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Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Udo Leithold] #3629 06.07.2006 10:51
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Bert B. Offline
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zuladen knapp 520kg, ziehen knapp 1.8 Tonnen. es handelt sich um ein PKW Kombi.


gruessend Bert B.
Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Udo Leithold] #3630 06.07.2006 10:57
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Claudi Offline
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zu dem hinweis: nach 1.1.3.1 a) 333l

wo wird da dem "einzelhandelsgerecht" genüge getan?

dazu folgende anmerkungen aus diesem Thread:

Zitat von Thomas Damm:
Antwort auf
Hallo alle miteinander,

nach hiesiger Auffassung ist nach 1.1.3.1a ADR freigestellt, was eine Privatperson im Einzelhandel in abgepackter Form erwirbt (z.B. Baumarkt). Unverpackt erhältliche Güter sind hier nicht freigestellt. Nach dem Sinn dieser Regelung soll doch der gefahrgutrechtlich ungeschulte Bürger davon ausgehen können, dass der Hersteller diese Güter sachgerecht für den privaten Gebraucht verpackt!

Heizöl an Tankstellen würde ich nicht diese Freistellung zuordnen, da dort die Verpackung vom Käufer gestellt wird. Jedoch wäre 60 Liter in tragbaren Kraftstoffkanistern nach 1.1.3.3 b ADR freigestellt. Diese Menge dürfte für den privaten Gebrauch ausreichend seien. Die Belieferung von Heizöl sollte doch bei den dafür ausgebildeten Unternehmen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Damm


Zitat von Wilhelm kassing:

Antwort auf
Eine Frage zum Schluss.
Wo gibt es gefüllte Reservekanister im Einzelhandel zu kaufen?


just my two cents...

Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Claudi] #3631 06.07.2006 11:54
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Udo Leithold Offline
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Hallo,
der große Streitpunkt. Was ist "einzelhandelsgerecht"? Die Meinungen gehen sehr weit auseinander, auch bei sehr guten Fachleuten.
Hier die meinige, die ich auch auf dem "Erfahrungsaustausch Gefahrgutkontrollverordnung" vertreten habe. Alle Größen an Versandstücken (anderes ist ausgenommen) sind zulässig, auch Fässer, die laut ADR bis zu 400 kg fassen dürfen. Eben die Güter wie Benzin, Diesel oder Heizöl, die lose im Handel angeboten werden, dürfen unter 1.1.3.1 a) befördert werden.
Wie soll ich sonst mein Benzin für den Rasenmäher holen, wenn ich den nicht extra mitnehmen will (1.1.3.3 a) geht nicht, da anderer Verwendungszweck)?
Einzelhandelsgerecht ist eine Größe, die ich auch im Einzelhandel erhalte. Ein Fass mit Motoröl, Scheibenenteiser, Bremsflüssigkeit oder ähnliches kann ich als "Otto Normalverbraucher" bei ATU erwerben. Da keine Forderungen an die Verpackung stehen ausser -DICHT- kann dieses Fass zur Beförderung meiner Benzinreserven benutzt werden.
Diese Diskussion steht fast jedes halbe Jahr. Es wird aber international keine andere Lösung geben. Der Privatmann soll auch ohne Wissen eine rechtskonforme Beförderung durchführen können. Also muss das Recht so formuliert werden, das es auf alle möglichen Fälle anwendbar ist. Wer bewußt eine Lücke sucht, wird diese immer finden, siehe Leihwagen aus Polen.

Gruß
Udo Leithold

Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Udo Leithold] #3632 06.07.2006 12:08
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Claudi Offline
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ohne die diskussion über "einzelhandelsgerecht" wieder entfachen zu wollen (wer mag, kann ja unter oben von mir genanntem link nachlesen): wenn man sich den sinn der ganzen vorschriften ins gedächtnis ruft (ich weiß, ich bin idealist <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />): möglichst hohe sicherheit für menschen, umwelt, sachgüter - wie kann ich da "otto normalverbraucher" mit einem 400-l-Fass Benzin umherfahren lassen ohne irgendeine schulung und kenntnis über die gefahren und deren folgen (aber in der hoffnung, dass er wenigstens ladungssicherung betreibt)?

Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Claudi] #3633 06.07.2006 13:28
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Bert B. Offline
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das heißt also, das man eigentlich nix genaues weiß.....

und also sich die Karre vollpacken kann bis 333 Liter max., weils ja lose, also einzelhandelsgerecht auch in Kanistern, abgegeben wird...um das Ganze mal ganz grob zusammen zu fassen.

die ADR kennt sowieso niemand als Privatperson, die Polizei kennt die auch nicht, oder zumindest nicht jeder Beamte, und ausgelegt wirds dann nach Gutdünken, wie ich vermute.... na toll.

also Auto voll und nicht erwischen lassen oder wie? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


gruessend Bert B.
Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Bert B.] #3634 06.07.2006 13:34
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Claudi Offline
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Die Freunde in grün kennen das ADR sehr wohl. Und zumindest werden sie stutzig, wenn sie einem Privatmann mit so viel Sprit begegnen und fragen dann jemanden, der sich damit auskennt. Im schlimmsten Fall könntest du dich dann mit einem Richter über "einzelhandelsgerecht" rumstreiten. Zu welchem Zweck willst du denn den Kraftstoff verwenden?
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - soviel dazu, dass Privatleute das ADR nicht kennen...
Aber man vom rechtlichen Sachverhalt abgesehen: du weißt schon, dass Gefahrgut nicht umsonst Gefahrgut heißt?

Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Claudi] #3635 06.07.2006 14:04
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der Zweck ist natürlich für den Betrieb der Rasenmäher von Vater, Nachbarn und Schwiegervater, und evtl auch zum Autofahren <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

ist mir schon klar, das es nicht umsonst Gefahrgut heißt. ich wollte es nur mal auf die Spitze treiben, weil es ja anscheinend nicht wirklich Konkretes existiert außer den Ausnahmeregeln, die aber auch Auslegungssache sind <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />



gruessend Bert B.
Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Bert B.] #3636 06.07.2006 14:45
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Claudi Offline
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es gibt schon recht konkrete regelungen zu den freistellungen , das einzige problem ist das wort "einzelhandelsgerecht"... aber das ist ja ähnl. wie bei sonderangeboten und deren abgabe nur in "haushaltsüblichen" mengen - gummibegriffe. hier können wir nur hoffen, dass vom gesetzgeber eine klare(re) regelung geschaffen wird.

Re: Benzintransport im Auto??? [Re: Udo Leithold] #3637 07.07.2006 16:30
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

zu diesem alle Jahre aufkommenden Thema bitte auch die sich ständig ändernde RSE beachten. In Bayern war mal was mit PKW und Gefahrguttransport zu lesen.

In der der aktuellen RSE Bund steht nun auch, was normale Beförderungsbedingungen sind. Ein paar verschossene Behälter oder ein kleines Fass mal so in den Kofferraum ohne Ladungssicherung führt zum Wegfallen der Freistellung!!!

Da ich im Urlaub bin habe ich die genaue Hausnummer nicht im Kopf.

Ob der Transport tatsächlich als Privatperson durchgeführt wurde, lässt sich aber schnell herausfinden. Also Vorsicht mit dem Finden von Löchern.

Gruß
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Benzintransport im Auto??? [Re: TDamm] #3638 10.07.2006 06:27
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Bert B. Offline
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moin,

das eine Ladungssicherung gemacht werden sollte, ist eigentlich klar und einleuchtend. jeder halbwegs mitdenkende Autofahrer sollte das so handhaben.

und wenn ich solche Stoffe für mich transportiere, kann ich als Privatperson das auch darlegen, dass es privat und eben nicht geschäftlich ist.


gruessend Bert B.
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