Ursprünglich geschrieben von: Wolfgang
Hallo Gefahrgutgemeinde, Hallo Claudi,

nur noch zur Ergänzung bzw. meine Sicht zu einzelnen Beiträgen:

1) Fall: Es besteht keine Pflicht zur Bestellung eines/r Gb. Das Unternehmen bestellt aber freiwillig Gb. Werden dann durch Gb Verstöße begangen, können diese seitens der Überwachungsbehörde nicht geahndet werden. Denn das Unternehmen bleibt ja rechtlich von der Bestellpflicht befreit.


Da habe ich, auch nach der Herangehensweise der Behörden in verschiedenen Bundesländern, eine andere Auffassung dazu.