Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Michael]
#36309
17.01.2024 12:43
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Peter06
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Hallo,
danke für die Antworten. Wir packen seither auch die "KANN-Positionen" LQ mit rein, In einer guten Warenwirtschaft ist das kein Problem, an die Daten zu kommen. Und aus den angegebenen Mengen ergeben sich ja auch keine wirklich rechtlichen Konsequenzen, es ist wie von Claudi angemerkt letztendlich primär ein interner Bericht Als Basis sind die Zahlen bei uns sowieso gewichtsgenau weil wir das auch für die Schweiz parallel machen und da muss das konkrete Gewicht gemeldet werden (nicht nur die grobe Stufen-Zuordnung wie in Deutschland). Mir ging es nur um die grundsätzliche Behandlung der Streckenlieferungen in den Vorschriften. Die Menge analysiere ich jetzt einfach mal und kann dann erkennen, ob sich in den deutschen Stufen dadurch was verschieben würde bei den "Kreuzchen".
Unter 50 Tonnen ist es dann sowieso nicht relevant nach GbV.
Grüße, Peter
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: DJSMP]
#36310
17.01.2024 16:15
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Andreas_K
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Ich werde im nächsten Jahr meinen ersten Jahresbericht schreiben.
Werde da auch alles an Mengen reinpacken, anstatt über irgendwelche möglichen und erlaubten Ausnahmen nachzudenken. Führt im Zweifelsfall nur zu Diskussionen, und da habe ich keine Lust drauf.
Ich werde allerdings auch Themen, die nicht gefordert sind, mit reinpacken. Anzahl Kollegen, die Luftfrachtschulung absolviert und Prüfung bestanden haben. Kollegen als Beauftragte Person ausgebildet und, äh, beauftragt für Erstellung von IMO-Erklärungen.
Erstmalig den Gefahrgutprozess komplett abgebildet und dokumentiert. Eigene Gefahrgutunterweisungen konzipiert und Unterlagen dazu erstellt. So Sachen eben. Chef darf ruhig wissen, was gelaufen ist und dass ich fleißig war.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Peter06]
#36311
17.01.2024 16:26
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Claudi
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Unter 50 Tonnen ist es dann sowieso nicht relevant nach GbV.
Ich hatte schon darauf hingewiesen aber ggf. ist es untergegangen: wenn ein GB bestellt ist, muss dieser einen Jahresbericht erstellen, auch wenn 0 Kilogramm Gefahrgut in diesem Jahr befördert wurden. Die Befreiungstatbestände des § 2GbV beziehen sich nur auf die Bestellung des GB, nicht auf die Befreiung von Aufgaben des bestellten GB bzw. Angaben im JB.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Andreas_K]
#36312
17.01.2024 16:32
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Claudi
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Ich werde im nächsten Jahr meinen ersten Jahresbericht schreiben.
Werde da auch alles an Mengen reinpacken, anstatt über irgendwelche möglichen und erlaubten Ausnahmen nachzudenken. Führt im Zweifelsfall nur zu Diskussionen, und da habe ich keine Lust drauf.
Ich werde allerdings auch Themen, die nicht gefordert sind, mit reinpacken. Anzahl Kollegen, die Luftfrachtschulung absolviert und Prüfung bestanden haben. Kollegen als Beauftragte Person ausgebildet und, äh, beauftragt für Erstellung von IMO-Erklärungen.
Erstmalig den Gefahrgutprozess komplett abgebildet und dokumentiert. Eigene Gefahrgutunterweisungen konzipiert und Unterlagen dazu erstellt. So Sachen eben. Chef darf ruhig wissen, was gelaufen ist und dass ich fleißig war. Dein Elan in allen Ehren aber sei vorsichtig. Natürlich verheimlichen wir nix, aber man muss Behörden, die den JB einsehen können, nicht mehr verraten als nötig. Und Diskussionen mit Behörden muss man sich stellen: nicht alles, was dort gefordert wird, hat eine rechtl. Grundlage und bezgl. des JB ist schwarz auf weiß klar, was rein *muss*. Das darf die Behörde fordern, alle zusätzl. Infos sind freiwillig. Intern für den Chef kann man einen erweiterten Bericht mit tollen Details, Grafiken, Verläufen über die Jahre an Mengen, Schulungen, Baustellen, Planung fürs Folgejahr etc. machen aber der Bericht, der der Behörde auf Verlangen vorgelegt werden muss, sollte eher sparsamer statt zu auskunftsfreudig sein.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Andreas_K]
#36313
17.01.2024 16:33
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M.A.T.
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Ich werde im nächsten Jahr meinen ersten Jahresbericht schreiben. ...
Ich werde allerdings auch Themen, die nicht gefordert sind, mit reinpacken. Anzahl Kollegen, die Luftfrachtschulung absolviert und Prüfung bestanden haben. Kollegen als Beauftragte Person ausgebildet und, äh, beauftragt für Erstellung von IMO-Erklärungen.
... Hallo, einen Hinweis: man kann einen internen Bericht mit all dem machen, was nur intern bekannt sein muß - dient ja der Organisation - und einen externen für die Behörde mit den Mindestangaben. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: M.A.T.]
#36314
18.01.2024 16:01
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutgemeinde, Hallo Claudi,
nur noch zur Ergänzung bzw. meine Sicht zu einzelnen Beiträgen:
1) Fall: Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines/r Gb. Das Unternehmen bestellt aber freiwillig Gb. Werden dann durch Gb Verstöße begangen, können diese seitens der Überwachungsbehörde nicht geahndet werden. Denn das Unternehmen bleibt ja rechtlich von der Bestellpflicht befreit.
2) Im Jahresbericht müssen Mengen, welche in § 2 Absatz 1 GbV genannt sind, nicht aufgeführt werden.
Gruß Wolfgang
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Wolfgang]
#36315
18.01.2024 16:45
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Claudi
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Also das sehen Aufsichtsbehörden vermutlich anders. Gibt es dazu weitergehende Rechtsquellen oder Urteile?
Ich habe mal für 5 Jahre rückwirkend eilig Jahresberichte mit Menge 0 erstellt, weil ich bestellte GB war, obwohl kein Gefahrgut befördert wurde.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Claudi]
#36316
18.01.2024 16:59
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Wolfgang
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Hallo Claudi, Die Rechtsgrundlage ist ganz einfach: Das Unternehmen ist nach § 2 GbV von der Bestellung befreit. Und in § 2 Befreiungen steht ...(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen, ... Wenn in der Verordnung z.B. stehen würde: [/quote]Wenn ein Unternehmen freiwillig Gb bestellt, dann müssen alle Vorschriften durch die Gb erfüllt werden[quote] , könnte ich die Sichtweise nachvollziehen. Nur steht das nirgends in der Verordnung. Gruß Wolfgang
Zuletzt bearbeitet von Wolfgang; 18.01.2024 17:04.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Wolfgang]
#36317
18.01.2024 17:08
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Die Frage bleibt trotzdem: wenn es Unternehmen freiwillig eine Person bestellt mit Schulungsnachweis, Aushang etc., dann ist diese Person per Bestellung zum GB dieser Firma geworden. Darf dieser GB sich dann auch auf Befreiungen, die das Unternehmen/ den Unternehmer betreffen?
Die Befreiungen in §2 sprechen nicht den GB an sondern das Unternehmen.
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Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg
[Re: Claudi]
#36322
22.01.2024 08:43
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DJSMP
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Unter 50 Tonnen ist es dann sowieso nicht relevant nach GbV.
Ich hatte schon darauf hingewiesen aber ggf. ist es untergegangen: wenn ein GB bestellt ist, muss dieser einen Jahresbericht erstellen, auch wenn 0 Kilogramm Gefahrgut in diesem Jahr befördert wurden. Die Befreiungstatbestände des § 2GbV beziehen sich nur auf die Bestellung des GB, nicht auf die Befreiung von Aufgaben des bestellten GB bzw. Angaben im JB. Ich kenne es von der behördlichen Herangehensweise auch so, dass die Tatbestände entweder komplett angewendet werden oder nicht. Entweder hört man nach dem §2 der GbV auf zu lesen, weil ein Tatbestand gilt und befreit sich komplett von dieser Verordnung. Wenn man dann aber weiter macht, einen Gb bestellt und Überwachungen durchführt, kann man sich meiner Meinung nach nicht von einzelnen Aufgaben wie z.B. dem Jahresbericht befreien. Wenn, dann muss man schon alle Aufgaben durchführen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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