UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
#36021
20.11.2023 08:47
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J.Simon
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Servus zusammen, brauche eure Meinung/Sichtweise.
Ein Handwerksbetrieb transportiert Lithium-Akkus (UN 3480) für seine Baugeräte zur Baustelle. Nun möchte er diese mithilfe Spannungswandler auch während der Fahrt aufladen. Möglich oder Nicht? Ich habe meine Meinung, möchte allerdings natürlich eure auch wissen. Ausgehend von 1.1.3.1.c bin ich in 1.1.3.7 und in der RSEB 1-4.1 und 1-4.5 fündig geworden.
Bin gespannt VG Johann
Ach ja, vielleicht noch eine Ergänzung/Klarstellung. Zum Betrieb des Fahrzeugs ist eine solche Tätigkeit nicht notwendig
Zuletzt bearbeitet von J.Simon; 20.11.2023 09:05.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: J.Simon]
#36022
20.11.2023 09:21
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Wolfgang
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Hallo Hr. Simon,
natürlich dürfen die Akkus während der Fahrt aufgeladen werden. Ich kenne keine Rechtsvorschrift die dem entgegensteht. Die Anwendung von 1.1.3.1 c ADR greift, wenn die Akkus auf den jeweiligen Einsatzstellen für die Arbeitsgeräte verwendet werden.
Gruß Wolfgang
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: J.Simon]
#36025
20.11.2023 12:04
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M.A.T.
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Grüß Gott, m.E. kann die Auslegung 1-4.1 hier ebenso angewendet werden, analog zum dritten und vierten Spiegelstrich. Vielleicht nicht streng wörtlich aber sinngemäß. Es könnte aber bei Kontrollen Diskussionen geben; je nach Pragmatismus der örtlichen Überwachungsbehörde wäre vorherige Abklärung evtl. sinnvoll. Gruß M.A.T.
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: J.Simon]
#36030
20.11.2023 16:11
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Gerald
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Hallo Johann, Nun möchte er diese mithilfe Spannungswandler auch während der Fahrt aufladen. Möglich oder Nicht? Warum nicht, es ist nicht verboten. Man kann ja auch sein Handy o.ä. im Auto aufladen. Das muss nur die elektrische Anlage im Auto mitmachen. Und dabei sollte schon die RSEB Ziffer 1-4.5 beachtet werden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: Gerald]
#36038
21.11.2023 08:27
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J.Simon
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Servus
die 1-4.5 bezieht sich ja auf die Handwerkerregelung in 1.1.3.1 c. Was ist dann mit 1.1.3.7. Das sehe ich hier etwas was dagegen steht. ..die in Fahrzeugen eingebaut sind, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, und die für deren Antrieb oder den Betrieb einer ihrer Einrichtungen dienen.
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: J.Simon]
#36039
21.11.2023 11:09
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Wolfgang
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Hallo Hr. Simon,
wenn die Bedingungen von 1.1.3.1 c für den beschriebenen Beförderungsvorgang erfüllt sind - und das sind sie, wie bereits festgestellt - brauchen die Anwender 1.1.3.7 doch nicht zu beachten. 1.1.3.7 passt auch nicht zum eingangs beschriebenen Beförderungsvorgang.
Gruß
Wolfgang Fuchs
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: Wolfgang]
#36050
22.11.2023 13:14
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Peter06
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Hallo Wolfgang,
mit der theoretischen Aussage dass es prinzipiell nicht verboten ist die Akkus während der Fahrt zu laden gehe ich mit.
In der Anfrage von Herr Simon geht es um den tatsächlichen Transport des Handwerkers auf die Baustelle und da fehlt mir die Vorstellungskraft, wie das rechtskonform unter Beachtung der folgenden Rahmenbedingungen gehen könnte:
- die Akkus bzw. akkubetriebenen Geräte haben im Gebrauch meist nicht mehr die ursprünglich mal vorhandene, ADR-konforme Transportverpackung als Neugerät - GGVSB Anlage 2, 2.1 führt auf: bb) Für die Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c ADR/RID müssen zusätzlich folgende Vorschriften eingehalten werden: – Die „Allgemeinen Verpackungsvorschriften“ nach den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.6 und 4.1.1.7 ADR/RID sind zu beachten. - 4.1.1.1 fordert eine "widerstandsfähige Verpackung" - In der Broschüre SICHERE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER DURCH HANDWERKSBETRIEBE vom Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz (Redaktionell Jörg Holzhäuser), Stand ADR 2019 (neueres kann ich leider nicht finden) steht dazu: Wenn die Batterien in den Geräten verbleiben ist eine Sicherung vor Kurzschluss gewährleistet und meist auch eine mechanische Beschädigung ausgeschlossen. Werden Ersatzbatterien mitgeführt sollten diese gegen Bewegungen innerhalb der Verpackung gesichert werden. Dies können z.B. spezielle Vorrichtungen in Werkzeugkisten sein, in die die Akkus eingesetzt werden können. Alternativ können Akkus auch in stabilen geeigneten Außenverpackungen befördert werden. Die Außenverpackungen müssen innen mit geeigneten Vorrichtungen versehen sein, die einen Kurzschluss der transportierten Batterien verhindern. „Akkugürtel oder Akkurucksäcke“ sind während des Transportes einzeln in geeignete Außenverpackungen, wie z.B. Transportkisten einzubringen.
Ich würde daraus schließen, dass ein Aufladen bei Transport von Akku bzw. akkubetriebenem Gerät dann zulässig ist, wenn es ein einer Außenverpackung wie oben beschrieben gesichert ist. Das Ladekabel müsste dann in die Verpackung hineinreichen. Der unverpackte Transport mit Aufladung während der Fahrt bei Befestigung von Akku/Gerät in einer Halterung/Ladeschale die selbst wiederum mit dem Fahrzeug fest verbunden ist, wäre nicht zulässig, oder?
Kann denn ein Kurzschluss beim Aufladen während der Fahrt grundsätzlich verhindert werden?
Die Auslegung des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz muss bestimmt kein Maßstab in Niedersachsen sein, aber woran kann man sich sonst orientieren?
Danke für Eure Meinungen.
Grüße,
Peter
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: Peter06]
#36051
22.11.2023 15:36
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Wolfgang
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Hallo Peter,
vielen Dank für die Information. An die dargelegten Einschränkungen hatte ich nicht gedacht. Genau, solange die Allgemeinen Bedingungen eingehalten werden, kann es möglich sein, die Akkus unter diesen Bedingungen während der Fahrt aufzuladen. Ob das dann so gehandhabt wird, ist eine andere Frage. Aber es ist durchaus möglich. Würden bauartgeprüfte Verpackungen gefordert, sehe die Sache wohl anders aus. Dann müssten diese Verpackungen ja auch in Zulassung/Prüfung vorweisen können, in der die Möglichkeit eines Kabelanschlusses bestehen würde. Was es so wohl nicht geben wird. Einen "Kurzschluss verhindern", ist eigentlich sehr allgemein. Wirklich ausschließen kann den wohl 100% niemand. Dieses Beispiel zeigt wieder, dass die Gefahrgutvorschriften nicht jedes Beförderungsproblem abschließend regeln können. Am Ende wird eher die Haftungsfrage ausschlaggebend sein. wenn es zu einem Schadensfall kommen würde. Dann müssen die Anwender nachweisen, dass sie die Vorschriften beachtet haben. Aber die Anfrage von Hr. Simon macht ja schon mal grundsätzlich auf ein Problem aufmerksam. Und Multiplikatoren (Schulungen; Unterweisungen) können viele mögliche Anwender auf diese Problematik aufmerksam machen. So werden diese sensibilisiert. Und die Transporte in diesem Bereich können dadurch etwas sicherer gestaltet werden.
Gruß Wolfgang
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: Wolfgang]
#36052
22.11.2023 18:34
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Gerald
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Hallo Johann, Peter und Wolfgang, es gibt da eine Lösung, welche zwar mehr für den privaten Bereich gedacht ist. @Simon, warum sollen die Handwerker diese RACLAN Box nicht nutzen können. Müsste nur mit einer Kfz-Werkstatt abgestimmt werden, ob das Fahrzeug dafür ausgelegt ist. Ansonsten müsste diese Box alle Auflagen erfüllen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c
[Re: Gerald]
#36053
23.11.2023 08:09
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J.Simon
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Guten Morgen zusammen,
erst mal DANKE für die Unterstützung. Es ist immer wieder gut, andere Meinungen und auch mal kontroverse Sichtweisen zu diskutieren. Für mich war der entscheidende Hinweis die Anlage 2 in der GGVSEB. So werde ich es in unsere Unternehmen auch weiterhin vertreten. Klar, ich kann immer wieder Möglichkeiten und kleine Löcher finden, um etwas zu ermöglichen oder den Hinweis zu finden, dass es nicht verboten wäre. Auf einem anderen Blatt steht natürlich die technische Umsetzbarkeit. Welche Lichtmaschine eines Fahrzeugs bringst soviel Ladestrom her, damit z.B. 3 große Akkus geladen werden können. Wir sehen genügend Bilder oder Videos, wie Elektrofahrräder oder Elektroroller beim Ladevorgang reagieren. Dann würden wir große Lithium-Akkus bei der Fahrt, mit seinen Erschütterungen einem Ladevorgang aussetzen. Nur das ADR zu sehen, ist nach meiner Auffassung in der täglichen Praxis nicht ganz sinnvoll. Aber egal, DANKE für eure Meinungen
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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