Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
Das ist nicht ganz überraschend... Beim Blick in die UN Model Regulations (Orange Book) gibt es keine Verträglichkeitsprüfung a la ADR (Assimilierungsliste). Kapitel 4.1.1 endet dort bei 4.1.1.19. Das Kapitel 4.1.1.21 "Nachweis der chemischen Verträglichkeit..." gibt es nur im ADR.
Viele Grüße
Thomas


Das Thema ist in 4.1.1.2 der UN Modellvorschriften, wie auch im IMDG-Code und in 5.0.2.6 der IATA-DGR für mich auch ausreichend gewürdigt, auch wenn das Feintuning des ADR fehlt. Nur bedeutet es eben für den Verpacker etwas Aufwand, der sich nicht mal eben im Lager oder vorgestern beim Meeting umsetzen lässt. Und deshalb wird das gern überlesen oder ignoriert. Das ist doch viel zu viel Aufwand! :-)

Noch ein Hinweis für Deutschland: 4.1.1.21 ADR ist mehr oder weniger gleich in die BAM-GGR 004 aufgenommen worden. Nach Wertung der BAM wird das Aussimilierungsverfahren "als gleichwertiges alternatives Verfahren zum Nachweis der chemischen Verträglichkeit für Gefahrgutverpackungen (einschließlich IBC) aus Polyethylen anerkannt." Ich habe die Aussage erhalten, dass diese Aussage in Deutschland für alle Verkehrsträger Anwendung findet.