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UN-Nr. von einem Helikopter? #36251 11.01.2024 19:00
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Hallo zusammen,

im Bereich des ADRs wurde dieses Thema bereits vor ein paar Jahren besprochen. Jedoch habe ich nun das Problem bei dem Versand auf See.
Denn in den Begriffsbestimmungen eines Fahrzeuges ist hier ausdrücklich die Rede von Straßen- und Schienenfahrzeugen.

"Fahrzeug: Straßenfahrzeug (einschließlich Sattelfahrzeug, d.h. Zugfahrzeug und Sattelauflieger) oder Schienenfahrzeug. Trailer oder Anhänger gelten als ein getrenntes Fahrzeug."

Unter welcher UN-Nr. soll nun der Heli versendet werden?

Ich danke euch für eure Unterstützung.

Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: OstBlogger] #36252 11.01.2024 19:16
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M.A.T. Offline
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Hallo, schauen Sie mal unter UN 3528 bis 3530 nach, was genauer paßt, und gleichen das mit den Vorgaben der jeweiligen SV (speziell 363) ab. Vielleicht zuerst die letzte UN.
Viel Erfolg
Gruß
M.A.T.

Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: M.A.T.] #36253 11.01.2024 19:21
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Hi M.A.T.

ich danke dir für deine schnelle Antwort. Nun passt wohl doch die UN3166 am besten.
Da in der SV 388 als Fahrzeug auch von Flugzeugen die Rede ist. Auch wenn es gemäß Begriffsbestimmung nicht übereinstimmt.

"andere Fahrzeuge dieser Art (z.B. selbstausbalancierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht mit mindestens einer Sitzgelegenheit ausgerüstet sind),
Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landwirtschaftsgeräte und Baumaschinen, Boote und Flugzeuge. "

Schönen Abend noch.

Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: OstBlogger] #36254 11.01.2024 19:34
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M.A.T. Offline
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Hallo, da wäre ich skeptisch. Zum einen ist die Legaldefinition für Fahrzeug höherrangiger als die Erwähnung in der SV, zum anderen gilt diese Erwähnung nur im Satzzusammenhang. Damit ist der Eingangssatz wichtig: ... sind selbstfahrende Geräte..." ein Drohne könnte da evtl. eingestuft werden, m.E. aber kein pilotierter Hubschrauber.
Im Zweifelsfall ist die Absprache mit der zuständigen Behörde - hoffentlich die WSP HH - ratsam.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.01.2024 19:34.
Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: M.A.T.] #36255 11.01.2024 20:11
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Claudi Offline
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Selbstverständlich sind Hubschrauber UN3166 (oder UN3171, falls es Elektro-Hubschrauber geben sollte).

Es gibt sicherlich in zig Vorschriften zig Definitionen für Fahrzeuge. Für die Anwendung der UN3166 greift die SV 388 und diese umfasst eben diverse Vehikel. Nun hat man nur Flugzeuge aufgeführt und keine Hubschrauber/ Helis, aber das sind auch alles Luftfahrzeuge.
Lokomotiven sind Schienenfahrzeuge, Boote Wasserfahrzeuge etc.

Genauso wie ein PKW selbstfahrend ist (Antrieb durch eigenen Motor), egal ob mit Fahrer oder autonom ist auch ein Hubschrauber/ Flugzeug selbst"fahrend", Antrieb durch Motoren, egal ob autonom oder durch Pilot.


Zuletzt bearbeitet von Claudi; 11.01.2024 20:12.
Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: OstBlogger] #36256 11.01.2024 20:15
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: OstBlogger


"Fahrzeug: Straßenfahrzeug (einschließlich Sattelfahrzeug, d.h. Zugfahrzeug und Sattelauflieger) oder Schienenfahrzeug. Trailer oder Anhänger gelten als ein getrenntes Fahrzeug."



Diese Definition aus 1.2 ADR oder GGSVEB (?) greift in deinem Fall, wo es um Klassifizierung geht, nicht sondern im Zusammenhang mit dem Transportmittel. Für deinen Fall ergibt sich aus der UN 3166/ UN3171 über die SV 388 die für das Transportgut relevante Definition.

Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: Claudi] #36257 11.01.2024 20:52
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Gerald Online
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Hallo,
ich sehe das genau sowie Claudi. Ich hatte mich vor Jahren im Bezug der Einführung mit dem ADR 2019 "Maschinen, Geräte und Gegenstände-neue Klassifizierungsvorschriften" mit diesem Thema beschäftigt. Und hatte auch Kontakt zu einem Hersteller von Hubschraubern.

Ich sehe hier auch UN 3166 unter Beachtung der zutreffenden Sondervorschriften. Ein Hubschrauber ist nun mal ein Luftfahrzeug. Und nicht umsonst wurden die UN 3166, UN 3171, UN 3528, UN 3529 und UN 3530 in das ADR 2017 aufgenommen, denn die Reglungen bis dahin, waren nicht so eindeutig und die meisten ADR-Staaten hatten eigene Reglungen festgelegt, auch Deutschland.

Und mit dem ADR 2019 wurden dann noch die UN-Nummern 3537 - 3548 aufgenommen, weil es immer noch Unstimmigkeiten gab.


Neunundvierzigste Sitzung Genf, 27. Juni - 6. Juli 2016 (Auszug)

Vom Sachverständigen aus dem Vereinigten Königreich übermittelt

Dem Sachverständigen aus dem Vereinigten Königreich war in den letzten Jahren bekannt geworden, dass der Anzahl der Gefahrgutsendungen in allen Verkehrsträgern, die der UN-Einreise UN zugewiesen sind 3363 GEFÄHRLICHE WAREN IN MASCHINEN oder GEFÄHRLICHE WAREN IN APPARAT scheint unaufhaltsam zu wachsen. Zahlreiche Anträge auf Freistellung Gegenstände oder Gegenstände, die verschiedene Einzelstoffe oder Gemische gefährlicher Stoffe enthalten. Die zuständigen Behörden haben unterschiedliche Mengen von Regulierungsbestimmungen erhalten und es wurde festgestellt, dass die Antwort auf solche Anforderungen entweder darin besteht, sie zuzuweisen Maschinen oder Apparate UN 3363 oder den entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff. UN 3363 sollte jedoch nur für gefähr-liche Stoffe verwendet werden, die sich innerhalb der zulässigen Grenzen befinden Mengenbegrenzung und dass es nicht immer möglich oder angemessen ist, die Sendung zu versenden Artikel zum entsprechenden Eintrag für den betreffenden Stoff, …
In vielen Fällen stößt der Sachverständige aus dem Vereinigten Königreich auf Sendungen UN 3363 zugewiesen, wo diese Zuordnung fragwürdig ist.




Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN-Nr. von einem Helikopter? [Re: OstBlogger] #36326 22.01.2024 09:26
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DJSMP Offline
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Wie schon von den Kolleginnen und Kollegen geschrieben, sehe ich beim Heli mit koventionellem Antrieb die UN 3166. Da wären noch ein paar inetressante Sonderbestimmungen im IMDG-Code: 388, 961, 962!


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