Auch wenn es etwas unhoeflich klingt, Kurz gesagt, diese Angaben ergeben wenig Sinn.
1. Rasenroboter mit < 100 Wh Batterien deuten auf UN 3481 (Lithium ionen batterien installiert oder in der Verpackung beigegeben. Habe mich nochmals informiert ueber die Batterieanforderungen dieser Robotrasebnaeher, und die liegen in einem Bereich von < 100 WH bis >> 100 WH.
2. Lithium metall batterien (UN 3090 bzw. 3091) sind nicht aufladbar und wuerden die Rasenroboter in ihrer Einsatzdauer mehr als beschraenken.
3. Wuerde daher bei dem Lieferanten nochmals nach den notwendigen Unterlagen fragen (haben diese Rasenmaeher - nicht nur die eingebauten Batterien - den Test nach UN Manual of Tests and Standards Pare 38.3 bestanden?, UN Test Summary vorhanden?)
3. Wie wurden diese Tasenroboter urspruenglich angeliefert?
4. Wer ist der Versender?
5. Notfall Telephon Nummer in Abhanegigkeit von wer ist der eigentliche Versender
7. Wie hoch ist das eigenetliche Nettogewicht der eingebauten Batterien? Auswirkung auf Deklarierung " Cargo Aircraft only"
8. Das sogenannt SDB wird mehr im Sinn fuer einen Seetransport ausgelegt (und nicht fuer Lufttransport). Da ergeb sich doch mehrere Fragen.
Es gibt in Deutschland Spezialisten, welche bei solchen Fragen (kostenpflichtig) eine Antwort geben koennen (siehe juergen.werny@lithium-batterie-service.de).
Desweiteren moechte ich auf folgenden Link hinweisen:
https://www.linkedin.com/pulse/2023-edition-icao-ti-lithium-battery-summary-chart-1-2-cem-yakal. Diese Uebersicht enthaelt alle notwendigen Angaben, was gemacht werden muss.
Und zuletzt moecht ich noch hinweisen auf eine Veroeffentlichug der FAA
https://www.faa.gov/sites/faa.gov/files/2023-Interactive-Guide-to-Shipping-Lithium-Batteries.pdfGruss aus Florida