Hi,
für die Pflichten müsste man besser wissen, wer mit wem welchen Vertrag hat bzw. was zwischen den versch. Beteiligten vereinbart ist. Die Firma, die etwas tut, kann die Pflicht innehaben oder als Erfüllungsgehilfe im Auftrag von jemand anderem arbeiten, dann hat der andere die Pflichten.
Empfänger seid ihr.
Entlader kommt drauf an, das macht oft auch der Spediteur (z. B. bei Tankstellen) - hier wichtig, dass der Fahrer schriftlich nachweisbar in die technischen Einrichtungen eingewiesen ist.
Zu wem gehört der Fahrer? Diese Firma ist dann Beförderer. Hier muss der Fahrer in die Befülleinrichtung eingewiesen sein. Hier wäre zu klären, wer Befüller ist.
Außerdem seid ihr vermutlich irgendwie noch Auftraggeber des Absenders.
Betrachte die zwei Beförderungswege separat, sonst kommst du zu schnell durcheinander: Belieferung mit Mineralöl bis in euren Tank als ein Vorgang und separat davon die Auslieferung ab eurem Tank zum Kunden.
Wieso füllt der Fahrer abends Restmengen wieder in den Lagertank? Die können doch im Fahrzeug verbleiben? Handelt es sich nicht um das gleiche Produkt? Oder gibt es Auflagen von Behörden etc. dazu?
Ein GB kann auch beauftragte Person sein, das ist aber nicht ideal (jedoch rechtl. zulässig). Problem: man hat zwei Rollen: 1x als GB die Stabsstelle, die kontrolliert, berät etc. und 1x bP als Linienfunktion, die die Vorschriftenumsetzung zu verantworten hat. Man müsste sich quasi als GB selbst überprüfen/ beraten und da ist die Gefahr der Betriebsblindheit groß.
In erster Linie liegt die Verantwortung nach Gefahrgutrecht für die Tanklager, je nachdem, welche Pflichten ihr habt, siehe mein erster Absatz, bei der Geschäftsführung und diese muss Regelungen/Ogranisation schaffen, damit im Tagesgeschäft die Pflichten eingehalten werden - als GB berätst du "nur".
Eine bP muss nicht zwingend vor Ort sein sondern kann auch anderweitig dafür sorgen, dass dort korrekt gearbeitet wird und das regelmäßig prüfen.