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Prototyp Lithiumbatterie #358 20.11.2002 14:14
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Helmut Offline OP
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Hallo

Habe ein Prototyp einer Lithiumbatterie (ca. 450 kg netto) per Straße nach Frankreich zu versenden.
So wie es aussieht, kann die Beförderung nur unter Anwendung der Multilateralen Sondervereinbarung M105 durchgeführt werden.
Ich habe jedoch nur die französische Ausgabe dieser M105 vorliegen und komme hiermit nicht klar.
Kann mir jemand Tipps bezüglich Abfertigung (Verpackung/Dokumentation) geben.

Besten Dank
HELMUT <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/cool.gif" alt="" />

Re: Prototyp Lithiumbatterie [Re: Helmut] #359 20.11.2002 15:41
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Willi_Pape Offline
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Hallo Helmut,
warum kann der Transport denn nur unter der SV 105 durchgeführt werden? Wenn ihr die Bedingungen des ADR einhaltet, braucht ihr doch die Sondervorschrift nicht.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Prototyp Lithiumbatterie [Re: Willi_Pape] #360 20.11.2002 16:13
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Helmut Offline OP
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Hallo Herr Pape,

gemäß SV 636 ADR darf die Menge des Lithiums in dem Versandstück nicht mehr als 2500 g betragen. Wir sind jedoch weit darüber. Die genaue Menge gibt uns die Lieferfirma jedoch nicht bekannt, da "top secret".
Auch wird eine Zustimmung der zustädnigen Behörde des Ursprungslandes benötigt die wir nicht haben.

Grüße
HELMUT

Re: Prototyp Lithiumbatterie [Re: Helmut] #361 20.11.2002 16:42
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Willi_Pape Offline
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Hallo Helmut,
ich habe die M 105 auch nur in französischer Sprache. Aber so wie ich den Punkt 8 der Vereinbarung mit meinen bescheidenen französisch Kenntnissen lese, benötigen Sie dazu auch eine Bescheinigung des Ursprungslandes. Auch ist die Menge auf 10 kg begrenzt.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape

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