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Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg #36244 11.01.2024 12:50
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Peter06 Offline OP
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Guten Tag,

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung soll das Unternehmen über die „Tätigkeiten in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung“ berichten.

Dazu gehören eindeutig auch empfangene Mengen, was hier im Forum früher schon bewegt wurde.
Bei mir ist nun die Frage aufgetaucht, ob die „Tätigkeiten“ in diesem Sinn nur die physische Handhabung der Gefahrgüter betreffen (verpacken, verladen, befüllen, befördern, empfangen, entladen) oder ob auch die Mengen aus Streckengeschäften dazugehören.
Dabei wird die Ware direkt vom Lieferant an den Endkunden geliefert.

Das meldende Unternehmen (Firmensitz in Deutschland) tritt dabei nur als „Auftraggeber des Absenders“ auf.
Bisher bin ich der Meinung, dass Streckengeschäfte bei der Meldemenge nicht zu berücksichtigen sind, weil keine „physische Tätigkeit“ mit dem Gefahrgut vorliegt.
Liege ich da richtig?

Müsste in Fall notwendiger Meldung (Jahresbericht für Behörden in Deutschland) noch nach diesen Relationen unterschieden werden:

Lieferant in DE- Endkunde in DE
Lieferant außerhalb DE – Endkunde in DE
Lieferant in DE – Endkunde außerhalb DE
Lieferant außerhalb DE – Endkunde außerhalb DE

Bei mir ist speziell die Relation "Lieferant in AT - Endkunde in DE" von nicht unerheblicher Bedeutung.

Danke für Meinungen.

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Peter06] #36247 11.01.2024 14:39
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Gerald Offline
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Hallo Peter,
Antwort auf
Müsste in Fall notwendiger Meldung (Jahresbericht für Behörden in Deutschland) noch nach diesen Relationen unterschieden werden:


Nein, denn in der GbV §8 steht "Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung..." und ich sehe das im Zusammenhang mit dem §2 GbV Befreiungen, wer entsprechend seiner Pflichten gemäß GGVSEB, der RSEB unter diesen Paragrafen fällt, ist ja Befreit und die restlichen Pflichteninhaber nach GGVSEB, der RSEB müssen dann über die Mengen, welche Ihre Firma bewegt einen Jahresbericht mit den entsprechenden Mengen schreiben. Muster dazu gibt es im Downloadcender. Und da wirst Du sehen, dass Deine Einteilung nicht vorkommt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Gerald] #36249 11.01.2024 15:33
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Peter06 Offline OP
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Hallo Gerald,

danke für den Hinweis mit den Befreiungen in §2, Absatz 1, speziell Satz 2.
Mein Problem ist, dass gerade diese Ausschließlichkeit die eine Befreiung bewirkt bei mir nicht vorliegt.

- wir haben nicht ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders (sind auch Verlader, Versender, Entlader, Empfänger)
- wir haben nicht nicht mehr als 50 Tonnen je Kalenderjahr insgesamt an Gefahrgut (in obigen Rollen mehrere 100 Tonnen)

Im Zusammenhang mit den Befreiungen nach Kapitel 3.4 (GbV §2, Absatz 1, Satz 6) meine ich mal gelesen zu haben, dass die Angabe dieser Mengen ein KANN ist.
Diese Menge der Beförderungen in begrenzter Menge verpackt (LQ) wird in unserem Jahresbericht bisher immer mit in der Gesamtsumme berücksichtigt.

Daraus würde ich dann ableiten, dass die Menge aus den Streckenlieferungen in allen vier Konstellationen von oben mit berücksichtigt werden KANN oder auch weggelassen werden, je nach Belieben des Erstellers.

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Peter06] #36250 11.01.2024 16:46
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Gerald Offline
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Hallo Peter,
Antwort auf
wir haben nicht ausschließlich Pflichten als Auftraggeber des Absenders (sind auch Verlader, Versender, Entlader, Empfänger)


Dann sieh mal in der GbV §2 Abschnitt 2 nach, da steht: "Die Befreiungstatbestände nach Absatz 1 können auch nebeneinander in Anspruch genommen werden."

Antwort auf
im Zusammenhang mit den Befreiungen nach Kapitel 3.4 (GbV §2, Absatz 1, Satz 6) meine ich mal gelesen zu haben,


Steht in der RSEB 2023 Ziffer A-8/3 zweiter Satz!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Gerald] #36275 12.01.2024 15:38
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Peter06 Offline OP
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Hallo Gerald,

danke für die Anknüpfung.

Das lese ich dann so:

Streckenlieferungen (=Pflicht als Auftraggeber des Absenders) nach GBV §2, (1) Satz 2:
- ausschließlich damit <= 50 Tonnen Gefahrgut im Kalenderjahr: keine Erwähnung im Jahresbericht gefordert

- ausschließlich damit > 50 Tonnen Gefahrgut im Kalenderjahr: die Aufführung im Jahresbericht für Deutschland / deutsche Behörden ist verpflichtend.
Die Relationen von Abgangsland und Empfangsland sind dabei egal, auch wenn es nicht das deutsche Staatsgebiet betroffen hat wird diese Menge gemeldet.
Die Meldung ist verpflichtend, weil RSEB A-8/3 die Nummer 2 nicht als Freistellung einbezieht.
Informativ: wahlweise anzugeben wäre nur Nummer 4 bis 6, als z.B, die Menge an LQ (Nummer 6)

Passt das so?
Danke und Grüße, Peter

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Peter06] #36277 12.01.2024 17:05
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Claudi Offline
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Die mir bekannte Sichtweise der Aufsichtsbehörden:

Wenn ein GB bestellt ist (egal ob verpflichtend oder freiwillig, egal ob GG befördert wurde oder nicht), muss dieser einen JB erstellen. Das bedeutet dann auch, dass im JB "0" als Menge steht, wenn im Extremfall keinerlei Beteiligung an GG-Beförderungen im Berichtszeitraum vorlag.
D.h. hier über die Bestellpflicht oder Bestell-Befreiungen Mengen "rausrechnen" zu wollen, ist rechtlich vermutlich nicht haltbar.

Aber wieso so kompliziert? Die Mindestangabe im JB ist bzw. der beförderten GG:
-Angabe der Klassen: das muss man wissen
-Angabe einer Mengenstaffel

Es wird nirgendwo gefordert, je Klasse aufs kg oder g genau auszurechnen, was befördert wurde. Es genügt, über alle Klassen 1 Gesamtmenge in einer der großzügigen Staffeln anzugeben. Damit ist der JB rechtskonform.
Ob man das als GB so halten möchte, ob man mehr berichten kann oder will, ist Entscheidung des GB. Die Mindestangaben sind nicht besonders aussagekräftig, aber wenn man erstmal nur seine Pflicht nach GbV erfüllen will, macht man es sich besser einfach als zu kompliziert.

Es ist für den Bericht (Mindestangaben) völlig egal, in welcher Pflicht man an der Beförderung einer Menge beteiligt war, ob das LQ, EQ oder sonstige Spezialformen waren, ob das im Inland oder Ausland oder grenzüberschreitend befördert wurde.
Die Mengen im JB dienen niemals dazu, irgendwo eine zentrale Statistik über z. B. in Deutschland beförderte Mengen zu erstellen. Sie werden nirgendwo hin gemeldet oder erfasst.

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Claudi] #36285 15.01.2024 09:27
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Michael Offline
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Moin,

LQ und EQ müssen doch gar nicht in den Jahresbericht aufgenommen werden, oder?

Michael

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Michael] #36286 15.01.2024 09:38
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M.A.T. Offline
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Hallo, Michael,
so lese ich die RSEB iVm der GbV auch. Und ich würd' nicht mehr in den Bericht schreiben als das Minimum; mir ist seit 1990 keine einzige behördliche Auswertung dieser Berichte zu Ohren gekommen - was das also soll weiß ich bis heute nicht. Überflüssiger Bürokratismus, m.E.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: Michael] #36287 15.01.2024 10:29
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DJSMP Offline
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Jedes Jahr frage ich mich wieder, was ihr da hin und her rechnet und kürzt und erweitert. Das ist ja schlimmer als bei meinem Sohn Mathe in der 5. Klasse! Macht es doch nicht so kompliziert!

Die Stufen sind doch so hoch, dass es da oft überhaupt nicht ins Gewicht fällt, ob da a bissl LQ, EQ oder sonstwas dabei ist oder nicht. Wir packen da alles mit rein und fertig. Die behörde möchte sich einen groben Überblick verschaffen, weclhe Klassen im Unternehmen wie laufen. Nicht mehr und nicht weniger.

Re: Gefahrgutjahresbericht: relevante Menge an Gefahrg [Re: DJSMP] #36288 15.01.2024 12:06
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Michael Offline
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Hallo,

im Prinzip sehe ich es ähnlich und wir machen auch keine Unterscheidungen, ob ich etwas aus dem Lager Versende oder zusätzlich auch noch als Frachtführer auftrete.

Bezüglich LQ hängt es einfach von den Mengen ab, da macht es schon einen Unterschied ob da ein paar Tausend Tonnen mehr oder weniger mit eingerechnet werden. Oft ist es auch nicht die Meldung, sondern die Ermittlung die man sich aufgrund des Aufwandes sparen möchte.

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