ich benötige bitte eure Unterstützung, Meinung, denn ich stehe irgendwie auf der Leitung. Wir haben in unseren Unternehmen ein "Set", dieses besteht aus Geräten mit verbauter Lithium Metall Batterie (< 2 Gramm, SV188 anwendbar) und Zubehör (Kein Gefahrgut, Kabel,etc)
Nun kann es vorkommen, dass z.B. 3 Geräte, einzeln in einem Karton verpackt + 3 Kartons Zubehör, einzeln verpackt in einem Palettenkarton, versendet werden. (siehe Bild Anhang)
Wenn ich mich richtig entsinne muss jedes Versandstück mit dem Batteriekennzeichen gekennzeichnet werden. Sind die Innenverpackungen als Versandstücke anzusehen ?, bzw. müssen sie mit dem UN3091 Label ebenfalls gekennzeichnet werden? Oder reicht es, wenn ich nur auf der Außenverpackung, Palettenkarton einmal das UN3091 Label anbringe?
die Kartons mit Li-Batterien sind keine Innenverpackungen sondern Geräte mit Batterien in Außenverpackungen. Diese sind korrekt mit demSV188-Label gekennzeichnet. Jede dieser Außenverpackungen muss die Anforderungen aus der SV188 jeweils erfüllen.
Diese Kartons/ Außenverpackungen wären auch alleine versendbar. Ihr packt diese jedoch aus Gründen in Umverpackungen (Palettenkarton). Diese Umverpackung muss, da hier nicht durchsichtig, nochmals mit dem SV188-Label UN3091 UND "Umverpackung" (12mm Zeichenhöhe) gekennzeichnet werden.