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Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie #36418 16.02.2024 08:24
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Graenny Offline OP
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Guten Tag,

Bin seit ein paar Wochen nun auch Gefahrgutbeauftragter und bin auf dem Gebiet kompletter Neuling.
Hab hier über das Forum schon sehr viel erlesen können auch für meine Prüfung. Es war sehr sehr hilfreich

Ich hoffe das Thema ist hier richtig.

Und zwar hatten wir in der Firma ( Logistikunternehmen ) noch nie ein Gefahrgutbeauftragten und ich bin jetzt ganz neu hier.

Wir sind mit Kunden am Planen ob wir Volle Benzin Kanister und Volle Dieselkanister transportieren dürfen.

Also wir haben uns die frage gestellt:
ob wir nun Benzin und Diesel in einem 20 Liter Kanister bzw. 25 Liter Kanister versenden können/dürfen

UN Benzin 1203
UN Diesel 1202

- Wie viele Kanister können auf einen lkw
- wie muss deklariert werden?
- muss das mit DHL besprochen werden?
- Irgendwelche Besonderheiten?


Habe mich auch schonmal etwas durch mein Buch gelesen

Ich hab das so raus gelesen, das man 50x 20L. Diesel so verschicken darf ( 1000P. regen )
und 16x 20 L Benzin ( 960 p. )


Ich bin mir da echt gerade nicht so sicher.


Freue mich über dein Feedback

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36422 16.02.2024 11:35
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M.A.T. Offline
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Hallo,
interessant, daß Sie der erste Gb Ihres Logistikunternehmens sind, wo die Vorschrift in D seit 1989 existiert.
Zu Ihrer Frage.
1. Kanisterzahl auf Lkw richtet sich nach der legalen Kapazität und der Lasi des Lkw sowie ggf. 7.2.4. Für die Anwendung der 1000 Punkte müssen alle Ladungen (pro Beförderungseinheit, nicht pro Partie) zusammengerechnet werden.
2. Deklaration wie es Teil 5 und die SV vorschreiben.
3. Natürlich muß mit dem Dienstleister alles vorab besprochen werden; zumal es wohl sehr ungewöhnlich ist, eine Wagenladung mit Kanistern über DHL zu versenden.
4. Alle Besonderheiten, die sich aus den privaten DHL-Vorgaben und den SV aus Spalte 6 ergeben.
Viel Erfolg.
M.A.T.

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36426 16.02.2024 12:26
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Graenny
Guten Tag,

Bin seit ein paar Wochen nun auch Gefahrgutbeauftragter und bin auf dem Gebiet kompletter Neuling.
Hab hier über das Forum schon sehr viel erlesen können auch für meine Prüfung. Es war sehr sehr hilfreich

Ich hoffe das Thema ist hier richtig.

Und zwar hatten wir in der Firma ( Logistikunternehmen ) noch nie ein Gefahrgutbeauftragten und ich bin jetzt ganz neu hier.

Wir sind mit Kunden am Planen ob wir Volle Benzin Kanister und Volle Dieselkanister transportieren dürfen.

Also wir haben uns die frage gestellt:
ob wir nun Benzin und Diesel in einem 20 Liter Kanister bzw. 25 Liter Kanister versenden können/dürfen

UN Benzin 1203
UN Diesel 1202

- Wie viele Kanister können auf einen lkw
- wie muss deklariert werden?
- muss das mit DHL besprochen werden?
- Irgendwelche Besonderheiten?


Habe mich auch schonmal etwas durch mein Buch gelesen

Ich hab das so raus gelesen, das man 50x 20L. Diesel so verschicken darf ( 1000P. regen )
und 16x 20 L Benzin ( 960 p. )


Ich bin mir da echt gerade nicht so sicher.


Freue mich über dein Feedback



Viele Firmen haben bisher noch kein Gefahrgut befördert und fangen jetzt damit an - d.h. das Thema ist dann neu für sie.

Kanister müssen bauartgeprüft (UN3...) sein, Kunststoff max. 5 Jahre alt.
Markierung/ Kennzeichnung nach ADR:
UN .... (UN1203 für Bentin, UN1202 für Diesel)
Gefahrzettel 3
idR Fisch&Baum
Gefahrstoffetikett (GHS-Raute, H-/ P-Sätze, weiteres)

1 Liter Diesel = 1 Punkt
1 Liter Benzin = 3 Punkte
Das hast du korrekt ausgerechnet. Aber bedenke: die Summe aller Punkte aller Gefahrgüter auf dem LKW (Beförderungseinheit) zählt.

Bis 1000 Punkte kann der Transport erleichert gefahren werden (1.1.3.6 ADR): Punkte ausrechnen für die Gefahrgutsumme, die auf dem LKW steht
unterwiesenes Personal (Verpacker, Absender, Verlader, Fahrer, ...)
2kg-Feuerlöscher
Beförderungspapier/ schriftliche Datenmeldung an DHL
Ladungssicherung
über 1000 Punkten gibt es dann nach oben die Grenzen bzgl. zGm und Volumen des Fahrzeuges.

>1000 Punkten: kennzeichnungspflichtiger Transport:
unterwiesenes Personal (Verpacker, Absender, Verlader, ...)
orangefarbene Warntafeln,
volle Ausrüstung,
Beförderungspapier/ schriftliche Datenmeldung an DHL
schriftliche Weisungen
Ladungssicherung
Fahrer mit ADR-Schein

Sowas muss mit jeder Spedition vorab abgesprochen werden: ob sie das überhaupt transportieren (DHL-Paketauto nicht, DHL Freight sicherlich), ob sie das können, ob das in deren Systeme passt, welche Verträge man vorab schließen muss, wie die Datenübertragung läuft, wer was macht...

Besonderheiten? Das kann man so nciht sagen. Gefahrgutmäßig rein ADR ist das simpel und unspektakulär. Für jemanden, der sonst nie Gefahrgut macht, ist das sehr besonders.

Ich würde dir @Graenny empfehlen, mind. noch einen Lehrgang nach Kapitel 1.3 ADR zu besuchen (und nimm, wenn es geht, Kolleg*innen mit aus Dispo, Verladung, ggf. Führungsetage) um mehr über die Praxis zu lernen.
Was auch geht, ist, sich von einem externen GB am Anfang unterstützung zu holen, quasi als Stützräder, bis man fitter ist.
Das Gefahrgutrecht steht ja voller Details: wer macht die Papiere, was steht drin, formal muss alles stimmen, Größen/ Abmessungen, Pflichtendelegation (Unternehmer auf Führungskräfte)...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 16.02.2024 12:27.
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: M.A.T.] #36432 19.02.2024 08:31
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Graenny Offline OP
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Ja wir wurden nun höflich darauf aufmerksam gemacht, wer den für die Gefahrgüter zuständig ist und da dies früher nie so ein Thema war und ich selber erst seit 3 Jahren hier bin.

Schonmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe meinem Chef auch erstmal erklärt, das ich da rein kommen muss und das nicht so schnell alles herraus finden kann.

Wir verschicken normalerweise nur Motorenöle
1 L bis 208 L

und nun ist mein Chef auf den Trichter gekommen das man ja auch Kanister mit Diesel oder benzin verschicken könnte für einen Kunden.
Und er stellt sich das sehr einfach vor.

Werde dann da aufjedenfall mit der DHL nochmal Rücksprache halten und ggf hier auf Sie zurück kommen.

Weil für mich das echt noch nicht so einfach ist

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Claudi] #36433 19.02.2024 08:39
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Graenny Offline OP
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Guten Morgen.

puh :-) sehr sehr vielen dank für diese Aussage und auch hier für die schnelle Antwort und der Hilfreichen Informationen
echt mega vielen dank dafür

Nun kann ich da auch meinem Chef erstmal was vorlegen.

und ja es ist mega interessant und sehr komplex. Und das werde Ich ihm definitiv vorschlagen, auch mit dem zusätzlichen Lehrgang.

Wenn man neu ist ist es echt sehr sehr viel an Input und ich bin froh das man sich hier an euch so wenden kann die einem weiter helfen können.

Habe das Forum hier in der Firma nun auch parallel immer auf um mich durch zu lesen um was zu lernen ( nebenbei wenn die Zeit es her gibt )


Werde das nun mit meinem Chef und der DHL mal besprechen und dann wenn es noch Rückfragen gibt diese hier rein schreiben.

Euch einen schönen Start in die Woche

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36435 19.02.2024 11:26
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Hallo, Graenny,
nur Mut, und frohes Gelingen.
Und keine Scheu, Fragen zu stellen - dafür ist das Forum da, und ich denke, jeder der hier mitmacht weiß, daß es ohne die Hilfe von Diskussion mit Fachkollegen manchmal nur schlecht oder garnicht ginge.
Es gibt für Gb-Anfänger in dem Verlag, der dieses Forum betreibt, eine kleine Handreichung. Vielleicht wäre das was für Sie. Bei den BGen und IHKen und dem zuständigen Ministerium in RP sind ebenfalls viele kostenfreie Veröffentlichungen im Netz zu finden. Die beiden großen Fachverlage bieten natürlich mit ihren Zeitschriften Gefährliche Ladung und Gefahr/Gut viel an Informationen an.
Viel Erfolg.
M.A.T.

PS: Manchmal hilft bei der Internen Überzeugungsarbeit ein Blick in den Bußgeldkatalog der RSEB. Übrigens: nicht der Gb ist qua GbV für die Transportvorbereitung und Dispo verantwortlich sondern die Leute, welche vom Chef auf die entsprechende Unterweisung / Schulung geschickt wurden und diese Aufgaben (AdA, Absender, Beförderer, Verpacker, ...) ausdrücklich zugewiesen bekommen haben. Ein Gb ist erst mal nur beratend tätig.

Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: M.A.T.] #36466 28.02.2024 09:25
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Guten Morgen.

und vorab vielen lieben dank schonmal an die Antworten hier und eurer Hilfe.
Ich finde sowas nimmt einem auch etwas die Angst und hilft einem sehr weiter. Also mir zu mindestens und gibt einem einen ein Besseres Gefühl


Ja wir wollen unter der 1000P. bleiben pro Tag.
Mit der DHL haben wir nun ein Meeting ob das mit dem LKW und dem Fahrer passt

Jetzt habe ich noch eine frage

Gefahrstoffetikett (GHS-Raute, H-/ P-Sätze, weiteres)
Muss das außen an den Karton ?



Die Etiketten Gefahrzettel 3 mit der UN nummer( jeweils benzin&diesel ) haben wir und die Aufkleber mit dem Fisch Baum haben wir auch schon.


Ich selber arbeite Parallel mit Verkehrsverlag Fischer Gefahrgut Straße 2023

Anhänge UN1203_Benzin_Gefahrzettel_3.pngFisch_Baum.png
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36467 28.02.2024 09:57
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Hallo, Graenny,
Ursprünglich geschrieben von: Graenny

Gefahrstoffetikett (GHS-Raute, H-/ P-Sätze, weiteres)
Muss das außen an den Karton ?
...
Die Etiketten Gefahrzettel 3 mit der UN nummer( jeweils benzin&diesel ) haben wir und die Aufkleber mit dem Fisch Baum haben wir auch schon.
...
Ich selber arbeite Parallel mit Verkehrsverlag
...


zu 1. wurde oben schon beantwortet.
zu 2. Auch wenn die UN-Nr. auf dem Zettel steht muß sie trotzdem auf dem Verstandstück extra angegeben werden.
zu 3. Mit welcher Verlagsausgabe Sie arbeiten ist prinzipiell egal; sie sollte aber dem aktuellen Vorschriftenstand entsprechen, alles relevante enthalten und idealerweise mit verläßlichen Hinweisen versehen sein, ein gutes Stichwortverzeichnis enthalten und noch mitnehmbar sein.
Viel Erfolg
M.A.T.

Nachtrag: die 1000 Punkte gelten pro Beförderungseinheit (nicht Fahrzeug) und Beförderung; nicht pro Zeiteinheit (Tag, Stunde, Monat ...).

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 28.02.2024 10:01.
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36468 28.02.2024 11:09
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UBurkhard Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Graenny
das man ja auch Kanister mit Diesel oder benzin verschicken könnte für einen Kunden.


Warum?
Ordinärer Diesel und Ottokraftstoff sind faktisch an jeder Ecke zu bekommen, den Liter hier in der Ecke für rund 1,80 €.

Rechnet euch mal durch, was EUCH der Versand kostet und dann überlegt, wie ihr dem Kunden klar macht, dass er für den Liter rund das zwanzigfache der Tankstellenpreise zahlen soll.

Oder sind es Sonderkraftstoffe? Dann wäre ein Versand nachvollziehbar -unter den im Thread genannten Regeln.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie [Re: Graenny] #36580 21.03.2024 18:23
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Peter06 Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Graenny

Jetzt habe ich noch eine frage

Gefahrstoffetikett (GHS-Raute, H-/ P-Sätze, weiteres)
Muss das außen an den Karton ?



Hallo,

als Zusatzinfo noch ein paar gefahrstoffrechtliche Details.
Der Befüller eines Reservekanisters mit Diesel oder Benzin muss als "Inverkehrbringer" das vollständige CLP-Etikett verwenden wenn der Kanister den "Bereich" der eigenen Firma verlässt.
Dazu gehört dessen Firmenname, Adresse und Telefonnummer.
Auf den CLP-Etiketten der allgemein käuflichen Kanister ist nur die "vereinfachte Etikettenvariante" für interne Verwendung ohne diese Angaben (kommt aus TRGS 201).
Das wäre ausreichend z.B. im Rahmen des ADR-Transports nach "Handwerkerregel" mit eigenen Fahrzeugen.

Sobald "Ihr Kunde" den Kanister zum Transport an Dritte (nämlich Sie) übergibt reicht das vereinfachte nicht, es muss das vollständige CLP-Etikett sein.

Außen an den Karton kommt nur was, wenn sie einen als Umverpackung verwenden.
Eine Ausnahme wäre nur, wenn ein 5 Liter Diesel-Kanister zum Transport kommt.
Das ginge auch als LQ in einem Karton.
Bei 20 oder 25 Liter wie von Ihnen geplant geht kein LQ.
5x5 Liter Diesel geht auch noch als LQ in einem Karton (max. 30 Kg)

Der/Die Kanister hat/haben dann das CLP-Etikett, am Karton ist die LQ-Raute.

Das geht bei UN 1202 sogar mit Paketdienst raus wenn die Verträge es vorsehen (wir machen es mit DPD).

Hinweis: es gibt auch 5-Liter Kanister die nicht UN-codiert sind, sondern "nur" nach DIN 16904. Ich bin mir nicht sicher, ob man die für die LQ-Variante nehmen darf.
Aber hier gibt es sicher jemand, der sich da auskennt. Ich würde nur UN-codierte nehmen, weil die auch als separates Versandstück gehen können wenn man Benzin UN 1203 versendet.

Und noch ein Hinweis:
Das geht nicht nur mit handelsüblichem Tankstellenbenzin, man kann auch Sonderkraftstoffe abfüllen.....
Der Befüller sollte natürlich nach ADR 1.3 unterwiesen sein (GGVSEB §27(5))

Grüße, Peter



Zuletzt bearbeitet von Peter06; 21.03.2024 18:31. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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