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Klassifizierung #35697 29.08.2023 14:16
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gefahrgutbaer Offline OP
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Hallo zusammen,

Folgende Konstellation:
Ein Bauteil eines Systems zur Einleitung toxischer Gase in eine Produktionskammer müssen zur Reparatur verschickt werden.
Bei diesem Bauteil, welches Ähnlichkeit mit einem Duschkopf hat, wird angenommen das hier Bestandteile des toxischen Gases als Anhaftungen bestehen.
Reinigung im Betrieb ist nicht möglich.

Greifen hier Klassifizierungs- und/oder Beförderungsbestimmungen überhaupt?
Oder doch unter
- UN 3539
oder
- UN 3169

Gruß
Markus

Re: Klassifizierung [Re: gefahrgutbaer] #35698 29.08.2023 14:40
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M.A.T. Offline
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Hallo, gefahrgutbaer,
aus meiner Sicht wäre die Geräte-Eintragung spezifischer (Verwendungszweck ist nicht Probe sondern Reparatur, und über die Gaseigenschaft besteht keine Unsicherheit, die durch Testung zu klären wäre), also die 3539. Da keine Freistellung/Erleichterung möglich, volles Programm; eine Möglichkeit, daß die Beförderungsbestimmungen nicht greifen, sehe ich nicht - falls nicht der umständliche und kostenträchtige Weg nach 2.1.2.6 beschritten werden soll. Außer vielleicht, falls nachweislich die Anhaftungen so mikroskopisch gering sind, daß eine gesundheitsgefährdende Wirkung praktisch ausgeschlossen werden kann. Ich vermute aber, daß der Nachweis teurer als der Gefahrgutversand ist. Und die P006 ist ja überschaubar in ihren Anforderungen.
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung [Re: M.A.T.] #35699 29.08.2023 15:06
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Claudi Online
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Man darf theoretisch den Gegenstand, der hier fraglos vorliegt, unter der UN-Nummer des Gases oder einer der Gegenstände-UN-Nummern einstufen.
Aber spätestens bei der Verpackungsanweisung passt es da irgendwie nicht, auch nicht mit der P201 für Gasproben - dabei geht man ja davon aus, dass das Gas verpackt wird und nicht ein mit Gas behafteter Gegenstand.


UN3363 kommt vermutlich nicht in Frage, da bei dem giftigen Gas vermutlich LQ 0 ist?

Wenn eine "Reinigung" des Gegenstandes nötig und möglich ist, d.h. gefährliche Rückstände beseitigt/ entfernt/unschädlich gemacht werden (z. B. Spülen mit Inertgas und Ablassen eventuellen Drucks), käme man aus dem Gefahrgutrecht heraus. Verantwortlich ist hier der Auftraggeber des Absenders/ Absender, der das Teil auf die Reise schickt.

Dann UN3539 und einen Blick in die Multilaterale Vereinbarung M350 werfen - hier kann (je nach Land/ Weg) eine Freistellung vom Gefahrgutrecht erreicht werden.
Multilaterale Vereinbarungen (Übersicht)

Re: Klassifizierung [Re: Claudi] #35700 29.08.2023 17:43
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Hallo M.A.T
Hallo Claudi,

Danke für Eure Ausführungen.
Bei den "Gasproben" bin ich gelandet wegen ..nicht unter Druck stehend...

Die UN 3539 kam aber von Anfang an, auf Grund der Benennung, am ehesten in Betracht.
Ich bin bei der Verpackungsanweisung 006 aber immer wieder in Absatz 3 über die Beschreibungen "enthaltene Gefäße" gestolpert, was eben nichts mit dem vorliegenden Produkt zu tun hat.

Wie auch immer - da beim Absender niemand mit Gewissheit festlegen kann das von diesem Bauteil keinerlei Gefahr ausgeht, wird es auf eine Einstufung in die 3539 hinauslaufen. Eine Reinigung soll wohl erst beim Servicepartner bei der Inspektion möglich sein.
Claudi - der Tipp mit der M350 könnte den Weg tatsächlich vereinfachen. Mal sehen wohin das Bauteil gehen soll. ;-)

Danke und allen eine Stressfreie Restwoche.

Re: Klassifizierung [Re: gefahrgutbaer] #35701 29.08.2023 18:02
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Hallo, gefahrgutbaer,
eine Anmerkungen zur Multi und P006.
Den Gefäßverzicht würde ich aus (3) e) ableiten - eine ggf. anwendbare Vorschrift, falls keine "Gefäße" vorhanden sind. Die Multi fordert den sicheren Einschluß und Vorsichtsmaßnahmen - also das, was die VA detailliert. Erfahrungsgemäß kann solches zu Interpretationen bei Kontrollen führen, die aber bei Anwendung der VA (und Verzicht auf die Multi) gar nicht erst entstehen.
Gruß und viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Klassifizierung [Re: M.A.T.] #35702 29.08.2023 18:20
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Hallo M.A.T

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, gefahrgutbaer,
. Erfahrungsgemäß kann solches zu Interpretationen bei Kontrollen führen, die aber bei Anwendung der VA (und Verzicht auf die Multi) gar nicht erst entstehen.

Interessanter Einwand. Ordnungsgemäße Verpackung - gleich ob Multi oder P006 - muss gewährleistet sein, und die Multi muss den Transport ebenfalls begleiten.
Dann kann man das ganze direkt voll deklariert verpacken und ein Beförderungsdokument begleitet die Sendung. Wäre dann der sichere Weg.

Re: Klassifizierung [Re: gefahrgutbaer] #35703 29.08.2023 18:35
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Hallo, gefahrgutbaer
grob gesagt, ja.
Hängt auch davon ab, wohin es geht. D und NL sind, was meine Kontakte sagen, normal bei der Anwendung von Multis. Zu DK kann ich nichts sagen, eine dänische Sprachfassung suche ich selbst noch, denn hier habe ich sie nicht gefunden.
Wäre A ein Zeichnerstaat würde ich dort kein Risiko eingehen und voll fahren.
Mit Beförderungspapier, ja.

Eine technische Frage hätte ich noch: wie bleiben die Gasmoleküle an dem Gegenstand hängen? Adhäsion geht nach meinem Verständnis nicht.

Re: Klassifizierung [Re: M.A.T.] #35705 30.08.2023 08:26
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Wolfgang Offline
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Hallo gefahrgutbaer,

was ist im beschriebenen Fall unter "Anhaftungen" zu verstehen. Sind da Reste der giftigen Bestandteile am festen Stoff anhaftend? Oder Reste des gasförmigen Stoffes fest eigeschlossen?

Gruß Wolfgang

Re: Klassifizierung [Re: Wolfgang] #35714 30.08.2023 14:40
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Hallo M.A.T,
Hallo Wolfgang,

da weder die Techniker, noch die Mitarbeiter aus dem Labor zweifelsfrei ausschließen können, dass das Bauteil nicht doch in irgendeiner Weise durch die toxischen Gase (diese werden "nur" durchgeleitet) kontaminiert sind soll hier der sicherere Weg gegangen werden.
Ich bin kein Alchimist und möchte zudem lieber auf eine Geschmacksprobe verzichten. crazy, Somit muss ich mit den Aussagen des Versenders arbeiten. Daher besser das volle Programm.

Gruß
Markus

Re: Klassifizierung [Re: gefahrgutbaer] #35716 30.08.2023 18:45
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Hallo, gefahrgutbaer,
sehr verständlich!
Gruß
M.A.T.


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