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Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. #35556 11.08.2023 15:28
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alexbla Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben gerade den Fall, dass bei uns ein 30L-Kanister Säure abgelaufen ist. (Der UN-Kanister, nicht die Säure)

Da wir den so nicht versenden können dachte ich, wäre es vielleicht möglich einen geeigneten Kanister (samt Bescheinigungen) zu besorgen und die Säure umfüllen zu lassen. (Wir haben eine Abteilung die damit hantiert.)

Bevor wir das Zeug entsorgen müssen, hatte ich gehofft dass es vielleicht so eine Option gibt.

Das Zeug ist ziemlich teuer.

Der Hersteller hat leider dicht gemacht, weshalb ich dort keinen anfordern kann.

Geht das oder ist das eher eine blöde Idee?

Danke und viele Grüße

Alex

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: alexbla] #35558 11.08.2023 15:36
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M.A.T. Offline
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Hallo,
ja, das geht. Sie müssen (Umfüllvorgang korrekt gemacht vorausgesetzt) nur über die UNNR der Säure die zulässige Verpackungsanweisung identifizieren und dann eine zugelassene und passende Umschließung auswählen. Bescheinigungen zur Umschließung brauchen Sie nicht, nur den Nachweis (aufgedruckt etc) daß die erforderliche UN-Kodierung erfüllt wird. Alternativ eine entsprechende Bergungsverpackung, ist aber wahrscheinlich teurer.
Ob dann eventuelle 1000 Punkte oder andere Erleichterungen greifen ist natürlich auch zu klären, aber das führte ja über Ihre eigentliche Frage hinaus.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: alexbla] #35573 14.08.2023 15:05
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: alexbla
Hallo zusammen,

wir haben gerade den Fall, dass bei uns ein 30L-Kanister Säure abgelaufen ist. (Der UN-Kanister, nicht die Säure)

Da wir den so nicht versenden können dachte ich, wäre es vielleicht möglich einen geeigneten Kanister (samt Bescheinigungen) zu besorgen und die Säure umfüllen zu lassen. (Wir haben eine Abteilung die damit hantiert.)

Bevor wir das Zeug entsorgen müssen, hatte ich gehofft dass es vielleicht so eine Option gibt.

Das Zeug ist ziemlich teuer.

Der Hersteller hat leider dicht gemacht, weshalb ich dort keinen anfordern kann.

Geht das oder ist das eher eine blöde Idee?

Danke und viele Grüße

Alex


Bitte nicht die Prüfung der chemischen Verträglichkeit vergessen. Das ADR und die BAM Gefahrgutregel 004 lassen u.U. einen Nachweis durch Assimilierung unter bestimmten Bedingungen zu. In diesem Zusammenhang muss man aber definitiv den Zulassungsschein haben, in dem dann die Standardflüssigkeiten aufgeführt sind. Bei deutschen Verpackungsherstellern sind die Zulassungsscheine i.d.R. auf der Seite der BAM zu finden.

Die Frage ist auch, ob der Hersteller das damals überhaupt untersucht hat. Es müsste also nicht zwangsläufig besser werden, wenn der Hersteller noch offen wäre. Du bist definitiv Verpacker und musst so oder so die Verpackungsanweisungen (auch allgemeine Verpackungsanweisungen) einhalten. Wenn dir ein Hersteller einen neuen Kanister schicken würde, wärst trotzdem du in der Pflicht und nicht der Hersteller.

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: DJSMP] #35589 16.08.2023 11:42
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alexbla Offline OP
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Gut zu wissen,

vielen Dank für die Infos.

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: alexbla] #35739 04.09.2023 21:47
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Peter Müller Offline
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Lieber Alex,
ich würde diese Sache anders angehen.
Verwende eine UN-zugelassene Aussenverpackung - z.B. ein Spannringfass entsprechender Größe - in die Du den
Kanister einstellen kannst.
Du hättest dann eine "zusammengesetzte Verpackung" mit zugelassener Aussenverpackung nach ADR.
Die Innenverpackung (Kanister) benötigt dann keine gültige Zulassung mehr.
Behälter und evtl. verwendetes Füllmaterial müssen für das Medium geeignet sein (Prüfflüssigkeit).
Vorteile :
Du mußt keine aufwändige Umfüllung organisieren mit entsprechendem Schutz etc.
Die "Originalität" des Behälters durch den Hersteller geht nicht verloren- evtl. verwendete Siegel müssen nicht gebrochen werden.
Die notwendige Kennzeichnung des neuen Kanisters mit Originaletikett und die GHS-Kennzeichnung bleibt erhalten.
Grüße
Peter

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Peter Müller] #35742 06.09.2023 07:53
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Claudi Offline
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Hallo Peter,

das funktioniert nicht, da die Zulassung von Gefahrgutverpackungen immer für den versandfertigen Zustand erfolgt und ich bezweifle, dass es Fässer UN1A2 gibt, die als Außenverpackung mit Innenverpackungen Kanister Gewicht ... kg geprüft und zugelassen worden. Man würde also von dem im Zulassungsschein beschriebenen geprüften Zustand abweichen in unzulässiger Weise.

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Claudi] #35752 07.09.2023 08:14
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Phi_l Offline
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Hallo Claudi,

das funktioniert schon, wenn ich ein Fass mit "Doppel"-Zulassung für flüssige und feste Stoffe habe und im Zulassungsschein dann zum Beispiel steht:
"Die Eignung der Bauart für die Beförderung gefährlicher Güter gilt bei Einhaltung der folgenden Grenzwerte bzw. Einschränkungen als erbracht:"
"- vergleichbare oder günstigere Eigenschaften der Füllgüter in Bezug auf ihre Schädigungswirkung bei der Fallprüfung entsprechend dem(n) verwendeten Prüffüllgut
(-gütern)"

Siehe hier ein Fass mit entsprechender Doppelzulassung für flüssige und feste Stoffe, für den konkreten Fall etwas überdimensioniert aber hier auch nur als Beispiel gemeint.
https://app.tes.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/gefahrgutrecht/zls_medien/ZLS_15582_1.pdf

Wenn ich also ein stofflich geeignetes Fass finde, mich deutlich unterhalb des zugelassenen Gewichts für Feststoffe bewege, rund um den Kanister noch dämpfendes und sicherndes Aufsaug-/Polstermaterial packe, dann kann ich durchaus ein "Füllgut mit [...] günstigeren Eigenschaften in Bezug auf ihre Schädigungswirkung" annehmen. Die Verantwortung trage ich als Verpacker natürlich weiterhin, aber wenn man hier sorgfältig vorgeht, ist das in meinen Augen durchaus machbar.

Das ganze ähnelt dann im Prinzip einer Verpackung die zur Bergung verwendet wird, ohne als "Bergungsverpackung" zugelassen worden zu sein und ich weiß, auch hier scheiden sich die Geister...

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 07.09.2023 08:17.
Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Phi_l] #35775 11.09.2023 00:55
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Peter Müller Offline
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Hallo Claudi, hallo Phil,

meiner Meinung nach ist die Prüfung des Fasses für ein flüssiges Medium in einer zusammengesetzten Verpackung nicht erforderlich.
Im Kapitel "4.1.1 Allgemeine Vorschriften für das Verpacken gefährlicher Güter in Verpackungen..." wird die Einhaltung des Abschnittes 4.1.1.5 und 4.1.1.6 verlangt.

Konkret ist die Vorgabe unter den einzelnen "Verpackungsanweisungen" Pxxx nachzulesen.

Nun kenne ich die UN-Nummer der Säure nicht.
Wenn ich die P001 (VERPACKUNGSANWEISUNG FLÜSSIGE STOFFE-zusammengesetzte Verpackungen) zu Grunde lege,
kann ich eine Innenverpackung aus Kunststoff bis 30 Liter verwenden und ein Fass aus Kunststoff mit der Kennung 1H2.
Eine Prüfung für Flüssigkeit (mit Prüfmedium etc.) ist nur erforderlich, wenn das Fass direkt mit der Flüssigkeit in Berührung kommt.
Das ist bei der zusammengesetzten Verpackung nicht der Fall.

In jedem Fall würde ich ein Fass mit X-Zulassung auswählen um alle Verpackungsgruppen abzudecken.

Diese Praxis ist bei der Verpackung von flüssigen Abfällen Alltag. Es werden sehr häufig Innenverpackungen mit Flüssigkeiten,
die entweder eine längst abgelaufene UN-Zulassung haben oder gar keine besitzen (wie z.B. Glasflaschen) in Spannringfässer 1H2 verpackt.
Dabei werden die Innenverpackungen in VERMICULIT, einem stark saugfähigen nicht reaktiven Füllmittel, fest und ohne Zwischenräume eingebettet.

Viele Grüße
Peter

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Peter Müller] #35776 11.09.2023 08:12
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Claudi Offline
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Die Gefahrgutverpackung bestimmt sich aber durch mehr als die Verpackungsanweisung.

Wenn in einer Verpackunganweisung eine zusammengesetzte Verpackung mit Außenverpackung 4G beschrieben ist, darf ich trotzdem nicht jede Innenverpackung ausreichender Größe in die 4G einstellen, sondern es muss der Zulassungsschein meiner konkreten Verpackung beachtet werden. Wenn meine 4G nur mit runten Metalldosen getestet wurde, darf ich nicht einfach eckige Kunststoffdosen als Innenverpackung nutzen. Hier wäre dann eine 4GV nötig mit entsprechenden Auflagen.

Ob das in der Praxis so gemacht wird, mag sein - ggf. Nutzung spezieller Fälle (UN1263 und SV 650, GGAV Ausnahme 20) oder großzügige oder unkorrekte Auslegung der Vorschriften. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und solange nichts passiert, halte ich die Fragestellung schon für so speziell, dass bei einer klassichen LKW-Kontrolle wahrscheinlich da nicht nachgeforscht wird.

Das Thema hatten wir "letztens" hier: Beschädigte, undichte Behälter

v.a. ab Beitrag #34783 von DJSMP
Auch #34792 - da finden wir erneut den Hinweis, dass "im Zulassungsschein für die Bauartzulassung der Außenverpackung müssen die für die Prüfungen verwendeten Innenverpackungen zu den tatsächlichen Innenverpackungen passen (siehe auch 4.1.1.5 ADR)"

Nur wiel ein Fass mit S versehen ist, weil für Feststoffe geprüft erlaubt das noch keinen Einsatz als Außenverpackung für Innenverpackungen, dies nicht dem im Zulassungsschein beschriebenen Zustand entspricht.

Im Grunde sind die einzigen rechtskonformen Wege für die abgelaufenen Kanister:
  • Bergungsverpackung mit T
  • ggf. Entsorgung nach GGAV Ausnahme 20 und Verpackung wie dort beschrieben
  • Finden einer Außenverpackung, die mit Kanistern als Innenverpackung entsprechender Größe zugelassen wurde

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Claudi] #35779 11.09.2023 11:39
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Peter Müller Offline
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Hallo Claudi,

sorry - ich denke da bist Du einfach auf dem Holzweg.

Die Vorgaben der großen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen schreiben Spannringfässer mit 1H2-Zulassung vor.
Selbst die ganz großen Entsorgungsunternehmen verwenden nur diese Fässer in zusammengesetzter Verpackung.
Wie schon beschrieben sind dort die verschiedensten Behälter (auch zerbrechliche) zusammen verpackt, solange die MP-Vorgaben nach 4.1.10 und die der Verbrennungsanlage eingehalten sind.
Natürlich ist immer grundsätzlich zu prüfen ob die Art der Außen-Verpackung - z.B. Kartons - für das entsprechende Gut (z.B. zerbrechliche Innenbehälter) zu verwenden ist.
Ein Auslaufen des Gutes oder Reaktionen in der Aussenverpackung müssen ausgeschlossen sein.
Ein Fass mit S-Zulassung ist aber als zusammengesetzte Verpackung völlig in Ordnung wenn diese Prüfung erfolgt ist.

Das ist auch der Grund warum Fässer mit "doppelter Zulassung" auf dem Markt praktisch kaum erhältlich sind- sie werden schlicht sehr selten benötigt.
Eine Prüfung eines solchen Fasses mit verschiedenen Innenverpackungen (runde oder eckige Dosen) wäre ein irrsinniger Aufwand
- das habe ich noch nie gehört.

Viele Grüße
Peter

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Peter Müller] #35780 11.09.2023 12:12
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aw_ Offline
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Moin zusammen,
Absatz 4.1.1.5.1 + 6.1.5.1.7 sollte die Fragen beantworten. Das Stichwort heisst wohl 'gleichartiges Leistungsniveau', und solange bei der Umsetzung der genannten Absätze kein Austritt von GG erfolgt, dürfte es in der Praxis keine Probleme bereiten.
gruss..aw

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Peter Müller] #35782 11.09.2023 12:32
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Claudi Offline
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Hallo Peter,

Antwort auf
Die Vorgaben der großen Sonderabfall-Verbrennungsanlagen schreiben Spannringfässer mit 1H2-Zulassung vor.
Selbst die ganz großen Entsorgungsunternehmen verwenden nur diese Fässer in zusammengesetzter Verpackung.


Nach GGAV Ausnahme 20 z. B. Nr. 2.5 geht das auch.

Wozu gibt es V-Verpackungen (6.1.5.1.7 ADR), wenn ich z. B. 4G-Kisten automatisch verwenden dürfte, weil sie ja zugelassen sind und solange ich die Verpackungsanweisung einhalte?

Die Zulassung einer Gefahrgutverpackung bezieht sich nur auf den geprüften Zustand (versandfertiger Zustand), den Zustand, der zur Prüfung vorgelegt wurde. Bei V-Verpackungen und nach 4.1.1.5.1 ADR kann man von dem Prüfzustand abweichen, aber das sind Sonderfälle.

Es zählen die Vorgaben der Verpackungsanweisung und des Zulassungsscheins, d.h. des geprüften versandfertiges Zustands. Den Zulassungsschein hat kaum jemand, liest kaum jemand, d.h. das Thema "geprüfter Zustand" wird gern vergessen.

Siehe auch hier:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...tsoffkanister-lter-als-5-jahre#Post26862


Ich weiß, dass das durchaus anders gehandhabt wird - ich bin auch schon 20 Jahre dabei und erinnere mich an meine Anfangsjahre, wo auch verpackt wurde und wir alles in UN4G-Kartons (nicht 4GV) gepackt haben - egal was für Innenverpackungen.
Hauptsache zusammengesetzte Verpackung und die Außenverpackung ist zugelassen, VG + Gewicht passen, Füllmenge Innenverpackung passt. Das ging auch nie schief, selbst im Lufttransport kam immer alles gut an, es wurde nie hinterfragt.

edit:
Die vorgeschlagene Lösung mit den Kanistern in ein S-Fass ist sicherlich recht sicher, kommt bestimmt heil an - das bezweifle ich auch gar nicht. Kann man schon so machen. Aber die Frage ist: ist es formal zulässig? Darf man es so machen?

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.09.2023 12:42.
Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: aw_] #35783 11.09.2023 12:37
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: aw_
Moin zusammen,
Absatz 4.1.1.5.1 + 6.1.5.1.7 sollte die Fragen beantworten. Das Stichwort heisst wohl 'gleichartiges Leistungsniveau', und solange bei der Umsetzung der genannten Absätze kein Austritt von GG erfolgt, dürfte es in der Praxis keine Probleme bereiten.
gruss..aw


Hallo aw_,

4.1.1.5.1 = "Wenn die Außenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung oder einer Großver­packung erfolgreich mit verschiedenen Typen von Innenverpackungen geprüft worden ist, dürfen auch verschiedene der letztgenannten in dieser Außenverpackung oder Groß­verpackung zusammengefasst werden. "
Das setzt voraus, dass die Außenverpackung überhaupt mit Innenverpackungen geprüft wurde und zwar mit verschiedenen und diese darf man dann auch mischen im Versandzustand.
Das macht ein Fass, welches als Einzelverpackung mit Feststoff geprüft wurde, noch nicht zu einer Außenverpackung für Innenverpackungen.

6.1.5.1.7 = V-Verpackungen, z. B. UN4GV ( 6.1.5.1.7 g)), d.h. eine derart verwendbare Verpackung ist mit ...V codiert (6.1.2.4 ADR).

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: Claudi] #35784 11.09.2023 13:00
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aw_ Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
[quote=aw_]
6.1.5.1.7 = V-Verpackungen, z. B. UN4GV ( 6.1.5.1.7 g)), d.h. eine derart verwendbare Verpackung ist mit ...V codiert (6.1.2.4 ADR).

Hi Claudi,
So machen wir das. Ausschließlich V-Verpackungen, da wir die Dinger einkaufen ohne 'eigene' Tests.
gruss..aw

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: aw_] #35794 14.09.2023 15:32
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earlybird Offline
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Hallo in die Runde!

Hänge mich jetzt mal hier dran.

Für ein IBC (1000 ltr) ohne UN-Zulassung - Inhalt UN3264 Abfall - Schlamm mit Schwefelsäureanteil wird es wohl kein Schlupfloch geben?
Habe schon einige Ideen durch - aber wie es aussieht, wird hier umgefüllt werden müssen..

Grüße aus Bayern

Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen. [Re: earlybird] #35797 15.09.2023 13:44
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ATHI Offline
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Ursprünglich geschrieben von: earlybird

Für ein IBC (1000 ltr) ohne UN-Zulassung - Inhalt UN3264 Abfall - Schlamm mit Schwefelsäureanteil wird es wohl kein Schlupfloch geben?
Habe schon einige Ideen durch - aber wie es aussieht, wird hier umgefüllt werden müssen..


So ganz ohne Zulassung gibt es nur die Möglichkeit des Bergungs-ASP oder umfüllen. Mit abgelaufener Prüfung kann man ja noch ein halbes Jahr fahren, wenn er zur Entsorgung geht.


_________
Gruß
André
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