gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt. Nach derzeitigen Stand ist es für das Jahr 2023 der letzte Lehrgang.
Weiter Informationen in der angehangenen PDF-Datei bzw. auf meiner Homepage.