IMO [Re: MarcelHH] #35455 21.07.2023 14:58
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Claudi Offline
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Zur Angabe des Flammpunktes in der IMO:

"Flammpunkt: Wenn die zu befördernden flüssigen gefährlichen Güter eine Haupt- oder Zusatzgefahr der Klasse 3 und einen Flammpunkt von 60 °C oder darunter (in °C geschlossener Tiegel (c.c.)) aufweisen..."

Nun hat das Produkt laut UN-Nummer keine Haupt- oder Zusatzgefahr der Klasse 3... daher könnte man argumentieren, in der IMO-Erklärung keinen Flammpunkt anzugeben.

Aber warum ist das so? Laut Gestis "nicht brennbar", kein GHS02 https://www.gestis.dguv.de/data?name=028110&lang=de
Laut SDB z. B. von den Profis bei Merck: zusätzl. Flamme und umweltgefährdend.

Spätestens wenn man Gefahrgut und Gefahrstoff vergleicht, führt das zu Rückfragen. Natürlich sind die beiden Bereiche nicht harmonisiert, aber gerade hinsichtlich der Entzündbarkeit ist ein Flammpunkt von 32,1°C definitiv Klasse 3 bzw. würde hier zu einer Nebengefahr 3 führen.

Man müsste also eigentlich eine andere UN-Nummer verwenden statt UN2644. Das geht auch: siehe MATs Beitrag 2.0.0.2/ 3.1.1.2 IMDG-Code "Nur wenn für die gefährlichen Güter keine namentliche Eintragung in der Gefahrgutliste vorgesehen ist oder sich die Haupt- oder Zusatzgefahren dieser Güter verändern, darf eine Gattungs- oder eine „Nicht Anderweitig Genannt“ (N.A.G.)-Eintragung verwendet werden. "

Und mit Beantragung der Änderung würde diese Lücke (?) bei UN2644 möglicherweise bei UN aufgegriffen und angepasst werden.

UN3383 oder UN3384 wären wohl zutreffend - hier mal den LC-Wert prüfen, welche Eintragung passt.

Gefahrenauslöser wäre Methyliodid und das Produkt wäre ein Marine Pollutant/ umweltgefährdend, d.h. auf den Verpackungen 6.1 + 3 + Fisch&Baum, in der IMO zusätzl. Flammpunkt und Marine Pollutant.
Und etwas zur segregation group schreiben (wenn ja welche oder "nicht zutreffend"), da n.a.g.-Eintragung.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 21.07.2023 15:01.

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