Moin dag, Udo Freitag,
im Inhalt ist das tatsächlich die Rn. 21 414. Die RS 002 sagte dazu nichts, technisch sehe ich das so:
Umkippende Flaschen sind gefährlicher als rollende (Impuls beim Umfallen, der auf das Ventil wirken kann), darum vorrangig liegend befördern. Wie wichtig der Gesetzgeber das nimmt ist auch aus der RSEB 1-12 zu sehen, wo "standfest" extra beschrieben wird.
In der Nähe ist für mich, sobald der Platz reicht um die Flaschen quer zu legen und entlang der Flaschenseite Formschluß mit der Stirnwand (oder dagegen liegender anderer Ladung) zu erreichen. Es könnte auch eine Rolle spielen, daß die Flaschen quer auf den erhabenen Teilen der Versteifung der Stirnwand durchgängig aufliegen, während längs die Auflage je nach Flaschendurchmesser nicht unbedingt durchgängig wäre, was zum Verkanten und damit Lose führte.
Was die kurzen Flaschen angeht bin ich mir nicht sicher, ob ein Zusammenhang mit der Ausangsdefinition 150 L (in 2211(1)) eine Rolle spielt; solche Durchmesser gehen ja rechnerisch mit weniger Flaschenhöhe einher.
Hilft das etwas?
Gruß
M.A.T.