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RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen #36059 23.11.2023 15:10
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Feuerstein Offline OP
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Hallo Liebe Gefahrgutgemeinde,
zu folgender Problemstellung habe ich immer wieder abweichende Meinungen aber bisher keine konkreten Fundstellen... vieleicht kann jemand von Euch weiterhelfen ?
Es kommt immer wieder vor, dass leere, gereinigte Kesselwagen aus Werkstätten zurücklaufen (sowohl für Gas- als auch Flüssigprodukte) welche die Produktbezeichnungen/den Produktnamen noch am Kessel kleben haben. Alle Gefahrgutkennzeichen (Großzettel, Umweltgefahr, etc.) sind ordnungsgemäß entfernt!
Nun gibt es Stimmen die sagen, dass eine fehlerhafte Kennzeichnung vorliegt, die Bußgeldbewährt ist. Deshalb müsse der Produktname bis zur Wiederbefüllung komplett entfernt werden. Ist dem so ? Mit welchen Fundstellen im RID könnte das begründet (oder wiederlegt) werden ? Es handelt sich NICHT um Container sondern klassische Kesselwagen.
Danke im voraus für Eure Hinweise und Kommentare

PS: Das Bild ist extrem schlecht aber der Name des Produktes "Gemisch C", unterhalb des Lastgrenzenrasters, sollte erkennbar sein.

Anhänge Gemisch C.png
Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: Feuerstein] #36060 23.11.2023 15:25
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M.A.T. Offline
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Hallo, beantwortet RID 1.4.3.7.2 Ihre Frage?
Wenn leer und gereinigt muß ja irgendjemand als Entlader die Reste rausgeholt haben. Den trifft dann, denke ich, diese Pflicht. Das betrifft aber nur die gem. 5.3 RID angebrachten Großzettel, Kennzeichen und Tafeln.
Laut GGVSEB sind alle gemäß 3.4 und 5.3 nach der Reinigung zu entfernen.

Wenn Sie jetzt schauen, nach welcher Vorschrift die Produktbezeichnung angebracht wird (6.8.5.2.5, 6.8.3.5.6 soweit ich sehe), beantwortet sich das ganze m.E. mit "keine Ordnungswidrigkeit".

Eine Bemerkung meinerseits: diese "Stimmen" sollten ihre Argumentation selbst mit Quellen belegen. Einfach nur etwas behaupten ist nicht satisfaktionsfähig.

Gruß
M.A.T.

Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: Feuerstein] #36061 23.11.2023 15:36
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Phi_l Online
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Hallo Feuerstein,

ersteinmal ist ein Transport ohne Gefahrgut (leerer gereinigter Kesselwagen) kein Gefahrguttransport und unterliegt daher auch nicht den Gefahrguttransportvorschriften. Also kann in meinen Augen schon aus diesem Grund kein Verstoß gegen die Gefahrgutvorschriften vorliegen.

Dann (ich bin eigentlich kein RID Experte) müsste die angesprochene Kennzeichnung doch die auf der Tankschild/Tanktafel nach 6.8.3.5.6 RID sein? In der GGVSEB stehen dazu die Pflichten und ich kann auf die schnelle nirgends herauslesen, dass diese Kennzeichnung zu entfernen wäre, wenn kein Produkt mehr im Tank ist. Die Pflicht ist nur umgekehrt formuliert: Wenn Produkt im Kesselwagen, dann auch Benennung auf Tankschild/Tanktafel.

Vielleicht hilft das bereits weiter?

LG Phil

Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: M.A.T.] #36063 23.11.2023 18:04
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Feuerstein Offline OP
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Vielen Dank für die Rückmeldung M.A.T.

Die Kennzeichnung nach 5.3 RID (Grosszettel, etc.) hat die Reinigungsanlage/Werkstatt ordnungsgemäß entfernt.
Die Frage die sich mir stellt ist, ob der Produktname, der m.E. eine Forderung des von Ihnen genannten Absatz 6.8.3.5.6 RID ist, auch entfernt oder verdeckt werden muss, wenn der Wagen wie in meinem Beispiel leer und gereinigt unterwegs ist. Ich persönlich denke nicht, denn diese Beschriftung würde ich gleichsetzen mit dem orangefarbenen Streifen auf dem Kesselwagen für Gase oder den Einträgen im Kesselschild die ja auch nicht verdeckt oder entfernt werden... aber liege ich mit meiner Schlussfolgerung richtig ?

Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: Feuerstein] #36064 23.11.2023 18:13
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Hallo, ich möchte nicht wiederholen was ich schon geschrieben habe, nur anders formulieren: Es gibt keine Pflicht im RID, die Produktbenennung zu eliminieren. Die zu entfernenden Kennzeichnungen etc. sind abschließend in den oben genannten Fundstellen aufgeführt.
Falls jemand "meint" das sei anders, dann soll derjenige Ihnen die entsprechenden Fundstellen nennen! Was nicht passieren wird.
Gruß
M.A.T.

Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: Phi_l] #36065 23.11.2023 18:19
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Feuerstein Offline OP
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Vielen Dank für die Rückeldung Phil,
Da die Pflicht zum Entfernen der Kennzeichnung nach Teil 5.3 RID gem. GGVSEB §23a beim Verlader explizit genannt ist, aber der Produktname nicht aus Teil 5.3 RID resultiert, würde ich auch hier der Argumentation folgen, dass der Name dranbleiben kann, weill nicht explizit gefordert ist das er entfernt werden muss ... jedenfalls hat mir noch niemand konkret mit § dargelegt warum er entfernt werden müsste.

Danke für den Austausch

LG Feuerstein

Re: RID / Produktnamen auf gereinigten Kesselwagen [Re: Feuerstein] #36071 24.11.2023 15:02
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Hallo,
ein Gedanke nachgeschoben. Ohne die Aufschrift wäre eine Neubefüllung nicht statthaft da nicht klar wäre, welcher Stoff reindarf.
Gruß
M.A.T.


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