Sondervorschrift 375
#36532
13.03.2024 12:20
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Oliver2512
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Hallo zusammen,
mein Name ist Oliver und ich bin seit einigen Monaten Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen. Wir sind ein österreichisches Handelsunternehmen mit Schwerpunkt Schmierstoffe und Klebstoffe.
Wir versenden nur auf der Straße und da hauptsächlich nach 3.4.1 Begrenzte Menge und Freistellung nach 1.1.3.6.3.
Nun habe ich einen neuen Artikel anzulegen und eine Frage dazu. Der Artikel hat die UN-Nummer 3082 mit der Sondervorschrift 375. ADR / RID: Dieses Produkt unterliegt gemäß Sondervorschrift 375 nicht den Vorschriften des ADR/RID, wenn es in Einzel- oder Innenverpackungen → verpackt ist. Innenverpackungen ≤ 5 kg/L befördert wird.
Wir werden diesen Artikel in Zukunft in 10x50ML-Verpackungen verkaufen.
So wie ich das jetzt verstanden habe, fällt dieser Artikel nicht unter das ADR, da er nur in 50ml pro Verpackung versendet wird. D.h. ich brauche keine Kennzeichnung und muss auch keine Papiere dafür ausstellen.
Sehe ich das richtig?
Viele Grüße Oliver
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Re: Sondervorschrift 375
[Re: Oliver2512]
#36533
13.03.2024 12:29
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M.A.T.
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Hallo und willkommen! Haben Sie mal geschaut, was der 2015er Vollzugerlaß in A auf S. 8 dazu sagt? Die SV spricht übrigens von "befördert", nicht von "verpackt", nur zur Klarstellung. Ihre Interpretation ist m.E. nicht ganz korrekt, denn nach dem Wortlaut der SV unterliegt der Artikel sehr wohl dem ADR, wenn auch mit weitgehenden Freistellungen. Die dort genannten Verpackungsanforderungen müssen allerdings erfüllt sein. Im Übrigen sehe ich das Ergebnis wie Sie. Viel Erfolg und Gruß M.A.T. Nachtrag: vielleicht wäre Ihr Beitrag besser im speziellen A-Forum oder im ADR, RID-Forum aufgehoben?
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 13.03.2024 12:44. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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Re: Sondervorschrift 375
[Re: M.A.T.]
#36534
13.03.2024 13:57
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Oliver2512
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Hallo,
Danke für ihre Antwort. In den Vollzugserlass habe ich nicht gesehen, danke für den Tip! Das mit der Verpackung in der SV 375 war mir klar, daher habe ich nicht dannach gefragt.
Vielen Dank für die Hilfe!
Verschieben kann ich denke ich nicht.
LG Oliver
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Re: Sondervorschrift 375
[Re: Oliver2512]
#36535
13.03.2024 14:52
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M.A.T.
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Hallo, Oliver2512 ein Hinweis noch. Zwar braucht es für die Sendung kein Beförderungspapier, es ist aber für Kontrollen hilfreich wenn auf dem Lieferschein o.ä. steht, daß die Sendung freigestellt nach SV375 ist. Dann hat jeder Klarheit und muß nicht rückfragen. Gefahrzettel und Markierungen würde ich weglassen, schafft nur Verwirrung. Übrigens steht in 5.2.1.8.1 auch noch eine kleine Erleichterung. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Sondervorschrift 375
[Re: M.A.T.]
#36537
13.03.2024 15:33
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Claudi
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Hi Oliver,
wenn die Bedingungen der SV375 erfüllt sind (d.h. Mengen je Verpackung und ordentliche Verpackungsqualität (muss nicht bauartzugelassen sein)), unterliegt das Material "nicht den übrigen Vorschriften des ADR", d.h. der ganze Rest des ADR entfällt. Akademisch ist das Produkt weiterhin Gefahrgut, es hat ja entsprechende Eigenschaften und eine UN-Nummer. Ob man solche Produkte in System erfasst und dann über die SV375 wieder "entschärft" oder gar nicht erst als Gefahrgut anlegt, kommt auf das System an. Sollte aus irgendwelchen Gründen die SV375 mal geändert werden oder gestrichen werden (unwahrscheinlich), hat man solche Produkte dann natürlich nicht mehr auf dem Schirm... ich bin da immer für: erfassen aber Vermerk dazu.
Hinweise in Lieferpapieren kann man machen, aber Rückfragen bei Kontrollen halte ich für unwahrscheinlich, da man an der verpackten Ware wahrscheinlich gar keine Hinweise über den Inhalt findet oder vielleicht* (!) Gefahrstoffhinweise (H-Satz/ Gefahrstoffpiktogramm Fisch&Baum) und diese Freistellung ist sehr verbreitet und nicht unbekannt.
*laut ECHA-Leitlinien zur Verpackung und Kennzeichnung müssen Gefahrstoffinformationen auf reinen Transportverpackungen, die nicht zur Produktverpackung gehören, nicht wiederholt/ angebracht sein.
5.2.1.8.1 ADR ist hier nicht relevant (der entbindet vom Zusatzzeichen Fisch&Baum, aber nicht von der restl. Markierung/ Kennzeichnung: Gefahrzettel, UN-Nummer, ggf. weiteres) und ist schon durch "unterliegt nicht den übrigen Vorschriften des ADR" ausgehebelt.
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Re: Sondervorschrift 375
[Re: Claudi]
#36538
14.03.2024 09:21
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Oliver2512
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Danke euch beiden, ich habe es bei uns im System hinterlegt. Mit den Hinnweisen wie, was, wann und wo :-).
Nebenher habe ich gestern noch Audit ISO 9001 & 14001 gehabt, der Auditor war mit uns/mir zufrieden. Einzig bezüglich Jahresbericht hat er gemeckert. Denke da werde ich ein Thema aufmachen, bin aber noch mit der Forensuche beschäftigt.
danke für eure Hilfe, Lg Oliver
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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