Hallo, zusammen,
aus betrieblichen Gründen soll der Abfall in loser Schüttung im Walking Floor auf Paletten gefahren werden.
Sobald ich das Transportgut auf eine Palette packe, habe ich in meinen Augen ein Versandstück, ob verpackt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.
Im Umkehrschluss kann dann nicht mehr von loser Schüttung die Rede sein.
Wenn ich jedoch das zu befördernde Gut ohne Palette und ohne Ladungssicherung in den Walking-Floor lade, dürfte doch in loser Schüttung transportiert werden?
Ist das Auslegungssache? Mich würde eure Meinung dazu Interessieren.
Zum eigentlichen Thema vertrete ich ganz klar die Auffassung, dass ich in einem Planen-LKW (Curtainsider oder wie auch immer) keine lose Schüttung haben kann. Lose Schüttung kann für mich nur in einem festen Container oder zumindest Kofferfahrzeug überhaupt vorkommen. Lose Schüttung benötigt keine Ladungssicherung wie bei Stückgut und damit passt das auch hinsichtlich dieser Vorschriften alles nicht zusammen. Wir haben das schon einmal in früheren Beträgen diskutiert. Mir ist die Auslegung in der RSEB bekannt. Wie das da rein gekommen ist, erschließt sich mir nicht.
Wenn man sich die RSEB anschaut könnte man in der Interpretation sogar soweit gehen, dass die Verpackungen (Paletten) nicht die Eigenschaft "lose Schüttung" aufheben. Es ist in der Industrie üblich, Fässer mit UN 3077 ohne Ladungssicherung in einen Code XL Curtainsider zu werfen und das als lose Schüttung zu definieren. Dann "spart man sich" die Kennzeichnung dieser Fässer und hat außen nur am LKW die orangefarbenen Tafeln und Placards für lose Schüttung. Ich habe kräftig geschluckt, was da alles für Mist gemacht wird. Und offensichtlich gibt es "Gefahrgutberater", die so einen Mist noch unterstützen.
Ich bin wie gesagt absolut kein Freund davon, Versandstücke/Paletten auf einem LKW als lose Schüttung zu deklarieren!