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Verpackung UN3091 #36601 29.03.2024 13:23
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Dom Offline OP
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Hallo Zusammen,

leider ist das Thema Verpackung bzw. Verpackungsanforderung nicht meins, deshalb bitte um Hilfe. Unser Kunde möchte Batterien in Ausrüstung (UN3091) versenden.
Welche Anforderung muss die Verpackung haben (GG- Verpackung nootwendig oder "herkömmliche" ausreichend?, bauartgeprüft usw.?) und wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank.

VG Dom

Re: Verpackung UN3091 [Re: Dom] #36602 29.03.2024 13:32
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M.A.T. Offline
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Hallo, da rauskopieren aus den umfangreichen Vorschriften das Nachschlagen nicht ersetzte, hier die Fundstellen für Ihre Frage: Die Verpackungsvorschriften stehen im ADR in 4.1.4.1 Verpackungsanweisungen P903, 908, 909, 910 und 911 gemäß dem Eintrag in Spalte 8 der Tab. 3.2. Für Großverpackungen gelten die entsprechenden LP-Einträge.
Zu einzelnen Aspekten stehen auch in den Sondervorschriften gemäß Spalte 6 weitere Vorgaben, auch falls evtl. Erleichterungen bei Verpackung oder als Gefahrgut möglich sind.
Da speziell die Liba-Anforderung recht komplex sind wäre es möglicherweise ratsam, sich hier der Expertise ausgewiesener Liba-Experten zu bedienen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Verpackung UN3091 [Re: M.A.T.] #36603 29.03.2024 16:50
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Floridacargocat Offline
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Schliesse mich dem Vorschlag von M.A.T. an, sich den Rat von ausgewiesenen Liba Experten einzuholen, selbst wenn man im Internet auf Guidelines und Zusammenfassungen stoesst. Der Versand von Liba ist KOMPLEX, da es sehr viele Ausnahmen und auch Einschraenkungen gibt. Zudem kommt es immer auf den beabsichtigten Verkehrstraeger und seine internen Richtlinien an.

Re: Verpackung UN3091 [Re: Floridacargocat] #36604 29.03.2024 17:59
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Claudi Offline
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Folgende Antworten beziehen sich auf Straße (und See) und ich gehe von UN38.3-konformen Batterien mit Prüfzusammenfassung aus:

Sind es Batterien nach SV188 ADR (max 1g Lithium pro Zelle bzw. max. 2 g pro Batterie und weitere Anforderungen): die Anforderungen stehen in der SV188, keine Bauartzulassung nötig, aber stabil bzw. Batterien sind durch Gerätegehäuse geschützt. Bitte weitere Details in der SV188 nachlesen.

Für größere Batterien: siehe Verpackungsanweisung P903 Nr. 4 im ADR: Für Zellen oder Batterien in Ausrüstungen: Widerstandsfähige Außenverpackungen, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraum und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Sie müssen so gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung während der Beförderung verhindert wird. Die Verpackungen müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen <-- also auch keine Bauartzulassung nötig


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