Zur Angabe des Flammpunktes in der IMO:
"Flammpunkt: Wenn die zu befördernden flüssigen gefährlichen Güter eine Haupt- oder Zusatzgefahr der Klasse 3 und einen Flammpunkt von 60 °C oder darunter (in °C geschlossener Tiegel (c.c.)) aufweisen..."
Nun hat das Produkt laut UN-Nummer keine Haupt- oder Zusatzgefahr der Klasse 3... daher könnte man argumentieren, in der IMO-Erklärung keinen Flammpunkt anzugeben.
Aber warum ist das so? Laut Gestis "nicht brennbar", kein GHS02
https://www.gestis.dguv.de/data?name=028110&lang=deLaut SDB z. B. von den Profis bei Merck: zusätzl. Flamme und umweltgefährdend.
Spätestens wenn man Gefahrgut und Gefahrstoff vergleicht, führt das zu Rückfragen. Natürlich sind die beiden Bereiche nicht harmonisiert, aber gerade hinsichtlich der Entzündbarkeit ist ein Flammpunkt von 32,1°C definitiv Klasse 3 bzw. würde hier zu einer Nebengefahr 3 führen.
Man müsste also eigentlich eine andere UN-Nummer verwenden statt UN2644. Das geht auch: siehe MATs Beitrag 2.0.0.2/ 3.1.1.2 IMDG-Code "Nur wenn für die gefährlichen Güter keine namentliche Eintragung in der Gefahrgutliste vorgesehen ist
oder sich die Haupt- oder Zusatzgefahren dieser Güter verändern, darf eine Gattungs- oder eine „Nicht Anderweitig Genannt“ (N.A.G.)-Eintragung verwendet werden. "
Und mit Beantragung der Änderung würde diese Lücke (?) bei UN2644 möglicherweise bei UN aufgegriffen und angepasst werden.
UN3383 oder UN3384 wären wohl zutreffend - hier mal den LC-Wert prüfen, welche Eintragung passt.
Gefahrenauslöser wäre Methyliodid und das Produkt wäre ein Marine Pollutant/ umweltgefährdend, d.h. auf den Verpackungen 6.1 + 3 + Fisch&Baum, in der IMO zusätzl. Flammpunkt und Marine Pollutant.
Und etwas zur segregation group schreiben (wenn ja welche oder "nicht zutreffend"), da n.a.g.-Eintragung.