Re: 14. Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
[Re: M.A.T.]
#35347
04.07.2023 15:05
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M.A.T.
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Grüß Gott zusammen, die 14. Änderungsverordnung ist heute im BGBl. Teil I. Vierzehn Seiten, Inkrafttreten mit einigen Ausnahmen am 1. Januar 2023. Gruß
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Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug)
[Re: M.A.T.]
#35365
05.07.2023 19:50
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Gerald
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Hallo, wenn man die Änderungen durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen im Bezug der GbV; GGAV und GGVSEB textlich per Hand in sein Buch übernommen hat, habe ich festgestellt, dass sie sich in Grenzen halten. Das war in anderen Jahren nicht immer so!
In der GbV finde ich die Streichung im §8 -Pflichten Gefahrgutbeauftragter- des Absatz 3 interessant, da mit der Änderung im §9 – Pflichten der Unternehmer- des Absatz 3, wo jetzt steht: „Der Unternehmer hat die Aufzeichnungen nach § 8 Absatz 2 und den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach deren Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen in Textform zur Prüfung vorzulegen.“ In der Begründung in der Vierzehnte Verordnung steht auf Seite 31: "Absatz 3 wird gestrichen, da eine Aufbewahrungspflicht für den Gefahrgutbeauftragten nicht benötigt wird. Der Jahresbericht und die von Gefahrgutbeauftragten anzufertigenden Aufzeichnungen sollen in den Unternehmen aufbewahrt werden, auf die sie sich beziehen. Dies gilt auch, wenn ein externer Gefahrgutbeauftragter tätig wird. Es ist daher ausreichend, dass die Aufbewahrungspflicht beim Unternehmer angesiedelt wird, siehe § 9 Absatz 3 GbV."
Damit liegt im Bezug der Aufbewahrungspflicht die Verantwortung beim Unternehmer! Finde ich sehr gut!
In der GGVSEB finde ich z.b. die Änderungen im §23 Pflichten des Befüllers im Absatz 2 Ziffer 7, wo steht: „hat dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Fülleinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 1 eingewiesen wird und die Einweisung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 3 und 4 dokumentiert und aufbewahrt im §23a Pflichten des Entladers im Absatz 2 Ziffer 3, steht jetzt:“ der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Entleerungseinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 eingewiesen wird und die Einweisung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 3 und 4 dokumentiert und aufbewahrt,“
Nur in die Änderung der Gefahrgutkostenverordnung auf Seite 11 bis 20 sind doch etwas umfangreicher.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 07.07.2023 12:48. Bearbeitungsgrund: Überschrift geändert
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Neufassung GGVSEB
[Re: M.A.T.]
#35694
28.08.2023 12:37
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Gerald
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Hallo, heute wurde die Neufassung der GGVSEB im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.08.2023 18:35. Bearbeitungsgrund: Änderung Betreff
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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RSEB 2023
[Re: Gerald]
#35806
18.09.2023 12:37
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Hallo, am 30.09.2023 wird die neue RSEB im Verkehrsblatt veröffentlicht. Ich denke mal, dass wird ja wohl langsam mal Zeit. Dürfte im Bezug der Veröffentlichung aller zwei Jahre ein neuer Rekord sein.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: RSEB 2023
[Re: Gerald]
#35846
29.09.2023 16:49
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, und sie war tatsächlich drin. Frohes Stöbern und Gruß M.A.T.
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Re: RSEB 2023
[Re: M.A.T.]
#35847
29.09.2023 18:33
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Gerald
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Hallo M.A.T., und sie war tatsächlich drin. Irgendwie stehe ich jetzt auf dem Schlauch, wie meinen Sie da?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: RSEB 2023
[Re: Gerald]
#35848
29.09.2023 18:36
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, wie von Ihnen angekündigt, die RSEB im Verkehrsblatt. Gruß und sonniges WE. M.A.T.
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Re: RSEB 2023
[Re: M.A.T.]
#35849
29.09.2023 19:33
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Gerald
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Hallo M.A.T., Danke, jetzt ist alles klar.
Habe morgen noch den letzten Tag von einem Basiskurs, ab Sonntag dann Wochenende. Ist für mich aber kein Problem, und über das Wetter kann man zurzeit nicht klagen!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: RSEB 2023
[Re: M.A.T.]
#35850
04.10.2023 14:54
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Phi_l
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Hallo M.A.T.
stehe ich jetzt auf dem Schlauch oder war zwar die Inkraftsetzung im Verkehrsblatt, nicht aber der tatsächliche neue Inhalt der RSEB, welcher, so wie ich das sehe, ausschließlich als zusätzlich bestellbarer Sonderdruck (B 2207) beziehbar ist?
Habe hier bislang auch keinen Link beim BMDV oder sonstwo gefunden.
LG Phil
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Re: RSEB 2023
[Re: Phi_l]
#35851
04.10.2023 15:02
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Hallo, Phi_I das ist wie immer: im VkBl. steht nur die Ankündigung, die Beilage muß man separat (gegen Gebühr) anfordern. Die PDF-Version wird dann, meist mit Wochen - oder auch mal länger - Verzögerung beim Verkehrsminister im Netz bereitgestellt. Sie meine PM an Sie. Gruß M.A.T.
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