Hallo,
entweder sind ALLE geforderten Angaben (hier UN-Nummern und Gefahrzettel) außer mit Ausnahme der Unterabschnitte 5.2.1.3 bis 5.2.1.6 , der Absätze 5.2.1.7.2 bis 5.2.1.7.8 und des Unterabschnitts 5.2.1.10 von außen sichtbar, dann muss man nichts wiederholen.
Und wenn nicht ALLE Angaben sichtbar sind, dann müssen ALLE geforderten Angaben wiederholt werden + "Umverpackung"-Aufschrift.
Was nicht geht: einen Teil kann man durch die Umverpackung sehen, einen Teil nicht und nicht das wird wiederholt. Also kein "halb halb" sondern nur ganz oder gar nicht.
Konkret zu deiner Frage: ja, auch die UN-Nummern hätten wiederholt sein müssen.