Na aber immer doch (aufwärmen).
Ich würde sagen: ja, die UN-Nummer außerhalb des Gefahrzettels ist die "wichtige/ richtige" UN-Nummer und muss den Größenvorgaben entsprechen.
Die "optionale" UN-Nummer im Gefahrzettel darf kleiner sein, weil man diese auch ganz weglassen könnte.
Kleinkariert... ich sage eher: man muss ggf. mit der Spitzfindigkeit von Kontrolleuren rechnen. Mehr Gewissheit würde natürlich ein Urteil dazu bringen, falls es dazu mal Streitigkeiten gibt, die bis vor Gericht gehen sollten.