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Falsche Belabelung Lithium-Ionen-Akkus, Beurteilun #36090 04.12.2023 12:45
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SteffenG307 Offline OP
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Hallo zusammen,

leider ist die Betreffzeile zu kurz um die Themen komplett zu umreißen.

Ich betreue eine Firma welche Lithium-Ionen-Batterien angeliefert bekommt.

Nun habe ich zwei Fragen.

Zum einen kommen dort wohl des Öfteren Batterien an die zwar als Lithium-Ionen-Batterien 3480 gelabelt sind und auch in den Versandpapieren so bezeichnet sind. Beim Öffnen stellt sich dann heraus, dass es sich um Batterien einer anderen UN-Nummer handelt. Diese kann mein Kunde nicht verarbeiten so dass er die Verpackungen bisher wieder verschließt und diese Batterien weiter versendet ohne Anpassungen an Verpackung und Papieren vorzunehmen.

Nun ist es ja eigentlich so dass man anhand der Bauart die UN-Nummer neu festlegen muss und die Batterie dann dementsprechend verpacken und kennzeichnen muss und dann auch die Versandpapiere anpassen muss. Um die Batterien nicht anzunehmen ist es zur Zeit der Feststellung schon zu spät. Seht ihr da eine andere Möglichkeit als den Versender, bzw. Auftraggeber für die Kosten des entstandenen Arbeitsaufwands in Regress zu nehmen und dies im vorhinein schon vertraglich festzuhalten?
Dies wird wohl oft so gehandhabt durch den Versnder, da es günstiger ist Lithium-Ionen-Batterien zu entsorgen als die anderen Bauarten.


Die zweite Frage betrifft die Beurteilung von defekten Lithium-Ionen-Akkus.
Das Unternehmen hat wohl von meinem Vorgänger mal eine Checkliste zum Beurteilen von kritisch defekten Batterien bekommen und hat dann einige Mitarbeiter zur Hochvoltschulung 3S geschickt, welche anschließend die Batterien beurteilt haben. Dies ist laut SV376 nicht zulässig. Entweder müssen diese durch einen Sachverständigen beurteilt werden oder aber auf Grundlage durch Sicherheitsmerkmale des Herstellers. Das wurde auch durch ein Amt bemängelt. Was ich mich nun Frage ist in wie weit das überhaupt noch zutreffend ist was das Gefahrgut angeht. Die Batterien werden verpackt angenommen und ob sie kritisch defekt sind kann man am Ende erst feststellen wenn diese ausgepackt werden. Dann werden diese jedoch nicht weiter versendet, sondern recycelt. Somit kommt eine Beurteilung nach SV376 doch garnicht mehr in Frage, oder wie seht ihr das?

Ich hoffe dies war so weit verständlich ausgedrückt. Ich freue mich auf eure Antworten.

Beste Grüße

Steffen

Re: Falsche Belabelung Lithium-Ionen-Akkus, Beurteilun [Re: SteffenG307] #36092 04.12.2023 13:09
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Gerald Offline
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Hallo Steffen,
LiBa ist ein sehr komplexes Thema, ich würde mich Lithium Battery Service unter dem Reiter Kontakt/Beratung in Verbindung setzen. Da sitzen die Fachleute, welche Dir auf jeden Fall bezüglich Deines Problems weiter helfen können.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Falsche Belabelung Lithium-Ionen-Akkus, Beurteilun [Re: SteffenG307] #36093 04.12.2023 13:28
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M.A.T. Online
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Hallo, SteffenG307
LiBa sind, da kann ich Gerald nur voll zustimmen, ein Thema für sich. Ob beispielsweise die SV 377 - die für Sie wahrscheinlich interessant ist - benutzt werden kann hängt ja auch von einer Beschädigung ab, und dann gilt 376.
Ich würde hier unbedingt spezialisierte Kollegen beauftragen.
Ich vermute, daß die Problematik der Folgekosten von Falschklassifizierungen tatsächlich nur über vertragliche Klauseln in den Griff zu bekommen ist.
Viel Erfolg!
M.A.T.

Nachtrag. Die "Kriterien" der SV 376 sind, meiner subjektiven Einschätzung nach, für die praktische Beurteilung weitgehend sinnlos. Es sind eben keine Kriterien sondern Aspekte; Kriterien wären meß- oder erkennbare Grenzwerte, und genau die sind nicht genannt.

Re: Falsche Belabelung Lithium-Ionen-Akkus, Beurteilun [Re: M.A.T.] #36098 04.12.2023 16:29
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Claudi Offline
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Antwort auf
Das Unternehmen hat wohl von meinem Vorgänger mal eine Checkliste zum Beurteilen von kritisch defekten Batterien bekommen und hat dann einige Mitarbeiter zur Hochvoltschulung 3S geschickt, welche anschließend die Batterien beurteilt haben. Dies ist laut SV376 nicht zulässig.


Das sehe ich anders. Sachverständig ist nach ADR hier nicht definiert, d.h. das kann sehr wohl jemand sein, der - z. B. anhand einer mit Sinn und Verstand - erstellen Checkliste und Kenntnissen zur Batterie und ggf. Messtechnik die Batterie beurteilt. Diese Person hat Sachverstand. Hier ist kein offizieller SV, wie man den z. B. bei Fahrzeugprüfungen (amtlich anerkannte SV) oder bei Gericht kennt, gemeint.
Infos des Batterieherstellers könnten in der Checkliste enthalten sein. Was will die Behörde denn da bemängeln? Klingt mir etwas nach "versuchen wir mal, wir machen einfach mal so ne Aussage und damit die Pferde scheu". Am Ende verantwortet der Absender bzw. Auftraggeber des Absenders die Klassifizierung inkl. Beurteilung nach SV 376.

Bzgl. der Falschdeklaration: es geht um Entsorgung/ Recycling? Da würde ich nix zurücksenden, sondern eine "Bearbeitungsgebühr" für Fehllieferungen berechnen, damit es sich nicht mehr lohnt, alles über einen Kamm zu scheren.

Hinweis: SV377 geht nur bei "grünen" Batterien, d.h. wenn SV 376 nicht anwendbar ist. Für kleine Li-Batterien (egal ob beschädigt oder iO) bis zu den Werten der SV188 und max. 500 g pro Batterie geht auch SV636. Batterien > SV188/ 500 g, die gelb oder rot sind, können nur nach SV376 befördert werden.

Ein großer Automobilhersteller, der eher im hochpreisigen Segment zu verorten ist, klassifiziert bei sich alle niO-Batterien (also alle, die nicht grün sind) als rot, um damit auf der teuren, aber sicheren Seite zu sein.

Re: Falsche Belabelung Lithium-Ionen-Akkus, Beurteilun [Re: SteffenG307] #36101 04.12.2023 18:20
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DJSMP Offline
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Beiträge: 1,683
Ursprünglich geschrieben von: SteffenG307
Hallo zusammen,

Zum einen kommen dort wohl des Öfteren Batterien an die zwar als Lithium-Ionen-Batterien 3480 gelabelt sind und auch in den Versandpapieren so bezeichnet sind. Beim Öffnen stellt sich dann heraus, dass es sich um Batterien einer anderen UN-Nummer handelt. Diese kann mein Kunde nicht verarbeiten so dass er die Verpackungen bisher wieder verschließt und diese Batterien weiter versendet ohne Anpassungen an Verpackung und Papieren vorzunehmen.

Nun ist es ja eigentlich so dass man anhand der Bauart die UN-Nummer neu festlegen muss und die Batterie dann dementsprechend verpacken und kennzeichnen muss und dann auch die Versandpapiere anpassen muss. Um die Batterien nicht anzunehmen ist es zur Zeit der Feststellung schon zu spät. Seht ihr da eine andere Möglichkeit als den Versender, bzw. Auftraggeber für die Kosten des entstandenen Arbeitsaufwands in Regress zu nehmen und dies im vorhinein schon vertraglich festzuhalten?
Dies wird wohl oft so gehandhabt durch den Versnder, da es günstiger ist Lithium-Ionen-Batterien zu entsorgen als die anderen Bauarten.


Hier sehe ich es so wie Claudi: Der Kunde sollte eine horrend hohe Bearbeitungsgebühr einführen und seinem Lieferanten schnell die Sauerei abgewöhnen, alles einfach als LiBa zu deklarieren. Nun kann ich nicht beurteilen, wie abhängig der Kunde von seinem Lieferanten ist und wo der Lieferant sitzt. Aber da muss doch was möglich sein.

Die Rücksendung muss man allerdings umklassifizieren, wenn man davon weiß. Da gibts auch keine Ausrede mit "können wir nicht verarbeiten".


Antwort auf
Die zweite Frage betrifft die Beurteilung von defekten Lithium-Ionen-Akkus.
Das Unternehmen hat wohl von meinem Vorgänger mal eine Checkliste zum Beurteilen von kritisch defekten Batterien bekommen und hat dann einige Mitarbeiter zur Hochvoltschulung 3S geschickt, welche anschließend die Batterien beurteilt haben. Dies ist laut SV376 nicht zulässig. Entweder müssen diese durch einen Sachverständigen beurteilt werden oder aber auf Grundlage durch Sicherheitsmerkmale des Herstellers. Das wurde auch durch ein Amt bemängelt. Was ich mich nun Frage ist in wie weit das überhaupt noch zutreffend ist was das Gefahrgut angeht. Die Batterien werden verpackt angenommen und ob sie kritisch defekt sind kann man am Ende erst feststellen wenn diese ausgepackt werden. Dann werden diese jedoch nicht weiter versendet, sondern recycelt. Somit kommt eine Beurteilung nach SV376 doch garnicht mehr in Frage, oder wie seht ihr das?


Hier will ich nochmal darauf hinweisen, dass die SV 376 (beschädigte Batterien) mit den P908 (unkritisch beschädigt) und P911 (kritisch beschädigt) immer Vorrang vor der SV 377 (Entsorgung großer Batterien) hat. Man kann sich also nicht einfach auf Entsorgung und Recycling berufen und dort beschädigte Batterien mit unterbringen.

Einzige Ausnahme sind kleine Batterien (bis 500g/10Wh/2g Lithium) nach SV 636. Die dürfen, warum auch immer, Beschädigungen aller Couleur erfahren haben und dürfen trotzem nach SV 636 statt SV 376 befördert werden. Ob man das dann so macht, steht auf einem anderen Blatt Papier.


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