Man kann die UN3164 ggf. nach SV594 (nur ADR/ RID) freistellen:

Antwort auf
SV594
Folgende nach den im Herstellungsland angewendeten Vorschriften hergestellte und befüllte Gegenstände unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
[...]
UN 3164 Gegenstände unter pneumatischem oder hydraulischem Druck, die gegen­über der Beanspruchung durch den Innendruck des Gases aus Gründen der Kraft­übertragung, ihrer Formsteifigkeit oder der Fertigungsnormen überdimensioniert sind, wenn sie in einer widerstandsfähigen Außenverpackung verpackt sind.
Bem. «Im Herstellungsland angewendete Vorschriften» bedeuten im Herstellungsland oder im Verwendungsland anwendbare Vorschriften.


Ggf. auch die SV283 prüfen, diese wäre auch auf See nutzbar.