Sondervorschriften Hierarchie
#36170
19.12.2023 19:20
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Fridolin
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Hallo!
Eine Frage zu den Sondervorschriften. Ich finde dazu leider keine Infos:
zB: UN2037, 5A
Spalte 6 in der Tabella A:
Es gibt SV191, SV303, SV327 und SV344.
SV191 sagt alle Gaspatronen ≤ 50ml sind aus dem ADR ausgenommen. SV344 sagt, aber gleichzeitig die Vorschriften des Abschnitts 6.2.6 müssen eingehalten werden (= Anleitung zur Auslegung und Bau).
Heißt das, die Gaspatronen ≤ 50ml müssen nicht einmal dem Kapitel 6.2.6 genügen?
Gibt es eine Hierarchie, dass zb die zuerst genannte SV die nachfolgenden aushebelt? Oder ist das ein Widerspruch?
LG
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36172
19.12.2023 19:24
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M.A.T.
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Hallo Bei den SV gibt es m.W. keine Hierarchie außer dem, was sich ggf. aus den aufeinander bezugnehmenden Inhalten ergibt. Die Freistellung 191 ist volumen- und stoffabhängig, Ihre Aussage "alle" ist darum nicht korrekt. Für alle anderen Gaspatronen gilt sie nicht. 344 gilt für alle Produkte unter diesem Eintrag. Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Gruß M.A.T.
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36173
19.12.2023 20:13
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Gerald
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Hallo Fridolin, Gibt es eine Hierarchie, dass zb die zuerst genannte SV die nachfolgenden aushebelt? Nein!Sieh mal unter dem Abschnitt 3.2.1 nach, da werden die Spalten in Tabelle A erläutert. Und Sondervorschriften gibt es in Spalte 6 (welche haupsächlich mit Spalte (1) bis (5) zusammenhängen; in Spalte 9a (für Verpackungen); in Spalte 9a (für die Zusammenpackung); in Spalte 11 (für ortsbew. Tanks und Schüttgutcontainer); Spalte 13 (für ADR-Tanks); Spalte 16 ( für Beförderung von Versandstücken); Spalte 17 (für die Beförderung lose Schüttung; Spalte 18 ( Be- Und Entladung...) und Spalte 19 (Betrieb). Es kommt im auf die Sondervorschrift und der jeweiligen Spalte an, ob Du diese benutzen kannst oder einzuhalten hast. Es gibt SV191, SV303, SV327 und SV344. Bei Deinem Beispiel musst Du schon die Sondervorschriften nach Deinem Fall beachten, z.b. trifft die Sondervorschrift 327 nur für "Abfall-Druckgaspackungen und Abfall-Gaspatronen," zu, hast Du keine, dann brauchst Du diese Sondervorschrift nicht beachten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Gerald]
#36179
20.12.2023 12:52
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Fridolin
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Für UN2037 steht in der SV191, dass Gaspatronen kleiner gleich 50ml aus dem ADR ausgenommen ist. Also keine Bestimmungen anzuwenden sind.
Bei UN2037 steht in der SV344, dass die Vorschriften des Abschnitts 6.2.6 eingehalten werden müsse. Kapitel 6.2.6 ist aber Bestandteil der ADR.
Obwohl Gaspatronen kleiner gleich 50ml aus dem ADR ausgenommen sind muss ich dennoch Kapitel 6.2.6 beachten?
Seht ihr da keinen Widerspruch?
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36182
20.12.2023 13:11
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M.A.T.
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Vielleicht können Sie von Ihrer zuständigen Behörde in A eine akzeptable Auslegung einholen? Im Vollzugserlaß wird dies derzeit offensichtlich nicht als klärungsbedürftige Frage angesehen. M.A.T.
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: M.A.T.]
#36183
20.12.2023 14:25
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Fridolin
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Falls es hier keinen Widerspruch gibt, wäre bei Gaspatronen kleiner gleich 50ml auch nicht das Kapitel Auslegung und Bau anzuwenden.
Interessant.
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36184
20.12.2023 14:29
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Phi_l
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Hallo Fridolin,
in der SV 191 sind keine einschränkenden Formulierungen enthalten, daher sind UN Nummern denen die SV 191 zugeordnet ist in Gaspatronen kleiner 50 ml die nur nicht giftige Stoffe enthalten komplett vom ADR ausgenommen. Hier kann es also keinen Widerspruch zu anderen Stellen des ADR geben, da keine anderen Stellen des ADR gelten.
Anders wäre es bei Formulierungen wie "sofern im ADR nichts anderes festgelegt ist" wie auch die RSEB ausführt:
0-1 Die Worte „sofern im ADR/RID/ADN nichts anderes festgelegt ist“ oder inhaltsgleiche Formulierungen besagen, dass an anderer Stelle konkrete Vorschriften festgelegt sein können, die dann Vorrang haben.
Da in der SV 191 keine solchen Formulierungen enthalten sind, hat auch nichts anderes Vorrang.
Nachtrag: Aber natürlich können parallel andere Rechtsvorschriften wie die beispeilsweise die ODV zu beachten sein, denn man ist ja "nur" vom ADR befreit.
LG Phil
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 20.12.2023 14:30.
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36185
20.12.2023 14:46
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Andreas_K
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Methusalem
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Für UN2037 steht in der SV191, dass Gaspatronen kleiner gleich 50ml aus dem ADR ausgenommen ist. Also keine Bestimmungen anzuwenden sind.
Bei UN2037 steht in der SV344, dass die Vorschriften des Abschnitts 6.2.6 eingehalten werden müsse. Kapitel 6.2.6 ist aber Bestandteil der ADR.
Obwohl Gaspatronen kleiner gleich 50ml aus dem ADR ausgenommen sind muss ich dennoch Kapitel 6.2.6 beachten?
Seht ihr da keinen Widerspruch? Gehen wir doch mal mit Logik daran 6.2.6.1.1 sagt für UN 2037, dass ab 100 ml die Gefäße aus Metall sein müssen. SV 191 sagt, bis höchstens 50 ml (bei nicht giftigen Stoffen) unterliegt nicht den Vorschriften des ADR. Das bedeutet: unter 100 ml muss nicht Metall, aber weitere Regeln des ADR müssen eingehalten sein. Unter 50 ml, aber giftig, ADR muss eingehalten werden.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Fridolin]
#36186
20.12.2023 14:55
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Gerald
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Hallo Fridolin, Seht ihr da keinen Widerspruch? Nein!!!Ich hatte es ja weiter oben in meinem Beitrag schon so ähnlich geschrieben. @Phi_l hat es in seinem Beitrag noch mal erläutert. Und da Du anscheinend immer noch zweifelst, hier ein Beispiel und zwar hatten wir das Thema schon mal im Bezug Sprühsahnekapseln, auch wenn der Beitrag schon etwas älter ist, trifft er noch zu.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Sondervorschriften Hierarchie
[Re: Gerald]
#36191
20.12.2023 16:00
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Fridolin
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Danke nochmals für eure Erklärungen  . Ich denke ich habs jetzt verstanden und ein Widerspruch besteht da wirklich nicht, da es ja die giftigen kleiner gleich 50ml nicht betrifft und die Formulierung der SV191 auch sonst keine weiteren Ausnahmen beinhaltet oder vermuten lässt. Lieben Dank!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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